13.15

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Werte Gäste auf der Galerie – ich darf in diesem Zusammenhang ganz herzlich die Schülerinnen und Schü­ler der Handelsakademie Weiz begrüßen: Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Wir haben heute schon sehr vieles über die Deutschförderklassen gehört, ich möchte aber auf die Punkte eingehen, die die Neue Oberstufe betreffen, und auf die Verschär­fungen hinsichtlich Schulpflichtverletzungen, die jetzt für die Oberstufe angedacht sind.

Ich begrüße als Lehrer einer HTL, einer kleinen Außenstelle der HTL Weiz, die Erwei­terung der Übergangsfrist für die Umstellung auf die Neue Oberstufe um zwei Jahre. Das Ziel, das wir verfolgen: Wir wollen eine höhere Erfolgsquote und eine Reduktion von Schulabbrechern, von Klassenwiederholungen, von Repetenten haben.

Derzeit wiederholen circa 8 Prozent in der Oberstufe eine Klasse. Die schulautonome Entscheidung ermöglicht jenen Schulen, die gute Erfahrungen mit der Semestrierung haben, zum Beispiel eben auch den Handelsakademien, diesen Weg weiterzugehen, und allen anderen, die Erfahrungen aus der bevorstehenden Evaluierung bis Septem­ber 2021 einzuarbeiten.

Von wie vielen Schulen sprechen wir da überhaupt? Bei den allgemeinbildenden hö­heren Schulen – das sind 345 – sind es derzeit 26, bei den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen – in Summe 365 – sind es 185, also in Summe ein bisschen mehr als 200, aber nicht einmal ein Drittel unserer maturaführenden Schulen.

Gerade bei der Implementierung ergeben sich aus der Evaluierung heraus Chancen für kleine Schulen, Verbesserungen bei der Administration. Ich denke dabei an das Schü­lerverwaltungsprogramm Sokrates, aber auch daran, die Verbesserungen, was die in­dividuelle Lernbetreuung betrifft, einzuarbeiten und vorzunehmen. Die terminliche Stre­ckung führt dazu, dass die Schulen mehr Zeit erhalten, die Organisation und Lehrplan­gestaltung entsprechend den neuen kompetenzorientierten Vorgaben anzupassen und/oder zu optimieren. Circa 200 Schulen, ich habe es vorhin schon erwähnt, setzen also diese Neue Oberstufe bereits um, und sie werden ihren Erfahrungsschatz an die anderen weitergeben; er wird in diesen Evaluierungsprozess einfließen.

Die Lehrplangliederung und die Beurteilung erfolgt im Nost-Regelsystem semester­weise. Eine negative Zeugnisnote verhindert nicht automatisch das Aufsteigen, son­dern kann durch Semesterprüfungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgebessert wer­den. Es gibt dabei bis zu drei Möglichkeiten, es besteht sogar die Möglichkeit, den ei­nen oder anderen Gegenstand einzuparken und unmittelbar vor der Reifeprüfung ab­zulegen, freiwilliges Wiederholen ist aber nach wie vor möglich.

In der Umsetzung der Nost gibt es aus meiner Sicht gerade bei Detailregelungen noch einiges an rechtlichen Konstruktionen zu klären. Neben der Neuen Oberstufe gibt es, der Kollege hat es schon gesagt, auch für die Oberstufe eine Verschärfung der Bestim­mungen zur Ahndung von Schulpflichtverletzungen.

Es ist, meine Damen und Herren, unbestritten, dass sich längere Abwesenheiten auf den Schulerfolg auswirken – und wir sprechen von unentschuldigten Abwesenheiten. Schüler mit 100 oder 200 unentschuldigten Fehlstunden sind sehr oft nicht mehr in der Lage, den versäumten Unterrichtsstoff aufzuholen. Dem wollen wir entschieden entge­gentreten. Unser Ziel ist, unsere Bemühungen gehen dahin, dass die Zahl der Schul­abbrecher und der Repetenten gesenkt und reduziert wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.20

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Bacher zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.