14.32

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Die Zersplitterung des österreichischen Gesundheitswesens und seiner Finanzströme ist ja sattsam bekannt, sage ich einmal, und auch der Rechnungshof listet da 60 Akteure und 400 Finanzströme auf. Daran hat sich seit der Gesundheitsreform 2013 auch nichts geändert, und die zuständige Ministerin hat uns schon erklärt, das große Ziel der Finanzierung aus einer Hand werde jedenfalls in dieser Legislaturperiode nicht in Angriff genommen.

Eine Abstimmung der Rechnungswesenlogiken zwischen Bund, Landesgesundheits­fonds und Sozialversicherungsträgern gibt es nicht. Bei den Sozialversicherungs­trä­gern fehlt schon – das wurde vorhin angemerkt – der einheitliche Kontenplan. Jetzt frage ich mich: Was machen eigentlich die Hundertschaften an Mitarbeitern im Haupt­verband? Wofür sind die gut, wenn sie es nicht einmal zusammenbringen, dass alle Kassen ihre Kosten nach einer einheitlichen Logik abbilden – das kann doch nicht wahr sein! – und das einheitlich transparent machen? Von der Transparenz her muss man ja ausnahmsweise die Wiener Kasse, die sonst wirklich arg ist, einmal loben, denn diese stellt wenigstens Daten ins Internet, die der Versicherte abrufen und mit denen er sich ein ungefähres Bild machen kann.

Man muss natürlich diese Verschleierungstaktik bei der Sozialversicherung anwenden, denn irgendwie will man am Ende niedrige Verwaltungskosten ausweisen. Damit man das tun kann, wird einfach jeder Bleistift, der einmal von einer medizinisch ausge­bildeten Person berührt worden ist, als medizinische Leistung verbucht, und dann sind es nicht mehr Verwaltungskosten. So funktioniert dieses An-der-Nase-Herumführen der Öffentlichkeit hinsichtlich der Versichertengelder, die zwangsweise eingehoben werden. Es ist ein Armutszeugnis, dass diese Bundesregierung an der Reform der Sozial­versicherung jetzt schon scheitert, wo es eigentlich erst losgehen sollte. Vielleicht sollte eine Regierung, die nicht einmal ein standardisiertes Rechnungswesen, nicht einmal eine gemeinsame EDV für die Sozialversicherungsträger zusammen­bringt, nicht gleich mit der Zusammenlegung von Trägern beginnen, sondern es etwas langsamer angehen.

Die Landesgesundheitsfonds sind das nächste Kapitel, sie werden von der Regierung nicht einmal im Zuge der vielen Reformankündigungen erwähnt. Man kann sich also vorstellen, dass da auch nichts passieren wird. Jeder Landesgesundheitsfonds macht, was er will, es fehlen einheitliche Vorschriften betreffend die Form und die Gliederung der Jahresabschlüsse, auch da wird von vornherein verunmöglicht, dass es zu einem sinnvollen Benchmarking und zu einem Vergleich der verschiedenen Daten kommt.

Das Traurige an diesem Chaos in der Gesundheitsfinanzierung ist, dass die Bürger das finanzieren müssen, dass dieses Geld am Ende des Tages in der Versorgung fehlt und dass es daher zu Verknappungen im Medikamentenbereich kommt, dass es zu Verknappungen in der ärztlichen Versorgung kommt und dergleichen.

Damit sich endlich etwas ändert, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Emp­feh­lungen (Bund 2017/10) zu ‚Mittelflüsse im Gesundheitswesen‘ umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch es zu effizienteren, transparenteren und vergleich­bareren Mittelflüssen im Gesundheitswesen kommt. Dabei sollen die RH-Empfehlun­gen aus dem Bericht Bund 2017/10 „Mittelflüsse im Gesundheitswesen“ umgesetzt werden.

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Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

14.35

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Empfehlungen (Bund 2017/10) zu "Mittelflüsse im Gesundheitswesen" umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/10 (III-16/73 d.B.) – TOP 4

Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich völlig unübersichtlich, verzweigt und aufgesplittert

Die Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems reicht über mehrere Insti­tutionen und Einrichtungen. Der Rechnungshof präsentiert in einem aktuellen Bericht eine Bestandsaufnahme. Durch die Gesetzgebung war die Aufsplitterung der Kom­petenzen auf Bund, Sozialversicherungsträger sowie Länder und Gemeinden vorge­geben. Auch die Gesundheitsreform 2013 veränderte die zersplitterte Kompetenzlage nicht: Die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung fielen weiterhin auseinander, ein gemeinsamer Finanzierungstopf wurde nicht erreicht und durch das Prinzip der Einstimmigkeit (von Vertreter_innen aus Bund, Ländern und Sozialver­sicherungsträgern) können notwendige Maßnahmen verhindert werden.

Für die Darstellung der gesamten Mittelflüsse im Gesundheitswesen erfasste der Rechnungshof mehr als 60 Akteure.

Bei Verrechnungen zwischen dem Bund und den Sozialversicherungsträgern wurden unterschiedliche zeitliche Abgrenzungen angewendet, so dass Aufwendungen und Erträge unterschiedlicher Höhe berücksichtigt wurden. Bei den Sozialversicherungs­trägern fehlte ein einheitlicher Kontenplan und bei Untergliederungen gab es keine nachvollziehbaren Vorschriften. Der RH empfahl die Harmonisierung mit dem Rech­nungswesen des Bundes.

Landesgesundheitsfonds

Auch für die Landesgesundheitsfonds fehlten einheitliche Vorschriften über Form und Gliederung der Jahresabschlüsse. In den Ländern Burgenland und Salzburg waren, trotz gleicher rechtlicher Grundlage, Unterschiede bei der Finanzierung der Landes­gesund­heitsfonds festzustellen. Die 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens sah vor, dass zwischen den Ländern akkor­dierte und die Vergleichbarkeit gewährleistende Verrechnungsvorschriften angewendet und die Mittel der Landesgesundheitsfonds periodengerecht abgegrenzt werden. Bis­her ohne Erfolg.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch es zu effizienteren, transparenteren und vergleich­bareren Mittelflüssen im Gesundheitswesen kommt. Dabei sollen die RH-Empfehlun­gen aus dem Bericht Bund 2017/10 "Miffelflüsse im Gesundheitswesen" umgesetzt werden."

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Becher. – Bitte, Frau Abgeord­nete.