18.20

Abgeordnete Dr. Irmgard Griss (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht. Ein Paradebeispiel dafür ist die Invaliditätspension Neu, meine beiden Vor­redner haben auch gerade darüber gesprochen.

Niemand wird bestreiten, dass es ein absolut begrüßenswertes Ziel ist, wenn Men­schen länger gesund bleiben, länger arbeiten können und erst spät, wenn sie das Alter dazu erreichen, in Pension gehen. Daher war es eine gute Sache, die Invaliditäts­pen­sion Neu zu schaffen. Das war auch mit ganz großen Erwartungen verknüpft – meine Vorrednerin hat es gesagt –: Einsparungen in Höhe von 500 bis 600 Millionen Euro bis 2018, also in vier Jahren; gekostet hat es aber zwischen 100 und 200 Millionen Euro mehr.

Wie ist es dazu gekommen? – Der Rechnungshof listet die Mängel penibel auf. Es liegt ja auch auf der Hand, dass es zu diesen Einsparungen nicht kommen kann, wenn die Leistungen, die jetzt erbracht werden, aufgrund des Rehabilitationsgeldes höher sind und wenn auch während dieser Zeit Pensionsbeiträge gezahlt werden, die letztlich zu einer höheren Pension führen. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Warum hat die gesundheitliche Rehabilitation nicht so geklappt, wie sie hätte klappen sollen? – Es gab weder eine klare Zielvereinbarung noch eine Ge­samtverantwortung.

Und schließlich: Warum hat die berufliche Rehabilitation nicht geklappt? – Weil wir einen sehr strengen Berufsschutz haben, das hat man nicht mitbedacht, und die Aus­bildungszeit regelmäßig zwei oder jedenfalls drei Jahre und nicht nur ein Jahr dauert.

Das sind offenkundige Mängel, die dieses Invaliditätsgesetz Neu hat, und daher wäre es dringend notwendig, diese Mängel zu beheben, denn das Ziel ist nach wie vor absolut begrüßenswert.

Viel sinnvoller – und das müsste noch dazukommen – ist es aber natürlich, vorzu­beu­gen, zu schauen, dass die Menschen länger gesund bleiben, dass Maßnahmen in den Betrieben getroffen werden, dass die Menschen ihre Gesundheit erhalten, denn wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist – bildlich gesprochen –, also jemand schon nicht mehr arbeiten kann, dann ist es wesentlich aufwendiger und wesentlich schwie­riger, ihn wieder zurück in die Beschäftigung zu bringen. Es ist daher absolut notwen­dig, da etwas zu tun, und die Regierung hat das ja auch in ihrem Regierungspro­gramm. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Empfeh­lungen (Bund 2017/33) zu ,Invaliditätspensionen Neu‘ umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch die ‚Invaliditätspension Neu‘ gemäß den RH-Emp­feh­lungen aus dem Bericht 2017/33 künftig ihre volle Wirkung und einen nachhaltigen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems leistet.“

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Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Liste Pilz.)

18.23

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Irmgard Griss, Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RH-Empfehlungen (Bund 2017/33) zu "Invaliditätspensionen Neu" umsetzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2017/33 - TOP 7

Seit 2014 gilt in Österreich die „Invaliditätspension Neu“. Die „Invaliditätspension Neu“ sollte das Budget 2014 bis 2018 um rund 648,62 Mio Euro entlasten, bereits 2015 sollten etwa 4.000 Personen in medizinischer Rehabilitation und rund 2.500 in beruf­licher Rehabilitation betreut werden. Wie der RH-Bericht zur „Invaliditätspension Neu“ nun aber feststellte, waren im Jahr 2015 fast 19.000 Personen im Rehabilitationsgeld und weniger als 200 Personen in beruflicher Rehabilitation. Nach einer Hochrechnung des Rechnungshofs verursachen die etwas höhere Geldleistung und der zusätzliche Betreuungsaufwand statt der erwarteten Einsparungen bis 2018 einen Mehraufwand von rd. 100 Mio bis 200 Mio Euro.

Als wenig sachgerecht erweist sich auch die Methode, wie das Reha-Geld berechnet wird. Anstatt einen längeren Durchrechnungszeitraum zugrunde zu legen, wird das Einkommen des letzten Monats herangezogen. Das kann zu Ereignissen führen, die stark vom Zufall abhängen.

Zudem stellte der Rechnungshof fest, dass es keine klaren Zielvorgaben, keine genaue Zielgruppen-Definition und kein funktionierendes Case-Management gibt. Alles in allem werden dadurch die angestrebten Wirkungen nicht erreicht, und es wird auch kein nachhaltiger Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems geleistet.

Die "neue" Regierung hat die Probleme der Invaliditätspension erkannt und deshalb im Regierungsprogramm folgendes Ziel definiert:

"Reform der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension..."

Das Ziel des Regierungsprogramms muss nur noch umgesetzt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Vorschlag zur Anpassung der Gesetzeslage vorzulegen, wodurch die "Invaliditätspension Neu" gemäß den RH-Empfehlungen aus dem Bericht 2017/33 künftig ihre volle Wirkung und einen nach­haltigen Beitrag zur Sicherung des Pensionssystems leistet."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.