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Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Hoyos-Trauttmansdorff, er ist gerade nicht an­wesend, hat die überregionalen Schienenverbindungen angesprochen. Ich möchte eines festhalten: Die Vorbereitung auf den Wettbewerb bezüglich überregionaler Schienen­verbindungen steht auch im Regierungsprogramm. Doch eines ist klar: Das muss auch dementsprechend gut vorbereitet sein, und das bedarf auch einer gewissen Zeit.

Jetzt zum Reformpaket betreffend die Bundesvergabe 2018: Wenn wir das heute be­schließen, dann bringt das wesentliche Erleichterungen bei der Vergabe für die Auf­trag­geber, für die Unternehmer, für die Klein- und Mittelunternehmen und stärkt damit auch unsere Wirtschaft. Ich möchte aber auch, wie Kollege Berlakovich, kurz auf einen Teilaspekt eingehen, und zwar auf die Vergabe beziehungsweise die Vergabekriterien bei der Beschaffung von Lebensmitteln. Täglich werden ja über 2 Millionen Portionen Essen in Werksküchen, Schulen, Kindergärten und auch in Spitälern, Pflege- und Altersheimen ausgegeben. Damit werden in der Gemeinschaftsverpflegung jährlich Essen im Wert von 1,5 Milliarden Euro konsumiert.

Was bedeutet dieses Gesetz in der Praxis? – Der Kollege hat es angesprochen: Bei der Ermittlung des Zuschlagsempfängers gibt es neben dem Preis zumindest ein weiteres Qualitätskriterium. Damit wird natürlich nach objektiv nachvollziehbaren Krite­rien, wie zum Beispiel Umweltkriterien, Energieeffizienz oder die Abfallvermeidung, ent­schieden. Zum Zweiten geht es um die Erweiterung auf alle Lebensmittel, nicht nur Fleisch, Milch, Butter, Obst und Gemüse, sondern alle Lebensmittel, auch die ver­ar­beiteten Lebensmittel, wie zum Beispiel Käse oder Joghurt.

In den letzten Jahren ist es bei den Ausschreibungen manchmal zu Ergebnissen ge­kommen, die wir alle nicht nachvollziehen konnten. Mit extrem niedrigen Preisen wurde das alte Gesetz ausgehebelt. Ein Beispiel: Vor einigen Jahren hat der Sozialhilfe­verband in meinem Bezirk die Ausschreibung der Lebensmittel für ein Alters- und Pflegeheim vorgenommen. Den Zuschlag dafür hat eine Molkerei aus dem Ausland bekommen – anstelle des Milchbauern im eigenen Ort. Daran sieht man doch, dass etwas falsch läuft. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Mit diesem heutigen Gesetz schaffen wir aber Veränderung! Worum geht es? – Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren Lebensmittel höchster Qualität. Genau deshalb muss es dafür auch entsprechende Kriterien geben, dass man also, wie bereits an­gesprochen, zum Beispiel das AMA-Gütesiegel als Qualitätskriterium heranziehen kann.

Letztendlich ist es eine Win-win-Situation für alle Beteiligten: Die Wertschöpfung bleibt im Land, unsere Landwirte können ihre Produkte absetzen, die Arbeitsplätze werden gesichert, und alle Verköstigten bekommen ihr Essen aus den besten Produkten zubereitet.

Eines ist klar: nicht der Preis, sondern die Qualität soll entscheidend dafür sein, was auf dem Teller der Konsumentinnen und Konsumenten landet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

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