13.18

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krainer hat zu Beginn seiner Ausführungen völlig richtig die Beweggründe dargelegt, warum in den letzten zehn Jahren eine ganze Reihe von Bestimmungen auf gesamteuropäischer Ebene, die natürlich dann auch national umgesetzt wurden, gemacht werden mussten: um die Lehren, wie Kollege Krainer gesagt hat, aus der Lehman-Pleite, aber leider natürlich auch im nationalen Bereich die Lehren zum Beispiel aus dem Fall Hypo Alpe-Adria zu ziehen, damit solche Dinge sich nicht wiederholen können. Das heißt im Konkreten, dass viele Bestimmungen in Bezug auf Compliance, auf Aufsicht und auf Aufsichtsorgane neu gestaltet wurden. Das sieht auch diese Richtlinie vor.

Bis hierher bin ich mit Kollegen Krainer auch einer Meinung, nämlich dass das not­wendig und richtig war. Allerdings besteht für uns schon die Veranlassung, auch wachsam und aufmerksam zu sein, wenn solche Richtlinien erlassen werden, dass sie nicht überschießend gestaltet werden. Das heißt im konkreten Fall zum Beispiel, dass man natürlich die Eigentümer von Finanzinstituten nicht völlig ihrer Gestaltungsmög­lichkeit berauben und ihnen diese nicht gänzlich entziehen darf.

Das ist einer der Beweggründe, warum wir zum Beispiel noch diesen Abänderungs­an­trag im Finanzausschuss eingebracht und diese eine Bestimmung bezüglich der Ge­staltung beziehungsweise Beschickung des Vergütungsausschusses etwas zurückge­nommen haben – in concreto um ein Mitglied, das diese sehr strengen Bestimmungen erfüllen muss –, nämlich um damit den Eigentümern bei der Gestaltung des Aufsichts­rates beziehungsweise dieses Subgremiums des Aufsichtsrates namens Vergütungs­ausschuss etwas mehr Gestaltungsmöglichkeit zu lassen.

Das ändert überhaupt nichts daran, dass die Bestimmungen immer noch streng sind, das ändert überhaupt nichts daran, dass damit ein Höchstmaß an Aufsicht, Kontrolle und damit auch Compliance gegeben ist.

Wenn wir hier tatsächlich – wie ja auch der Geschäftsführer der Finanzmarktaufsicht im Ausschuss gesagt hat – in einem Punkt, in einer Bestimmung den Leitlinien nicht zur Gänze folgen, dann, meine ich, kann man das sachlich sehr gut rechtfertigen. Ich bitte Sie daher, diesem Gesamtpaket, so wie wir es jetzt vorlegen, Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.21

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rossmann. – Herr Abgeordneter, bitte schön.