14.07

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Minderheiten, das Zuerkennen von Rechten, das Ermöglichen, dass gerade Minderheiten ihre Kultur, ihre Sprache auch ihren Kindern in Kindergärten, in Schulen beibringen können und leben können, ist für mich und für uns Sozialdemokraten ein integraler Bestandteil eines integrierten Euro­pas. Gerade deshalb sind wir ja auch so viele Jahre dafür eingetreten, dass auch die Minderheiten in Österreich genau diese Rechte zuerkannt bekommen. Genau deshalb waren wir auch eine jener Nationen, die sehr aktiv im Europarat bei der Schaffung all dieser Deklarationen und Chartas, die die Standards festlegen, mitgearbeitet haben.

Wir sind froh, dass wir einen mühsamen – mühsam deshalb, weil es so lange gedauert hat – Weg in Österreich gegangen sind, damit die slowenische Minderheit in Österreich die Rechte zuerkannt bekommen hat, die ihr zustehen, ebenso wie die kroatische Min­derheit und die anderen Minderheiten in Österreich.

Das trifft natürlich auch für die anderen Länder in Europa zu; wir erwarten uns das Gleiche auch dort. Gerade im Fall Sloweniens ist das besonders schwierig, weil Slowe­nien ja auch ein Staat ist, der vor wenigen Jahrzehnten aus dem zerfallenen Jugosla­wien entstanden ist und sich daher die Frage der Ungarn, die Frage der deutsch­sprachigen Minderheit, die Frage der italienischen Minderheit und auch die Frage der anderen ex-jugoslawischen Minderheiten stellt. Die deutschsprachige Minderheit, die eine relativ kleine dort ist – aber das ist ja gerade in Fragen des Minderheitenschutzes kein entscheidendes Argument, weil das Wort Minderheit schon die Kleinheit in sich trägt –, ist in rechtlicher Hinsicht noch nicht so anerkannt, wie wir uns das als richtigen Standard vorstellen. Daher unterstützen wir das Anliegen, bringen aber auch einen Entschließungsantrag ein, der – wenn man so will – das Anliegen so formuliert, wie wir es genau sehen, wie wir es auch im Ausschuss gesagt haben. Wir haben das auch dort schon diskutiert.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres – wird ersucht, sich unter Einbindung des Europarates für die Achtung der sprachlichen und kulturellen Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien einzusetzen.“

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Warum der Europarat? – Die Einbeziehung des Europarats würde deshalb Sinn ma­chen, weil dadurch auch die Frage der altösterreichischen Minderheit in Slowenien nicht nur auf der bilateralen Ebene diskutiert würde – so wie wir es heute tun –, son­dern auch auf die multilaterale Ebene gehoben werden könnte. Gerade diese multila­terale Dimension ist für diese Frage ergänzend besonders wichtig.

Ich glaube, wir können da noch einiges an Expertise in die Diskussion durch das Ex­pertinnen- und Expertenkomitee der Charta hineinbekommen, das es ja im Europarat gibt. Dieses könnte man miteinbeziehen, um zu klären, welche Minderheitenrechte für die altösterreichische Minderheit in Slowenien sachlich am Schluss gerechtfertigt sind, wie sie umgesetzt werden können und wie sie gelebt werden können.

In diesem Sinne hoffe ich aber auch, dass das neue Europa, nämlich das Europa eines Miteinanders, eben auch ein Europa ist, in dem die Minderheiten in allen Ländern Eu­ropas auch ihren entsprechenden Platz finden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abge­ordneten Dönmez und Taschner.)

14.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Genossinnen und Genossen betreffend Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 7): Bericht des Außenpolitischen Ausschus­ses über den Antrag 186/A(E) der Abgeordneten Josef A. Riemer, Dr. Reinhold Lopat­ka, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der deutschsprachigen Volks­gruppe in Slowenien (141 d.B.)

Die Republik Österreich setzt sich seit langem, insbesondere auch im Europarat für die Durchsetzung der Rechte von Volksgruppen und ethnischen Minderheiten ein.

Unser Nachbarland Slowenien hat ein sehr differenziertes Modell des Minderheiten­schutzes, wobei die kleine Gruppe der deutschsprachigen Altösterreicher und Altöster­reicherinnen de facto keine Minderheitenrechte genießt.

Österreich hat sich in der Vergangenheit für die Anerkennung der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien eingesetzt und diese Frage in den bilateralen Beziehungen re­gelmäßig angesprochen. Auf der Grundlage eines bilateralen Kulturabkommens förder­te das BMEIA in den letzten Jahren auch Kulturprojekte der Vereine der deutschspra­chigen Volksgruppe.

Österreich sollte sich weiterhin und intensiv dafür einsetzen, dass es zu einem adä­quaten Schutz der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien kommt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres – wird ersucht, sich unter Einbindung des Europarates für die Achtung der sprachlichen und kulturellen Rechte der deutschsprachigen Minderheit in Slowenien einzusetzen.

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Wir kommen nun zum nächsten Redner, Herrn Abgeordnetem Lopatka. – Bitte.