13.50

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Frau Staatsekretärin! Werte Zuhörer! Hohes Haus! Ich möchte nur kurz auf die Rede meiner Vorgängerin replizieren, weil ich mich langsam frage, ob man als Nächstes fordert, dass man die gerichtlich angeordnete Telefonüberwachung abschafft, denn genau dort werden die Intimitäten, die es zwischen Verdächtigen und Zeugen oder Opfern gibt, breitgetreten. Bis jetzt hat sich noch nie jemand daran ge­stoßen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) – Wenn es aber so weitergeht, werden wir das ja bald hören.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass anonyme Wertkarten nicht nur von Eltern, die für ihre Kinder keinen Mobiltelefonvertrag abschließen wollen, sondern in beson­derem Maße auch von Terroristen, kriminellen Organisationen oder auch ganz ge­wöhnlichen Kriminellen verwendet werden. Ich frage Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Wie würden Sie sich fühlen, wenn Ihr Kind, wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter auf einmal beginnt, Sie zu belügen, zu bestehlen; wenn Sie versuchen, Kontakt zu dem Kind zu bekommen, aber immer wieder feststellen müssen, es entfernt sich von Ihnen, es verwahrlost, und Sie können nichts tun, weil es von seiner Drogenabhängigkeit nicht wegkommt; wenn, so wie ich es leider viel zu oft erlebt habe, Ihr Kind dann an seinem eigenen Erbrochenen erstickt und irgendwo in einer Sandlerunterkunft aufgefunden wird? – Dann werden Sie sicherlich fragen: Wie konnte das passieren, wer ist schuld, wer trägt die Verantwortung? Sie werden sich sicherlich wünschen, dass man die­jenigen zur Verantwortung zieht, die das zu verantworten haben, und vor allem auch, dass andere Kinder nicht in die gleiche Lage wie Ihr Kind kommen.

Tatsächlich werden illegale Drogen von Dealern – mehr oder weniger – in Stadtparks, Volksgärten, In-Discos an Jugendliche verkauft. Sie werden abhängig gemacht, die Opfer werden schließlich zu Tätern. Dahinter stecken meist kriminelle Organisationen, die illegale Drogen aus ihren Herstellungsländern – Afghanistan oder Südamerika – zu den Abnehmern bringen und für deren Verteilung sorgen. Es sind dies gut organisierte, arbeitsteilig arbeitende kriminelle Netzwerkverbindungen, die nur durch langwierige und schwierige polizeiliche Ermittlungen aufgedeckt und zerschlagen werden können. Gerade in Österreich nimmt die Suchtgiftkriminalität in besorgniserregendem Ausmaß wieder zu. Wir konnten im vergangenen Jahr ein Plus von 16,2 Prozent an Drogen­de­lik­ten verzeichnen. Jetzt, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, können wir unsere Polizei zum Schutz unserer Kinder im Kampf gegen illegale Drogen unterstützen. Wir können – wie es Deutschland am 1. Juli 2017 gemacht hat und es auch in neun weiteren EU-Staaten üblich ist – dafür sorgen, dass sich Kriminelle eben nicht mehr hinter der Anonymität ihrer Prepaidkarten verstecken können. Im Zuge von polizei­lichen Ermittlungen gegen einen Verdächtigen kann häufig festgestellt werden, dass dieser die anonyme Wertkarte seines Handys immer wieder wechselt und dadurch seine Identität zu verbergen sucht.

Mit einer Registrierungspflicht von Prepaidhandywertkarten würde die Polizei zu­mindest einen Ermittlungsansatz bekommen. Es würde möglich sein, Rückschlüsse auf den Besitzer oder zumindest auf den ehemaligen Käufer dieser Karte zu be­kommen. Im Zuge einer kriminalpolizeilichen Ermittlung, wie es Kollege Stefan bereits sagte, wäre es möglich, im Rahmen einer Rufdatenerfassung und, damit verbunden, einer Durchsicht der Imei-Nummern, also der Seriennummer eines Handys, festzustellen, dass ein- und derselbe Täter immer das gleiche Handy benutzt, aber seine Wertkarten ändert.

Natürlich geben wir mit einer Registrierungspflicht von anonymen Wertkarten eine von manchen lieb gewonnene Möglichkeit auf, sich nicht an einen Netzbetreiber binden zu müssen. Ihre Anonymität, meine Damen und Herren, geht aber in keinem Fall verloren. Es ist auch nicht so, wie es vorhin Kollegin Duzdar zum Bundestrojaner geäußert hat, dass man permanent überwacht wird. Diese Befürchtung kann man Ihnen beruhigt nehmen, denn Überwachung ist nur dann möglich, wenn es sich um schwere Delikte handelt, die gesetzlich genau festgelegt sind, und wenn sie aufgrund staatlicher, rich­ter­licher Anordnung durchgeführt wird. – Diese Befürchtung brauchen Sie also nicht zu haben.

Meine Damen und Herren, um Schwerkriminalität wie illegale Drogen, Drogenhandel, Menschenhandel, Schlepperei, aber auch Terrorismus wirksam bekämpfen zu können, müssen wir der Polizei das Werkzeug in die Hand geben, das sie braucht, um erfolg­reich zu sein. Ich habe vorhin versucht, Ihnen anhand des toten Kindes die tragischen Folgen krimineller Aktivitäten zu schildern und vor Augen zu führen, was es bedeuten würde, wenn wir nicht alles tun, um ein Kind davor zu bewahren. In diesem Sinne appelliere ich an Sie: Stimmen Sie diesem Sicherheitspaket zu! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Feichtinger gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.