20.27

Abgeordnete Dr. Jessi Lintl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf den Rech­nungshofbericht Bund 2017/23 zum Bundesdenkmalamt. Dieser Bericht hat klar aufge­zeigt, was sich unter dem Schutzmantel des Bundeskanzleramtes und unter der Verantwortung der früheren Kulturminister Schmied, Ostermayer und zuletzt Drozda an Missständen entwickeln konnte.

Bei all den vom Rechnungshof vorgebrachten Kritikpunkten erscheint mir der wich­tigste, dass es in Österreich circa 80 000 denkmalwürdige Objekte gibt, die gelistet sind. Von diesen 80 000 sind aber bis jetzt nicht einmal die Hälfte unter Schutz gestellt, dabei wäre rasches Handeln dringend nötig, da sich die historische Bausubstanz natürlich täglich verschlechtert.

Der Rechnungshof kritisiert, dass Projekte ohne Angebotsvergleich und ohne Ausstieg­möglichkeit bei Kostenüberschreitung abgewickelt wurden.

Das IT-Projekt Denkmalinformationssystem, abgekürzt Demis, das bis spätestens 2013 in den Echtbetrieb gehen sollte, war nicht umgesetzt. Es gab eine erste Kostenschät­zung aus dem Jahr 2010, bei der das gesamte Projekt mit 4 Millionen Euro veran­schlagt wurde, im Jahr 2015 wurden die Ausgaben aber mit 10 Millionen Euro beziffert.

Es gab keinen Überblick über die Aktenlage, über Zahlungen, Förderungen et cetera. Das Denkmalamt hat es nicht gekümmert, ob die Restauratoren, die beschäftigt sind, wegen Preisabsprachen gerichtlich verurteilt wurden oder nicht. Das sind aber jene Restauratoren, die ein Bürger, der ein denkmalgeschütztes Objekt sanieren möchte, verpflichtend beschäftigen muss.

Kritisiert wurden auch fehlende Sensibilität in Compliancefragen, die intransparente Vergabe und Abrechnung von Förderungen sowie nicht genehmigte Überschreitungen des Personalplans über Fremdmitarbeiter.

Die Liste der Kritikpunkte ließe sich lang fortsetzen, dabei geht es doch um ein wirklich wichtiges Thema. Es geht darum, den Denkmalschutz so auszugestalten, dass das gebaute kulturelle Erbe Österreichs erhalten bleibt. In Wien sind das zum Beispiel der gesamte 1. Bezirk und einige angrenzende Gebiete, wie etwa die Biedermeierviertel im 3. und im 8. Bezirk; aber auch Ensembles in den Heurigenvororten im 19. Bezirk, nämlich in Neustift, sowie in Hietzing sind schützenswert.

Vieles von diesen schützenswerten Gebäuden wird neuen Immobilienprojekten geop­fert, aber auch politisch wird dieser Trend in Wien von Rot-Grün unterstützt. Die neue Wiener Hochhausrichtlinie erlaubt durchaus solche Spekulationen. Negative Beispiele sind überdimensionierte Dachbodenausbauten, die Verbauung der Steinhofgründe und ganz besonders das Projekt am Heumarkt. Da hat sich die Stadt Wien über den zwischen der Republik Österreich und der Unesco abgeschlossenen Staatsvertrag hinweggesetzt und so den Erhalt des Weltkulturerbestatus für Wien, Innere Stadt, gefährdet.

Unser neuer Kulturminister Gernot Blümel sieht Handlungsbedarf beim Bundesdenk­malamt. Es braucht eine Strukturreform mit klar nachvollziehbaren Handlungsabläufen. Es braucht eindeutig definierte Zuständigkeiten, umsetzbare, transparente Strategien bei Unterschutzstellungen und klare Richtlinien in Compliancefragen. Die hohe Exper­tise, die im Bundesdenkmalamt vorhanden ist, muss dem Erhalt und dem Schutz unserer nationalen Bauten und Kulturdenkmäler zugutekommen.

Zum Abschluss fasse ich § 1 des Denkmalschutzgesetzes zusammen: Denkmalschutz verfolgt das Ziel, Denkmale und materielle Kulturgüter in ihrer Vielzahl und Vielfalt dauerhaft zu erhalten. Voraussetzung ist deren geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung. – Das, meine Damen und Herren, ist ein klarer Auftrag für uns, Kulturgüter für die nächsten Generationen zu schützen. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.32

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Kainz zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.