Wahl einer Ordnerin/eines Ordners

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur Wahl einer Ordnerin/eines Ord­ners. Aufgrund des Funktionsverzichts des Abgeordneten Zinggl ist die Wahl einer Ord­nerin/eines Ordners vorzunehmen; der Vorschlag der Liste Pilz lautet auf Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M.

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 87 Abs. 7 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sitzen abstimmen lassen. (Jene Abgeordneten, die zuvor den Saal verlassen haben, kehren wieder auf ihre Sitzplätze zurück.)

Wird gegen diese Abstimmungsmodalität ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Wahl.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Wahlvorschlag des Klubs der Liste Pilz sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist angenommen; somit ist Abge­ordnete Zadić zur Ordnerin gewählt.

Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen.

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ja.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke schön.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt, die Tagesordnung ist erschöpft.

Ich unterbreche die Sitzung bis 12 Uhr, bis zum Aufruf der Dringlichen Anfrage.