20.58

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Es kommt in Unternehmen und Betrieben leider viel zu oft vor, dass Männer und Frauen für die gleiche und gleichwertige Tätigkeit immer noch unterschiedlich bezahlt werden. Deswegen ist es wichtig gewesen, dass wir im Jahr 2011 verpflichtende Einkom­mensberichte einführen konnten, gleichzeitig haben wir damals aber gesagt, dass es wichtig ist, anzuschauen, wie das wirkt.

Die Einkommensschere ist zwar von 23 auf 20,1 Prozent gesunken, aber das sind noch immer 20 Prozent, die zu viel sind. Jetzt kann man einige Einkommens­unter­schiede, wie Sie wissen, locker mit Teilzeit, mit Zugehörigkeit zum Betrieb, mit der Art der Ausbildung und so weiter erklären. Es gibt aber etliche Prozente, bei denen wir nicht zu diskutieren brauchen, welche Auffassung wir von Statistiken haben, das ist nicht das Thema; es sind unerklärliche Prozente, die Gehaltsunterschiede ausmachen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Evaluierung 2015 ist dann festgestellt worden, dass diese Einkommensberichte Verbesserungsbedarf haben und dass der nächste Schritt längst überfällig ist, nämlich die Berichte selbst transparenter zu gestalten, leichter lesbar zu machen, Gehalts­be­standteile aufzuschlüsseln, beispielsweise bei Gehaltsangaben in Stelleninseraten auf den Kollektivvertrag zu verweisen, und einiges mehr.

Das behandelt unser Antrag, den wir Ende Mai im Sozialausschuss diskutieren. Wir hatten ihn schon im Gleichbehandlungsausschuss, leider hat sich die Frau Ministerin nicht positiv dazu äußern können, obwohl in ihrem Regierungsprogramm steht: gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit. Ich finde, dass dieser nächste Schritt wichtig wäre – innerbetrieblich, nicht öffentlich; öffentlich über Geld sprechen die Schweden und Schwedinnen, in Österreich ist das überhaupt nicht üblich. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Es muss aber innerbetrieblich insofern Transparenz herrschen, als jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer das Recht hat, einzusehen, was jemand ver­dient, um mit dem Betriebsrat, mit den Betriebsrätinnen vorgehen zu können und dann, wenn Lohndiskriminierung vorhanden ist, dieses Geld auch einklagen zu können.

Ich glaube, diese Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen gewährt sein und sollen in Zukunft auch durch ein Lohntransparenz-, ein Einkommens­trans­parenzgesetz gesetzlich verpflichtend werden. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

21.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höfinger. – Bitte.