20.24

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich widme mich kurz dem Bun­desdenkmalamt, das ja die Aufgabe hat, Kulturgüter zu bewahren. Das kulturelle Erbe zählt natürlich zu dem Kostbarsten, das wir haben. Insbesondere Bauwerke vermitteln Geschichte, sozialen und technischen Fortschritt, und sie erinnern an Sternstunden und auch an dunkle Kapitel unserer Vergangenheit.

Diese Aufgabe ist deshalb auch sehr schwer, weil sie einerseits einen Wettlauf gegen die Zeit und den Verfall darstellt, andererseits die Verpflichtung nicht nur gegenüber toten Gemäuern besteht, sondern auch gegenüber den Menschen, für die man die Substanz in den Häusern erhalten soll, und auch gegenüber den Eigentümern, die für den Erhalt zuständig sind. Es geht dabei also nicht nur um Geschichtswissen, es geht auch um Menschlichkeit und um Hausverstand.

Meine persönlichen Berührungspunkte mit dem Bundesdenkmalamt waren nicht immer sehr positiv; im Zuge einer Sanierung machte ich Erfahrungen mit sehr überzogenen Auflagen, die auch sehr kostspielig waren. Der Rechnungshof befasst sich aber mit objektivierbaren Aspekten des Bundesdenkmalamtes, und es ist sehr bedauerlich, dass da kein positives Bild zu zeichnen ist.

Ich nehme exemplarisch nur ein paar Punkte heraus: Das eine ist die mangelhafte Auf­gabenwahrung bei Unterschutzstellungen. Anstelle der für 2014 über 500 geplanten Unterschutzstellungen wurden nur knapp 176 erreicht. Die Kriterien, die für die Unter­schutz­stellung ausschlaggebend sind, wurden nicht veröffentlicht, das heißt, das Handeln ist sehr intransparent geblieben. Es gibt eine uneinheitliche Spruchpraxis bei den Bescheiden, die zur Veränderung beziehungsweise zur Zerstörung denkmal­ge­schützter Objekte führen.

Die Planung und Umsetzung des IT-Projekts Denkmalinformationssystem ist sehr man­gelhaft. 2013 war der Betrieb für 2019 vorgesehen, und die geschätzten Kosten lagen bei über 4 Millionen Euro, im Jahr 2015 haben sich die geschätzten Kosten auf über 10 Millionen Euro erhöht. Das ist auch kein Wunder, denn es haben keine Prüfungen durch eine interne Revision stattgefunden. Diese Liste ließe sich noch beliebig fort­setzen. Es gibt Rechnungen von über 140 000 Euro, bei denen kein Leistungsnach­weis vorhanden ist, und es gibt auch falsche Angaben in den Fahrtenbüchern.

Insgesamt halte ich die vom Rechnungshof angeführten Vorschläge für sehr konstruk­tiv und machbar, und ich hoffe auf eine rasche Umsetzung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.27

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Lintl. – Bitte, Frau Abgeordnete.