12.14

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister auf der Regierungsbank! Ich muss auf Kollegen Wittmann eingehen, weil es wichtig ist, dass die Zuseherinnen und Zuseher wissen, was wirklich passiert ist. (Abg. Plessl: Das haben sie ja soeben erfahren! – Ruf bei der SPÖ: Heraus mit der Wahrheit! – Weiterer Ruf bei der SPÖ: Da bin ich aber gespannt!)

Herr Kollege Wittmann, es ist für Sie und Ihre Fraktion, die Sozialdemokratie, gut, wenn Sie eine gewisse Linie beibehalten. Sie verlieren vollkommen das in Sie gesetzte Vertrauen, wenn Sie Ihre Positionen von der Zeit, als Sie in der Regierung waren, zu der Zeit, in der Sie nicht mehr in der Regierung sind, vollkommen ändern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) Es ist zu Ihrem Nachteil und zum Nachteil der Demokratie.

Herr Kollege Wittmann, wofür sind wir hier in diesem Haus denn sonst zuständig? – Dass wir auf etwas draufkommen, was vielleicht nicht hier hereingehört. Insofern sind wir Ihnen auch dankbar, Herr Kollege Wittmann: Sie waren derjenige, dem es aufgefallen ist, dass ein Teil aus dem Finanzressort nichts mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu tun hat. Ich stehe nicht an, hier zu sagen, das war okay, das hätte anders sein sollen. – Wir sind Ihnen dankbar. (Abg. Plessl: Wer hat das hinein­genom­men?)

Aber es ist wichtig, dass dann der parlamentarische Prozess auch starten kann, und den Weg sind wir gegangen – gemeinsam. Alle Fraktionen sind den Weg gegangen, alle gemeinsam haben wir gesagt, wir wollen das herausnehmen, wir geben den Res­sorts auch eine Chance, das zu überprüfen.

Die Ressorts sind unserem Verlangen nachgekommen: Alle Ressorts haben uns gemeldet, was konkret mit der Datenschutz-Grundverordnung etwas zu tun hat, was nichts damit zu tun hat und wo es Mischkompetenzen gibt.

Weil es in einem Bereich so eine Mischkompetenz gibt, ist heute der Finanzminister hier: weil es auch für den Wirtschaftsstandort ganz wichtig ist, dass unsere Banken im zweiten Halbjahr dieses Jahres nachrangige Anleihen vergeben können, und weil es für unseren Wirtschaftsstandort wichtig ist, dass wir unseren Gläubigerschutz hier durchbringen – da geht es um einen Gläubigerschutz, um eine EU-Richtlinie, die es zum Schutz der Anleger gibt.

All das sollte eigentlich auch in Ihrem Interesse sein als Anwalt und als Vertreter der Österreicherinnen und Österreicher, damit wir einen verstärkten Anlegerschutz auch in Österreich bekommen, Herr Kollege Wittmann! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Um das Thema abzuschließen: Das Parlament hat seine Arbeit getan, das Parlament kommt dieser Arbeit nach, und – wir kontrollieren die Regierung – auch die Regierung ist dem nachgekommen. Daher darf ich jetzt einen Abänderungsantrag einbringen, in dem genau diese Bestimmungen, die Sie zuvor kritisiert haben, aus dieser Vorlage herausgenommen werden, danach extra dem Finanzausschuss zugewiesen werden, dort der Beratung zugeführt werden und dort zur Beschlussfassung kommen. Somit können alle Österreicherinnen und Österreicher sicher sein, dass hier, in diesem Parla­ment, Finanzsachen im Finanzausschuss bleiben und Datenschutz im Verfassungs­bereich bleibt. Das ist somit klargestellt! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Jetzt muss ich alle Zuseherinnen und Zuseher um ein bisschen Geduld bitten – das wird dauern. Aus protokollarischen Gründen muss ich den Antrag wörtlich vorlesen, und das dauert etwas. (Abg. Jarolim: Wir können ja einen Imbiss einnehmen!) Ich bringe nun folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bericht des Verfassungsausschusses (139 der Beilagen) über die Regie­rungs­vorlage (108 der Beilagen) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpas­sungs­gesetz 2018

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses 139 der Beilagen betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es entfallen

a) im Titel die Wendungen „das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz,“ und „das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,“,

b) im Inhaltsverzeichnis die Einträge „6 Änderung des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes“, „15 Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes“ und „16 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011“ und

c) die Art. 6, 15 und 16.

2. Die bisherigen Artikel 7 bis 14 erhalten die Bezeichnungen „6“ bis „13“; die bis­herigen Artikel 17 bis 103 erhalten die Bezeichnungen „14“ bis „100“. Im Inhaltsver­zeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.

3. In Artikel 22 neu wird in Z 3 in § 104a Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Soweit der Wirkungsbereich der Präsidentin des Nationalrates oder des Präsidenten des Nationalrates oder der Präsidentin des Bundesrates oder des Präsidenten des Bundesrates betroffen ist, sind die Verträge durch die Republik Österreich, vertreten

1. durch die Präsidentin des Nationalrates oder den Präsidenten des Nationalrates oder

2. durch die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Präsidentin des Nationalrates oder mit dem Präsidenten des Nationalrates

abzuschließen.“

*****

Vielen Dank, meine Damen und Herren!

Abschließend darf ich noch die Besuchergruppe aus Bad Erlach ganz herzlich hier willkommen heißen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS.)

12.19

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Harald Stefan

Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Verfassungsausschusses (139 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (108 d. B.) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Verfassungsausschusses (139 d. B.) betreffend ein 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Es entfallen

a) im Titel die Wendungen »das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz,« und »das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011,«,

b) im Inhaltsverzeichnis die Einträge »6 Änderung des Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes«, »15 Änderung des Immobilien-Investmentfondsgesetzes« und »16 Änderung des Investmentfondsgesetzes 2011« und

c) die Art. 6, 15 und 16.

2. Die bisherigen Artikel 7 bis 14 erhalten die Bezeichnungen »6« bis »13«; die bisherigen Artikel 17 bis 103 erhalten die Bezeichnungen »14« bis »100«. Im Inhalts­verzeichnis werden die Artikelbezeichnungen entsprechend geändert.

3. In Artikel 22 neu wird in Z 3 in § 104a Abs. 2 folgender Satz angefügt:

„Soweit der Wirkungsbereich der Präsidentin des Nationalrates oder des Präsidenten des Nationalrates oder der Präsidentin des Bundesrates oder des Präsidenten des Bundesrates betroffen ist, sind die Verträge durch die Republik Österreich, vertreten

1. durch die Präsidentin des Nationalrates oder den Präsidenten des Nationalrates oder

2. durch die Bundesministerin für Finanzen oder den Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit der Präsidentin des Nationalrates oder mit dem Präsidenten des Nationalrates

abzuschließen.“

Begründung:

Zu Z 1 und 2:

Mit dieser Abänderung sollen drei Materiengesetze, welche nicht Anpassungen an die DSGVO beeinhalten, sondern der Umsetzung der EU-Geldmarktfondsverordnung dienen, aus dem Sammelgesetz 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 herausgenommen und einer separaten Beschlussfassung zugeführt werden.

Zu Z 3:

Entsprechend der bisherigen Praxis im Bereich des Vertragsabschlusses mit der Bundesrechenzentrum GmbH und der Buchhaltungsagentur des Bundes soll auch künftig sichergestellt sein, dass Verträge mit Wirksamkeit für den Bereich des Natio­nalrates und des Bundesrates nur von der Präsidentin des Nationalrates oder dem Präsidenten des Nationalrates bzw. nur im Einvernehmen mit dieser oder diesem abgeschlossen werden dürfen.

*****

Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist damit ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte.