15.50

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Gegenseitige Wertschätzung ist ein Thema, das alle hier im Haus betrifft. Schauen Sie bei diesem Thema daher bitte nicht immer nur in unsere Richtung!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob es uns allen bewusst ist: Vor 39 Jahren ist das erste Frauenhaus in Wien gegründet worden, damals war Johanna Dohnal maßgeblich beteiligt, und vor 21 Jahren haben wir in Österreich unter Barbara Prammer wirklich bahnbrechende Gewaltschutzgesetze verabschieden dürfen, vorbe­reitet von Dohnal und Konrad, verabschiedet unter Prammer.

Wir haben seit dieser Zeit immer versucht, Gewaltschutz in Österreich weiterzuentwi­ckeln, das war leider notwendig. Er musste weiterentwickelt werden, weil mehr Be­wusstsein da war, weil leider die Opferzahlen im Laufe der Jahre gestiegen sind, auf­grund der Tatsache, dass es sich herumgesprochen hat, dass es auch Hilfe gibt. Da haben die Länder Verantwortung, die Frauenhäuser finanzieren, da hat auch der Bund Verantwortung. Es wurden in den letzten Jahren Notwohnungen für von Zwangsheirat betroffene Mädchen und Frauen geschaffen, die Interventionsstelle für von Frauenhan­del betroffene Frauen wurde ausgeweitet, und ich könnte vieles mehr aufzählen.

Nun werden in diesem Bereich zum allerersten Mal budgetär Einschnitte vorgenom­men, wobei die Flächendeckung der Einrichtungen, die Frauen beraten, wie schon er­wähnt wurde, von 85 auf 80 Prozent zurückgefahren wird. Ich denke, das ist nicht der Weg, den wir im Gewaltschutz, der immer nach vorne gerichtet war, gehen sollten. Da­her finde ich – und wir werden natürlich dabei sein bei den 100 Plätzen –, dass es für uns alle gut wäre und es Zeit ist, dass wir beziehungsweise vor allem die Regierungs­parteien den Herrn Bundeskanzler beim Wort nehmen, der gesagt hat, Gewaltschutz ist aktive Frauenpolitik.

Wir könnten dem Ganzen Substanz zukommen lassen, indem wir eine Frist setzen, damit wir da nicht erst ab 2020 tätig werden. Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Stephanie Cox, BA, Claudia Ga-mon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gleichbehandlungs­schusses über den Antrag 217/A(E)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird ersucht, 100 Betreuungs­plätze für von Gewalt betroffene Frauen zu schaffen und im Rahmen der Möglichkeiten den Opferschutz bedarfsorientiert auszubauen. Dafür sind ausreichend budgetäre Mit­tel im Budget des BKA 2018/2019 umzuschichten,“

– Stichwort Spielgeld –

„damit bereits ab 1. September 2018 zügig mit dem Ausbau der geplanten Plätze für von Gewalt betroffene Frauen begonnen werden kann.“

*****

Ich glaube, wir schulden es den Opfern in Österreich, dass wir hier nicht erst zwei Jahre lang planen und dann Geld einsetzen, sondern jetzt schon beginnen. Geld ge­nug wäre da. (Beifall bei der SPÖ.)

15.52

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Stephanie Cox, Claudia Gamon Kollegin­nen und Kollegen

zum Bericht des Gleichbehandlungsschusses

über den Antrag 217/A(E) der Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau von 100 Betreuungsplätzen für von Gewalt betroffene Frauen (115 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 217/A(E) der Abgeordneten Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau von 100 Betreuungsplätzen für von Gewalt betroffene Frauen (115 d.B.), angeschlossene Entschließung wird wie folgt geändert:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird ersucht, 100 Betreuungs­plätze für von Gewalt betroffene Frauen zu schaffen und im Rahmen der Möglichkeiten den Opferschutz bedarfsorientiert auszubauen. Dafür sind ausreichend budgetäre Mit­tel im Budget des BKA 2018/2019 umzuschichten, damit bereits ab 1. September 2018 zügig mit dem Ausbau der geplanten Plätze für von Gewalt betroffene Frauen begon­nen werden kann.“

Begründung

In ihrem Regierungsprogramm fordert die Bundesregierung im Bereich der Gewaltprä­vention unter anderem den “österreichweiten Ausbau von Akutintervention bei Gewalt gegen Frauen und Kindern“, sowie den „weiteren Ausbau von Notunterkünften für Frauen und Kinder“. In diesem Zusammenhang wurden Anfang des Jahres von Bun­desministerin Bogner-Strauß 100 zusätzliche Betreuungsplätze für von Gewalt betrof­fene Frauen bis zum Jahr 2022 angekündigt. Das Budget der UG 10, „Frauenangele­genheiten und Gleichstellung“ für die Jahre 2018 und 2019 beträgt allerdings nur 10,17 Mio. Euro. Fakt ist, dass das angepeilte Ziel mit dem vorliegenden Budget der UG 10 nicht zu schaffen ist. Damit das dem Grunde nach begrüßenswerte Vorhaben, 100 Betreuungsplätze zu schaffen und den Opferschutz auszubauen, nicht auf den ‚Sankt Nimmerleinstag‘ verschoben wird, oder gar zu einem „Marketing-Gag“ der Bun­desregierung verkommt, sollten die für den Ausbau erforderlichen budgetären Mittel bereits ab 1. September 2018 freigesetzt werden. Das wäre ganz leicht möglich, wenn auch der Bundeskanzler seiner Aussage „Gewaltschutz ist aktive Frauenpolitik“ Subs­tanz verleiht. Durch interne Umschichtungen im Budget des BKA 2018/2019 könnten die erforderlichen budgetären Mittel zur Verfügung gestellt und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Gewaltschutz- und -präventionsmaßnahmen für Frauen bereits in nächster Zukunft geleistet werden.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Schimanek. – Bitte.