12.42

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben mir inhaltlich sehr vieles vorweggenommen. (Abg. Plessl: Was wahr ist!) In diesem 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz ging es, wie schon im ersten Anpassungsgesetz, aber auch bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in heimisches Recht, nämlich ins Da­ten­schutzgesetz, überwiegend darum, das bis dato sehr hohe Datenschutzniveau, das wir in Österreich hatten, zu erhalten und gleichzeitig überschießende Bestimmungen, die sich vielleicht aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, die ja EU-Recht ist, direkt in unserer heimischen Rechtsordnung wirkt und umzusetzen ist – darin sind wir uns ja einig, da gibt es ja keine Zweifel –, ein sogenanntes Gold Plating, zu verhin­dern – ein Umstand, der uns, wie ich meine, sehr gut gelungen ist.

Es ist uns auch sehr gut gelungen – Kollege Bacher, da spreche ich Sie an –, den An­satz, den Sie gerade ausgeführt haben, umzusetzen, nämlich die Menschen zu schüt­zen und in Verbindung damit den Schutz ihrer persönlichen Daten sicherzustellen.

Es ist natürlich wie bei allen Gesetzen – da verstehe ich den Ansatz der Opposition, die das natürlich immer sehr kritisch beäugt – nicht immer so, dass man mit allem große Freude hat. Das halte ich durchaus für sehr authentisch. Diese Datenschutz-Grundverordnung hat uns doch einige Neuigkeiten gebracht, wie wir sie vorher in diesem Ausmaß nicht kannten. Es wurde schon der hohe administrative und organi­satorische Aufwand für Firmen, aber auch für Vereine und Institutionen bei der zukünftigen Verarbeitung, Speicherung von und beim Umgang mit Daten ange­sprochen, insbesondere wenn es um die erforderlichen Berechtigungen geht, aber auch, wenn es darum geht, Vereinbarungen betreffend den Umgang und die Weiter­gabe von Daten abzuschließen, wenn es darum geht, dieses rechtliche Spektrum ab­zu­decken.

Das schafft neue Begrifflichkeiten, die wir bis dato nicht hatten und in heimisches Recht übernehmen mussten, wobei wir nicht genau wissen, welche rechtliche Auswir­kungen das haben wird.

Es ist aber – und da kommen wir zum Punkt – nicht der Ansatz dieser Bundes­regierung, da die Dinge zu verändern, denn das ist unmittelbares EU-Recht, das direkt und unmittelbar in die heimische Gesetzgebung einzufließen hat. So gesehen ist der Ansatz der Opposition, dass alles so schlecht, alles so negativ ist, dass pauschal die Rechte von Betroffenen ausgeschlossen werden oder ein zusätzlicher Schaden für die Bevölkerung droht, eigentlich nicht nachvollziehbar. (Abg. Plessl: Die Sammel­klage ...!) Gerade Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, hätten – das wurde heute auch schon einmal angesprochen – zwei Jahre Zeit gehabt, Ihre Wünsche, Ihre Vorstellungen, all die guten Dinge, die Sie uns allen nun hier und heute, neun Tage vor dem Inkrafttreten dieses EU-Rechts mitteilen, ins Positive zu kehren – als Sie noch Regierungsverantwortung hatten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Vogl.)

Sich jetzt herzustellen, quasi am Abend, an dem der Faule fleißig wird, die Bundes­regierung zu kritisieren und zu erklären, was denn früher alles besser zu machen gewesen wäre, entbehrt nicht einer gewissen Ironie, einer Heiterkeit meinerseits (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP) und zeigt auch auf, wie Ihr Rechtsverständnis unter dem Aspekt, nunmehr nicht mehr Regierungsverantwortung zu haben, sondern in der Opposition sitzen zu müssen, in dieser Zeit gelitten hat.

Nichtsdestotrotz, glaube ich, ist es uns mit der Umsetzung dieser Datenschutz-Grund­verordnung, bei der wir einen sehr beschränkten Spielraum hatten, wobei dieser Rahmen aber umzusetzen war, trotzdem gelungen, hohe Datenschutzstandards, wie wir sie gewohnt sind, weiterhin zu erhalten, überschießende Bestimmungen, die mög­lich gewesen wären, zu verhindern und schlussendlich den Schutz der Bevölkerung, wie schon erwähnt, aber natürlich auch den daraus resultierenden Schutz der per­sönlichen Daten der Österreicherinnen und Österreicher sicherzustellen.

Ich glaube, dass sich nach einer kurzen Einspielphase wieder alles derart gestalten wird, dass der durchschnittliche Österreicher sagen wird: Jawohl, das ist ein gutes Gesetz! – Danke schön. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.48

Präsidentin Doris Bures: Mag. Thomas Drozda ist der nächste Redner: Herr Abge­ord­neter. – Bitte.