19.30

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Zuerst zwei Zahlen der Statistik Aus­tria: Erstens: Das mittlere Gehalt in Österreich beträgt 1 900 Euro brutto pro Monat. Zweitens: Die mittlere Pension in Österreich beträgt 1 500 Euro brutto pro Monat. Das heißt, dass die Hälfte der Pensionisten und Pensionistinnen weniger als 1 500 Euro brutto bekommen, und das heißt auch, dass es natürlich Pensionen gibt, die weit darü­ber liegen.

Es gibt Pensionen, die sogar über der Höchstbeitragsgrundlage von 5 130 Euro brutto pro Monat liegen, und 40 Prozent der pensionierten Beamten und Beamtinnen haben Pensionen, die über diesem Betrag liegen. Das sei ihnen vergönnt, da können sie den Ruhestand entsprechend gut gestalten. Es wäre aber meiner Meinung nach doch auch ein Akt der Solidarität, wenn Sie auf 10 Prozent dessen verzichten würden, was über diesem Betrag liegt. Es wäre auch ein Beitrag zur Sicherung aller anderen Pensionen.

Wenn ich sage, über diesem Betrag, dann meine ich die Differenz, also nicht 10 Pro­zent von 5 130 Euro, sondern: Wenn jemand 6 000 Euro Pension hat, dann müsste man 5 130 Euro abziehen, es bleiben 870 Euro übrig, und davon müssten 10 Prozent abgegeben werden, das sind 87 Euro. Wenn also jemand 6 000 Euro Pension hat, müsste er oder sie auf 87 Euro verzichten, es blieben immer noch 5 913 Euro Pension, was nicht wenig ist.

Wir hier im Parlament haben im Jahr 2014 beschlossen, dass so eine 10-Prozent-Regelung in den Ländern und natürlich auch im Bund eingerichtet werden könnte. Jetzt hat der Rechnungshof festgestellt, dass dem nicht so ist. Seit 2014 haben die Länder das also nicht getan. Wien hat es in abgeschwächter Form gemacht, aber alle anderen Länder und der Bund haben es nicht gemacht. Ich glaube, es wird Zeit, dass die Regierung mit einem Beispiel vorangeht, und deswegen bringe ich einen Antrag ein, der die Bundesbeamten betrifft:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche hin­sichtlich der Bundesbeamten die Einführung eines erhöhten Pensionssiche­rungs­beitrags von 10 % ab Überschreitung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG vorsieht.“

*****

Jetzt schauen wir einmal, inwieweit es die Regierung mit dem Abbau von Privilegien ernst meint. Kollege Lausch hat ja gesagt, die Länder sollten sich einmal daran halten. Die Länder sagen wiederum, sie orientieren sich am Bund, der Bund müsste da vor­aus­gehen. Ich glaube, die Länder haben diesbezüglich recht. Wir hier können jeden­falls nur für den Bund etwas einrichten. Schauen wir einmal, was jetzt mit diesem Antrag passiert. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz.)

19.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde

betreffend „erhöhter Pensionssicherungsbeitrag für Bundesbeamtenpensionen“

eingebracht im Zuge der Debatte über die Tagesordnungspunkte 19. und 20., zu Top 19.) „Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungs­hofes 2017/64“

Begründung

Medienberichten zufolge will die Regierung mehr Gerechtigkeit bei den Pensionen.1 Dementsprechend findet sich im Regierungsprogramm ein Bekenntnis, dass „immer noch bestehende Sonderpensionsprivilegien im staatlichen und halbstaatlichen Bereich endgültig abgeschafft werden. Diese Privilegien kosten den Staat Millionen und privile­gieren nur die Begünstigten. Ein sozialer oder gesellschaftlicher Mehrwert für die breite Masse der Bevölkerung, und insbesondere die ältere Generation, besteht nicht.“2

Eine Gelegenheit dazu bietet sich im Zusammenhang mit den Pensionen von Beam­ten, die mehr als EUR 5.130,-/Monat (= ASVG-Höchstbeitragsgrundlage) erhalten. So sollten die Betroffenen durch einen erhöhten Pensionssicherungsbeitrag von 10 % für Beträge, die über den Sockelbetrag von EUR 5.130,-/Monat hinausgehen, zur nach­haltigen Finanzierbarkeit des gesamten Pensionssystems beitragen. Dies deckt sich zumindest dem Grunde nach auch mit der Empfehlung des Rechnungshofs, welcher sich in seinem Bericht3 für die Einführung eines zumindest 5-%igen Pensionssiche­rungsbeitrags ausspricht.

Das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung der Bezüge bildet in § 10 Abs 5 Z 1 den verfassungsgesetzlichen Rahmen für die geforderte Einhebung des erhöhten Pensionssicherungsbeitrags, weshalb auch grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einführung sprechen.

Eine Umsetzung dieser Forderung im Rahmen des unter anderem dafür erlassenen Bezügebegrenzungs-BVG4 hinsichtlich der Bundesbeamten wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung und würde darüber hinaus Signalwirkung haben für den auch hin­sichtlich der Landesbeamten in den Bundesländern bestehenden Handlungsbedarf. Die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems – ebenfalls ein Ziel des Regie­rungsprogramms5 - sollte nicht durch deutlich überdurchschnittliche Pensionen6 gefähr­det werden. Überdies sollte die nachhaltige Finanzierbarkeit des Pensionssystems auch im Interesse der betroffenen Pensionsbezieher liegen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage auszuarbeiten, welche hin­sichtlich der Bundesbeamten die Einführung eines erhöhten Pensionssicherungs­bei­trags von 10 % ab Überschreitung der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG vorsieht.

1 Vgl etwa Pensionen: Regierung will "mehr Gerechtigkeit", NÖN vom 19. April 2018, http://www.nachrichten.at/nachrichten/politik/innenpolitik/Pensionen-Regierung-will-mehr-Gerechtigkeit;art385,2873577 (abgefragt am 9. Mai 2018).

2 Neue Volkspartei/Freiheitliche Partei Österreichs, Regierungsprogramm 2017 – 2022, 108.

3 Bericht des RH, Pensionsanpassung der Landesbeamtinnen und –beamten, Reihe Bund 2017/64, S 75.

4 Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funk­tionäre, BGBl. I Nr 64/1997.

5 Neue Volkspartei/Freiheitliche Partei Österreichs, Regierungsprogramm 2017 – 2022, 110.

6 Die durchschnittliche Alterspension beträgt lt PVA EUR 1.635 pro Monat, http://www.pensionsversicherung.at/portal27/pvaportal/content?contentid=10007.784577&viewmode=content (abgefragt am 9. Mai 2018).

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte.