19.26

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Präsi­dentin des Rechnungshofes! Der Bericht zu den Pensionen der Landesbeamten ist über­haupt ein besonderes Stück. Die Vorarlberger scheren da sichtbar aus. Wenn je­mand 2006 mit einem Ruhebezug von 3 500 Euro in Pension gegangen ist und man schaut sich das zehn Jahre später an, dann haben die Vorarlberger Landesbeamten am Ende dieser Zehnjahresfrist am meisten dazubekommen, nämlich um 363 Euro mehr als ein Bundesbeamter. Der Landesregierung Vorarlberg war es dermaßen schnurzpiepegal, dass sich von den Politikern keiner geäußert hat, sondern man den Personaldirektor im Amt der Landesregierung vorgeschickt hat, um den Medien eine Auskunft zu geben.

Der Rechnungshof hat sich natürlich selbst seiner Macht beraubt, denn: Wann wurde dieser Bericht präsentiert? – Am Freitag vor Weihnachten; so kann man natürlich sichergehen, dass das überhaupt keinen Aufschlag findet, über die Feiertage untergeht und dann keiner mehr darüber redet. Es liegt schon auch am Rechnungshof, den eigenen Berichten die nötige Wucht zu verschaffen.

Insgesamt kommt es nämlich durch diese Willkür der Länder zu Mehrkosten im Bereich der Landesbeamten von 142 Millionen Euro. Dass davon ein großer Teil auf das Land Wien entfällt, müssen wir gar nicht erst sagen. Wie kommt das zustande? – Im We­sentlichen durch zwei Faktoren: Das eine ist, dass die Bundesländer die erste Pen­sionserhöhung schon im ersten Jahr vornehmen, wogegen ein ASVG-Versicherter oder ein Bundesbediensteter auf das zweite Pensionsjahr warten muss. Diesen Vorteil der ersten Erhöhung zieht der Pensionist dann ein ganzes Pensionsleben lang mit. Des Weiteren kommt es auch vor, dass stärker erhöht wird als im ASVG-Bereich. So hängen die Landesbeamten in vielen Bundesländern die Bundeskollegen mit dem Pen­sionsbezug ab, in Vorarlberg, wie gesagt, nach zehn Jahren mit 363 Euro im Monat mehr, 14 Mal im Jahr, in Wien mit 230 Euro, in Oberösterreich mit 201 Euro und in Tirol mit immerhin noch 117 Euro.

Dass in Wien knapp 50 Prozent der Beamten wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig den Ruhestand antreten, muss daran liegen, dass in Wien die Hacken einfach viel ärger ist als in allen anderen Bundesländern. Das lässt sich nachvollziehen.

Die Sonderpensionen sind den Bundesländern ähnlich egal. So gibt es Bundesländer, die Sonderpensionenbegrenzungen einfach nur für manche Bereiche eingeführt haben, zum Beispiel für die Landesbeamten schon, aber für die landeseigenen Gesellschaften nicht. Man würde dann ja auch immer wieder Parteigänger treffen, und das macht man nicht so gerne. In meinem Heimatbundesland wurde unseren Landtagsabgeordneten beschieden, dass das Land rechtlich gar nicht kompetent sei, dort einzugreifen. Dabei ist im Sonderpensionenbegrenzungsgesetz eigens eine Bestimmung gefasst worden, dass die Länder das tun können! So werden also der Wähler, der Journalist und die Opposition am Schmäh gehalten.

Frau Rechnungshofpräsidentin, die Länder kümmern sich einen feuchten Kehricht um Ihre Berichte. Das ist bedauerlich. Machen Sie es in diesem Fall nicht noch schlimmer, indem Sie solche wirklich schwerwiegenden Berichte, die finanziell schwerwiegende Fol­gen aufzeigen, am Freitag vor Weihnachten publizieren! Suchen Sie sich einen schönen Termin, dann gelingt es auch, ein bisschen fester draufzuhauen, und dann kann sich auch kein Politiker der Antwort entziehen, indem er leider im Weihnachts­urlaub ist und einen Beamten vorschickt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

Ich muss noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „RH-Emp­fehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzesvor­lage vorzulegen oder den Gesetzesrahmen so zu nutzen, damit den Rechnungshof-Emp­fehlungen zu Beamtenpensionen aus den Berichten Bund 2017/64 und 2017/65 ent­sprochen wird und somit künftige Generationen entlastet werden.“

*****

Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

19.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gerald Loacker, Irmgard Griss, Kolleginnen und Kollegen

betreffend RH-Empfehlungen (Bund 2017/64 und 2017/65) zu Beamtenpensionen um­setzen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe BUND 2017/64 (III-69/122 d.B.) – TOP 19

In den Rechnungshof-Berichten 2017/64 und 2017/65 wurden zahlreiche Empfeh­lungen zur Pensionierung, Pensionsanpassung und Sonderpensionsbehandlung von Beamten abgegeben.

Im Bericht 2017/65 wurde beispielsweise empfohlen, vorzeitige Ruhestands­versetzun­gen erst ab dem 62. Lebensjahr zu ermöglichen. Zudem wurden Maßnahmen gefor­dert, die den längeren Verbleib im Dienst ermöglichen.

Die RH-Empfehlungen in Bericht 2017/64 richteten sich speziell auf die Sonder-pen­sionen. So sollen auch Geburtsjahrgänge nach 1959 mit Pensionssicherungsbeiträgen belegt werden. Zudem sollen für die Berechnungen der Pensionssicherungsbeiträge zunächst sämtliche Einzelpensionen aufaddiert werden. Diesbezüglich sollen bereits bei Pensionssummen über 100% der Höchstbeitragsgrundlage Pensionssiche­rungs­beiträge eingehoben werden. Zudem soll es Pensionsanpassungen künftig nur noch für die Pensionsteile bis zur Höchstbeitragsgrundlage geben.

Die Empfehlungen decken sich eindeutig mit dem Vorhaben des Regierungspro-gramms und müssen daher schleunigst umgesetzt werden (S. 108).

"...müssen immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halb­staatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten dem Staat Millionen und privilegieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Gene­ration, besteht nicht."

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Regierung wird aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Gesetzes­vor­la­ge vorzulegen oder den Gesetzesrahmen so zu nutzen, damit den Rechnungshof-Empfehlungen zu Beamtenpensionen aus den Berichten Bund 2017/64 und 2017/65 entsprochen wird und somit künftige Generationen entlastet werden."

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zinggl. – Bitte.