21.17

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Geschätzter Herr Kollege Noll! Grund­sätzlich ist dem Vorschlag entgegenzuhalten, dass es aufgrund der Verfas­sungs­konformität nicht sicher ist, ob er überhaupt von der Verfassung gedeckt ist. Sollte er von der Verfassung gedeckt sein, hat er, was den Rechtsschutz betrifft, trotzdem ein Problem mit dem Rechtsmittelinstanzenzug. Herr Kollege Noll, ich glaube, Sie werden dann im Ausschuss den Argumenten Ihre Aufmerksamkeit, mehr Vertrauen und Gehör schenken.

Ein weiterer Aspekt ist, dass diesmal bei der Bestellung ja auch schon der Kriterien­katalog als solcher zur Anwendung gekommen ist. Ich darf hier den § 1 des Univer­sitätsgesetzes zitieren, ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung der Uni­ver­sität: Universitäten sind dazu berufen, „verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt“ sowie „zur Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in einer sich wandelnden humanen und geschlechtergerechten Gesellschaft beizutragen.“

Somit sind Ihre Bedenken, was die Internationalität betrifft, schon ausgeräumt, weil man ja dem Grunde nach bei der Auswahl schon darauf Bedacht gelegt hat. Weiters haben Sie selbst auch zugestanden, dass mit der bestehenden Rechtslage jetzt schon die Möglichkeit der Initiierung einer Abberufung besteht. Dementsprechend vertreten wir die Auffassung, dass diese Abänderung nicht notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

21.19

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte.