11.33
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben vor zwei Tagen hier im Hohen Haus das Landwirtschaftsbudget diskutiert, und dabei ist es um die Frage gegangen, wie man denn der bäuerlichen Landwirtschaft in Österreich helfen kann. Ein wichtiger Bereich ist der Lebensmittelhandel: Durch den Kauf heimischer, österreichischer Lebensmittel können Sie, können die Konsumentinnen und Konsumenten unsere bäuerliche Landwirtschaft unterstützen – und das tun sie auch, und dafür sage ich Ihnen und auch den Konsumentinnen und Konsumenten ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein weiterer Bereich ist der Export heimischer Lebensmittel. Die Exporte der hochqualitativen, sicheren österreichischen Lebensmittel steigen, das heißt, unsere Lebensmittel sind in Europa, aber auch in Übersee gefragt, und auch das hilft unserer bäuerlichen Landwirtschaft.
Ein wichtiger Aspekt ist aber auch die Ernährung, die Zubereitung von Speisen in Kantinen und in öffentlichen Küchen. In Österreich werden täglich rund zwei bis zweieinhalb Millionen Essen außer Haus konsumiert, das heißt in Wirtshäusern, in Restaurants, aber auch in Spitälern, in Kindergärten, in Kasernen, und da ist es so, dass es oft vorkommt, dass eben nicht heimische Lebensmittel verwendet werden.
Es gab beispielsweise die Situation, dass man während der Milchkrise, als wir in Österreich zu viel Milch hatten, in Kasernen Milch aus dem Ausland gefunden hat oder dass in Spitälern bei hochwertiger Nahrung plötzlich ebenfalls Gemüse aus dem Ausland verkocht wurde. Ich will ja diese Waren nicht schlechtmachen, aber Faktum ist: Wenn wir auch in den Küchen heimische Lebensmittel verwenden, hilft das einer bäuerlich orientierten kleinstrukturierten Landwirtschaft.
Daher war es wichtig, dass wir vor rund zwei Jahren hier im Hohen Haus beim Bundesvergabegesetz erstmals das Billigstbieterprinzip abgeschafft und das Bestbieterprinzip eingeführt haben. Das heißt, dass nicht der niedrige Preis das entscheidende Kriterium ist, sondern dass es auch um Qualität geht, wenn es von der öffentlichen Hand Ausschreibungen gibt, zum Beispiel in Spitälern, in Altersheimen, in Kindergärten, in Kasernen.
Damals wurde für eine gewisse Anzahl von Lebensmitteln eingeführt, dass man zusätzlich ein Qualitätskriterium verwenden kann. – Ich kürze die Diskussion ab: Die Praxis hat gezeigt, dass bei diesen öffentlichen Ausschreibungen der niedrige Preis oft überbewertet wurde und dass das nicht richtig gewirkt hat.
Jetzt wird dieses Bestbieterprinzip ausgebaut, und zwar wird ein sogenanntes horizontales Bestbieterprinzip eingeführt. Das heißt, wenn der Auftraggeber, die öffentliche Hand, ausschreibt, kann man ein Qualitätskriterium einführen, das ein Ausschlusskriterium ist. Wenn etwa im Lebensmittelbereich das AMA-Gütesiegel als Bedingung angeführt wird – also das einzige behördlich anerkannte Gütesiegel für ein Lebensmittel – und der Auftragnehmer erfüllt das nicht, so bekommt er den Auftrag nicht. Das heißt, der niedrige Preis ist nicht entscheidend, und das ist ganz wichtig für die heimische Land- und Forstwirtschaft.
Wenn wir das hier einführen, dann nützt das der bäuerlichen Landwirtschaft, denn es gibt eine Studie der Universität Linz, die sagt, wenn wir 10 Prozent mehr heimische Lebensmittel konsumieren, dann entstehen rund 20 000 Arbeitsplätze, und diese Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
11.36
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Klaus Lindinger zu Wort. – Bitte.