13.40

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Der Beitrag der Kollegin Duzdar reiht sich ja nahtlos in eine Reihe von haltlosen Unterstellungen und Anfeindungen der Op­po­sition zu diesem Thema ein. Ich denke mir, wir sollten wieder zu einer Sach­lichkeit der Debatte zurückkommen, wie es sich dieses Sicherheitspaket tatsächlich auch verdient hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Sicherheit ist ein sensibles Thema, Sicherheit ist ein wichtiges Thema, weil sie eine der Grundbedürfnisse der Menschen ist und damit auch eine sehr wichtige Aufgabe dieses Staates. Nicht zuletzt deshalb wurde dieses Sicherheitspaket auch einem umfang­reichen Begutachtungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen dann auch noch etliche Änderungen durchgeführt wurden.

Meine Damen und Herren, eines vorweg, was dieses Sicherheitspaket sicherlich nicht ist: Es ist sicherlich keine Massenüberwachung, weil der konkrete Verdacht gegenüber einer konkreten Person vorliegen muss, und es ist sicherlich keine Onlinedurch­suchung, weil das Programm, das auf einem Gerät installiert wird, auf den Übertra­gungs­vorgang dieser verschlüsselten Nachricht abzielt. Dieses Sicherheitspaket ist nicht für Vorratsdatenspeicherung gedacht, sondern es soll – so wie es von den NEOS in der letzten Legislaturperiode auch gefordert wurde – mit dem Quick Freeze auf bereits vorhandene Daten bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes zugegriffen werden können, indem diese eingefroren werden und für maximal 12 Monate gespeichert bleiben.

Die technischen Möglichkeiten haben sich durch den technischen Fortschritt geändert und damit auch die Kommunikationsmöglichkeiten von Kriminellen. Es stellt sich schon die Frage, ob man der Polizei nicht endlich wieder die Möglichkeiten geben muss, auch die verschlüsselte Kommunikation von Kriminellen zu überwachen und zu kontrollieren.

Es wurden umfangreiche Maßnahmen, wie Anordnung durch einen Staatsanwalt, ge­richtliche Bewilligung und so weiter, gesetzt, sodass nicht willkürlich gehandelt werden kann, nicht willkürlich gehandelt werden darf.

Meine Damen und Herren, eines ist auch klar: Es kann keine hundertprozentige Sicherheit geben, aber Kollegin Zadić möchte ich doch beipflichten, die selbst gesagt hat, es gibt wahrscheinlich keine andere Möglichkeit als diese, die wir hier einsetzen. Ich denke mir, wenn wir der Polizei diese Möglichkeit nicht geben, stellt das einen Frei­brief für die Kriminellen dar, von einem verschlüsselten Raum aus ungehindert die nächsten Tatorte auszumachen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bösch.)

Wir müssen uns schon auch die Frage stellen, ob wir das wollen, ob das so sein darf, und vor allem, ob es sein soll, dass wir in einem Staat leben, der dabei tatenlos zusieht.  – Ich glaube, das ist nicht der Fall. Datenschutz ist wichtig, Datenschutz ist richtig, Datenschutz kann immer wieder verbessert werden, aber darf kein Tatenschutz sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.44

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ord­nete Bayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.