13.24

Abgeordneter Hermann Brückl (FPÖ): Frau Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Mitglieder dieses Hauses! Meine Vorredner haben ja schon sehr detailliert erklärt, worum es geht. Es geht um die Umsetzung von Leitlinien der europäischen Aufsichtsbehörden Europäische Banken­aufsicht und Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde. Es geht jetzt in diesem Fall um die Notwendigkeit, den Umfang der in Österreich anzuwendenden Vorgaben zu konkretisieren, und damit auch darum, dass man Rechtssicherheit für die Betroffenen schafft: Rechtssicherheit für die Banken und Kreditinstitute, aber auch für die Aufsichtsbehörden, für die Finanzmarktaufsicht.

Unter anderem wird die Mindestanzahl der unabhängigen Mitglieder in den Aufsichts­räten geregelt. Meine Vorredner haben darauf hingewiesen – insbesondere in Bezug auf den Vergütungsausschuss –, dass man mit dem Abänderungsantrag nicht zufrie­den ist. Ich möchte aber schon entsprechend darauf eingehen, weil es ja nicht nur darum geht, dass man strenge Vorgaben schafft, denn die schaffen wir mit diesem Gesetz und die sind auch notwendig, sondern weil es auch so sein muss, dass das praxisgerecht und für die Banken nachvollziehbar ist und dass in Zukunft auch tatsächlich noch entsprechende Aufsichtsräte gefunden werden können, die den Banken zur Verfügung stehen.

Es geht nicht nur – Kollege Krainer, Sie haben von gewissen Banken gesprochen – um zwei Großbanken in Österreich, sondern um eine Menge von Banken – eine Masse von in Wirklichkeit Hunderten, Tausenden Banken –, die von dieser Regelung betroffen sind.

Mit dieser Regelung, mit diesem Abänderungsantrag, den wir im Ausschuss einge­bracht haben, vermeiden wir einfach auch einen überbordenden Verwaltungsaufwand. Wir vermeiden Bürokratie und damit in Wirklichkeit auch zusätzliche Kosten, die schlussendlich wiederum beim Kunden, beim Konsumenten landen würden. Diese unnötigen Kosten wollen wir ganz einfach nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass damit, auch wenn es ein sehr techno­kratisches Gesetz ist, tatsächlich Punkte aus dem Regierungsprogramm vollzogen werden, weil wir, ÖVP und Freiheitliche, wie versprochen Gold Plating vermeiden. Wir vermeiden also hiermit, dass wir etwas überbordend, überschießend regeln, weil es ganz einfach nicht notwendig ist. Auch deshalb ist es gut, dass wir das jetzt so machen.

Ich möchte auch noch Folgendes anfügen: Die Umsetzung dieser Leitlinien erfolgt natürlich in Absprache einerseits mit der Finanzmarktaufsicht, mit den Aufsichtsbe­hörden, und andererseits auch mit den Kreditinstituten.

Also: Diese Regelung, die hier jetzt auf dem Tisch liegt, ist eine gute Regelung. Sie ist praxisgerecht, praxisgeeignet und brauchbar auch für die Wirtschaft. In diesem Sinne ersuche ich um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.27

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Bayr. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.