13.49

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir diskutieren heute die Änderungen des Bankwesen­gesetzes und des Investmentfondsgesetzes. Es werden mit dieser Gesetzesnovelle in erster Linie notwendige Anpassungen vorgenommen. Ausschlaggebend dafür sind die neuen Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht und der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungs­organs und Inhabern von Schlüsselfunktionen.

Meine Vorredner haben die entsprechenden Eckpunkte schon näher erläutert. Mir ist es wichtig, hervorzuheben, dass Gesetze, die wir hier beschließen – in diesem Fall diese Gesetzesnovelle –, auch praktikabel – oder wie wir in Oberösterreich sagen: mit dem entsprechenden Hausverstand – umsetzbar sind. (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) Genau deshalb haben wir bei der Bestellung von Kontrollorganen kein sogenanntes Gold Plating betrieben, sondern das Gesetz so ausgestaltet, dass alle Kreditinstitute unterschiedlicher Größe es auch realistisch umsetzen können. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Mit realistisch umsetzen meine ich auch die notwendige Vorbereitungsphase. (Zwi­schenruf des Abg. Plessl.) So tritt dieses Gesetz nicht mit 1. September 2018 – wie in der Regierungsvorlage vorgesehen –, sondern mit 1. Jänner 2019 – wie im Abände­rungs­antrag meines Kollegen angegeben – in Kraft. Gesetze und vor allem diese Ge­setzesnovelle sichern die strengsten Kontrollen, aber mit dem notwendigen Haus­ver­stand. Genau mit diesem Hausverstand sollen und werden in Zukunft Gesetze in Österreich umgesetzt werden. Dafür steht diese Bundesregierung, dafür stehen wir als Volkspartei. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster hat sich der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Staatssekretär Fuchs.