12.17

Bundesminister für Inneres Herbert Kickl: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Hohes Haus! „Erschreckend“ ist ein gutes Stichwort, das Herr Abge­ordneter Krainer – den es da draußen schon ein bisschen gebeutelt hat; wahrschein­lich angesichts des Wissens über den Unsinn, den er teilweise verzapft hat – jetzt ge­liefert hat (Zwischenruf des Abg. Scherak); denn es ist erschreckend, in welcher Art und Weise Sie hier mit Halbwahrheiten – das heißt: mit Unwahrheit – vorgehen, und es ist erschreckend, wie Sie offensichtlich aus parteipolitischen Überlegungen heraus Din­ge, die im Akt klar ersichtlich sind, in einer Kraut-und-Rüben-Manier munter durchein­anderwerfen (Beifall bei FPÖ und ÖVP) – nicht, weil es Ihnen um die Sicherheit geht, sondern weil es Ihnen um Ihr parteipolitisches Geschäft geht.

Sie haben heute und Sie haben im Vorfeld dieser Sitzung – natürlich unter Einbindung von bestimmten Medien – zum wiederholten Mal leider keinen Beitrag betreffend Ver­antwortungsbewusstsein, keinen Beitrag zur Sachlichkeit und schon überhaupt keinen Beitrag zur Sicherheit des Landes geleistet.

Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das tut mir leid, ich bedauere das; aber ich mache Ihnen einen Vorschlag: Ich werde das an Ihrer Stelle jetzt übernehmen, und zwar ganz ein­fach deshalb, weil ich davon überzeugt bin, dass die österreichische Bevölkerung, ge­nauso wie sie ein Recht darauf hat, dass es in diesem Land eine restriktive und geord­nete Asylpolitik inklusive Abschiebungen gibt (Zwischenrufe bei der SPÖ), die Ihnen nicht schmecken, genauso wie sie ein Recht darauf hat, dass im Interesse ihrer Sicher­heit konsequent gegen den politischen Islam vorgegangen wird (Beifall bei FPÖ und ÖVP), und genauso wie sie ein Recht darauf hat, dass diesem unseligen Verteilungs­mechanismus von Flüchtlingen quer über den Kontinent, den Sie immer gefordert ha­ben (Zwischenrufe bei der SPÖ), endlich ein Ende gemacht wird (Beifall bei FPÖ und ÖVP), auch ein Recht darauf hat, dass es in wesentlichen Punkten sachliche und ob­jektive Informationen gibt. (Ruf bei der SPÖ: Fangen Sie endlich an damit! – Abg. Schie­der: ... zum Thema auch einmal?) Und jetzt zu Ihren Fragen.

Ich habe mir ja den Vorspann zu Ihren insgesamt über 90 Fragen aufmerksam durch­gelesen, und ich komme zu einer ganz einfachen Erkenntnis: Man muss bei Ihnen ganz von vorne anfangen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Man muss sich nämlich, wenn man diese Causa BVT betrachtet – die im Übrigen ein Kriminalfall ist und kein Anschlag auf die Sicherheit Österreichs, keine Umfärbeaktion, keine Zer­schlagung; das waren die Vokabeln, die von Ihnen genauso vielfältig wie unsachlich hier immer vorgebracht worden sind –, eine Frage stellen, und diese ganz zentrale Fra­ge, die Sie sich offenbar nicht gestellt haben, ist folgende: Wer, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in Österreich bei strafrechtlichen Ermittlungen wofür zuständig und damit wofür verantwortlich? – Das ist eine ganz, ganz einfache Frage.

Da verweise ich als Auskunftsquelle auf Art. 90a und auf Art. 94 der Bundesverfas­sung, denn dort heißt es, dass es eine klare Trennung zwischen der Verwaltung und der Justiz gibt, und es heißt, dass die Staatsanwaltschaften der ordentlichen Gerichts­barkeit zuzuordnen sind. – Also so viel Handwerk muss sein: hier das Innenministe­rium, dort die Justiz.

Jetzt sage ich Ihnen, warum diese Frage so wesentlich ist. Warum? – Das ist deshalb so wichtig, weil darin die Antwort auf folgende Fragen steckt: Wer hat die Hausdurch­suchung angeordnet? Wer hat entschieden, wo gesucht wird? Wer hat entschieden, was gesucht wird, und wer hat entschieden, was mitgenommen wird? Wer führt das gesamte Verfahren? Wer vernimmt die Zeugen ein? Wer entscheidet über die Qualität der Zeugenaussagen? Wer entscheidet, ob jemand als Verdächtiger oder Beschuldig­ter geführt wird? Wer legt die Akten an? Wer entscheidet, wer Akteneinsicht hat? Wer entscheidet, was von der Akteneinsicht ausgenommen ist? Wer entscheidet, ob Ver­trauenspersonen zugelassen werden oder nicht? – Unser Rechtsstaat sieht in allen diesen Dingen eine einfache Antwort vor: die Justiz, meine sehr geehrten Damen und Herren, und nicht der Innenminister, auch wenn Sie es noch so gerne hätten. (Zwi­schenruf des Abg. Wittmann.) Sie sind in der falschen Veranstaltung, meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist die Justiz und nicht das Innenministerium, es sind auch nicht irgendwelche Jour­nalistenkollektive, und es ist auch nicht die sogenannte vereinigte Opposition, die ich manchmal eher als vereinsamte Opposition bezeichnen würde, zumindest wenn es um die Anerkennung durch die Wähler geht.

Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren: Dann halte ich es wirklich für ein Un­ding, wenn eine Abgeordnete dieses Hauses – ich glaube, es war Frau Krisper – her­geht und in der Öffentlichkeit unterstellt, dass Staatsanwälte und Richter quasi als will­fährige Erfüllungsgehilfen des Innenministeriums aktiv geworden sind. Sie tun das nur unter dem Deckmantel der Immunität, genauso wie Herr Krainer das, was er heute hier gesagt hat, nur unter dem Deckmantel der Immunität sagen kann. (Rufe bei der FPÖ: Unglaublich!) Das ist Ihr Privileg, mir kommt es nicht zu, aber ich brauche das auch nicht, das sage ich Ihnen auch ganz ehrlich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie haben das in der Öffentlichkeit gesagt. Wie kommt die Staatsanwältin dazu, wie kommt der Richter dazu, sich das von Ihnen sagen lassen zu müssen? (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Stellen Sie sich hierher und entschuldigen Sie sich für diese Vorgangsweise – das wäre eine großartige Gelegenheit –, denn Sie sprechen der Jus­tiz das Misstrauen aus! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.  Zwi­schenruf des Abg. Wittmann. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)

Also die Zuständigkeitsfrage ist schon geklärt. Ich höre Sie schon: Ja, ja, aber da hat doch jemand vom Innenministerium Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen! – Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil das Gesetz es so vorsieht, gesetzes­konform auf Punkt und Beistrich. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Jetzt sage ich Ihnen eines: Lesen bildet. § 78 der Strafprozeßordnung sieht die Ver­pflichtung zur Anzeige vor, wenn ein oberstes Organ einer Behörde Kenntnis von straf­rechtlich relevanten Handlungen in ebendieser Behörde hat. In weiterer Folge heißt es in § 45 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes, dass es eine Verpflichtung zur An­zeige gibt. Wo soll bitte jetzt der Skandal sein, wenn Beamte pflichtgemäß Gesetze er­füllen, die dieses Haus hier beschlossen hat? Das ist der Skandal, meine sehr geehr­ten Damen und Herren?! – Aus meiner Sicht nicht, und wenn das aus Ihrer Sicht ein Skandal ist, dann haben Sie ein seltsames Rechtsverständnis, das muss ich Ihnen auch sagen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Mir wird ja manchmal angst und bang, wenn ich darüber nachdenke, wie Sie das viel­leicht in der Vergangenheit in Ihrem Bereich gehandhabt haben oder wie manche, die so gerne in die Regierung wollen, das im Fall der Fälle handhaben würden. (Zwischen­ruf der Abg. Kuntzl.) Wie stellen Sie sich die Vorgangsweise vor? – Willkürlich, unter der Tuchent, wie oder was, ein rechtsfreier Raum vielleicht irgendwo, keine Strafverfol­gung, wenn im BVT irgendetwas zur Anzeige gebracht wird: Wie stellen Sie sich das alles vor? (Abg. Kern: Aber warum ...?) – Auf jeden Fall jenseits der Rechtsstaatlich­keit, habe ich den Eindruck.

Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das sage ich Ihnen: Da habe ich ein an­deres Verständnis, auch von Polizeiarbeit, denn die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass man sich darauf verlassen kann, dass entsprechend vorgegangen wird und Er­mittlungen durchgeführt werden, wenn man zu einer Behörde geht, weil man in Kennt­nis von Straftaten ist, und dies zur Anzeige gebracht wird. Ich halte das für eine Selbst­verständlichkeit. Wenn Sie das nicht so sehen, dann ist das, glaube ich, mehr Ihr Pro­blem als ein Problem unseres Rechtsstaates. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordne­ten der ÖVP.)

Jetzt zu dieser von Ihnen unter Vermischung von allem mit jedem so heftig aufge­bauschten Sicherheitsproblematik – Herr Krainer schaut eh schon so aus, als ob er seit vielen Wochen nicht mehr geschlafen hätte (Heiterkeit bei der FPÖ – Zwischenrufe bei der SPÖ) –: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist dramatisch inszeniert. Das ist dramatisch inszeniert!

Ich sage Ihnen auch, warum: Das Bundesministerium für Inneres (anhaltende Zwi­schenrufe bei der SPÖ) – hören Sie vielleicht einmal zu?! – hat ab dem Zeitpunkt, als wir Kenntnis davon bekommen haben, dass Daten, die nichts mit dem anhängigen Strafverfahren zu tun haben, von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden sind – und ich werde morgen im dafür zuständigen geheimen Unterausschuss, und der ist aus guten Gründen geheim, auch sagen, warum das so ist, Sie wissen es vermutlich ohnehin –, als wir Kenntnis davon bekommen haben, dass diese Daten mitgenommen wurden, diese Daten umgehend zurückgefordert. Wir haben diese Daten, von denen Sie gesprochen haben, selbstverständlich auch erhalten. Ich hoffe, Sie machen mir jetzt nicht wieder einen Vorwurf, dass ich versucht habe, zu Daten zu kommen, die ohnehin uns gehören. Wir haben diese Daten also zurückbekommen. (Zwischenruf des Abg. Knes.)

Das heißt, in Widerspruch zu dem, was Sie hier gesagt haben: Es gibt keine Quellen­bewirtschaftungsdatei und es gibt keine Neptun-Datenbank bei der Staatsanwaltschaft mehr, all diese Daten und Datenbanken sind natürlich auch nicht Teil des Aktes ge­worden; und das, was nicht Teil des Aktes ist, entzieht sich logischerweise auch der Akteneinsicht und kann daher auch nicht den Weg in die Öffentlichkeit finden, außer, Herr Krainer, Sie unterstellen den Staatsanwälten, dass die Staatsanwälte all diese Dinge, die in einem Hochsicherheitsbereich der WKStA untergebracht waren, bis wir sie zurückbekommen haben, an die Öffentlichkeit gegeben haben. Tun Sie das? Tun Sie das auch unter Verzicht auf Ihre Immunität? Ich wäre gespannt. Ich unterstelle das der Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das zeigt, dass dieses ganze Gerede von der Unsicherheit, von der Gefahr für Leib und Leben von Informanten und so weiter, und das Gerede von der internationalen Iso­lation unseren Partnern gegenüber eine reine parteipolitisch motivierte Show ist und nichts mit den Tatsachen zu tun hat. Sagen Sie doch gleich, dass Sie mich aus an­deren Gründen weghaben wollen! Das wäre zumindest ehrlich.

Ich werde Ihnen eines sagen: Unsere Partner sind über all diese Schritte informiert worden, auf der politischen Ebene und natürlich auch im operativen Bereich. Jetzt kommt noch etwas, was Sie nicht freut: Die Partner begrüßen die Neuaufstellung und die Reform des BVT natürlich auch. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Ja, selbstverständlich! (Beifall bei der FPÖ.) Sie begrüßen das, auch wenn Ihnen das nicht gefällt, aber es ist, glaube ich, wichtig, dass dort Ordnung gemacht wird, wo es notwendig ist. (Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Es ist wichtig, dass wir die Sicherheits- und die Kontrollmechanismen verbessern – da­rüber können wir morgen im Unterausschuss reden –, dass sie dort verbessert werden, wo es Verbesserungsbedarf gibt. Und es ist wichtig, dass das Aufgabenprofil geschärft wird.

Abschließend kommt noch etwas, bevor ich Ihre 94 Fragen im Detail beantworte: Sie haben gesagt, der Verfassungsschutz ist wichtig für die Sicherheit Österreichs. – Selbst­verständlich, genauso ist es!

Ist Ihnen im Übrigen aufgefallen, dass wir gerade erst einen der sicherheitstechnisch herausforderndsten Staatsbesuche hatten? Ist Ihnen das aufgefallen? Oder hatten Sie den Eindruck, dass die Russen so verängstigt waren, dass sie sich nicht nach Öster­reich getraut haben, obwohl sie ganz genau wissen, dass die Zusammenarbeit betref­fend all diese Sicherheitsmaßnahmen natürlich mit dem BVT erfolgt? (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Na, die waren offensichtlich so verängstigt, dass jetzt Wien für das Gipfeltreffen der zwei mächtigsten Männer auf dieser Welt in Frage kommt – offenbar deshalb, weil alle solche Sorge haben, dass der Schutz vor terroris­tischen Anschlägen und Ähnlichem in Österreich nicht gewährleistet ist. (Zwischenruf des Abg. Leichtfried.) Ich glaube, ganz ehrlich, Sie nehmen Ihre eigene Argumenta­tion nicht ernst, und sie ist auch sehr, sehr leicht zu widerlegen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit und auf­grund der Fülle der Fragen, die Sie vorgelegt haben, kann ich es gar nicht anders ge­stalten, als jetzt eine Vorlesung abzuhalten, aber Sie werden sicher aufmerksam zuhö­ren.

Zu den Fragen 1 und 5:

Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erhielt erstmals Kenntnis durch me­diale Verlautbarung am 17. Mai 2018. Die Liste enthielt keine Namen – Klarnamen – von verdeckten Ermittlern.

Zur Frage 2:

Die Mitarbeiter wurden am 22. Mai 2018, erster Arbeitstag nach Pfingsten, per E-Mail durch den Abteilungsleiter für Personalangelegenheiten im BVT informiert.

Zur Frage 3:

Unmittelbare Rücksprache mit der WKStA durch das BVT.

Zur Frage 4:

Das BVT wurde über die Herausnahme der Liste am 8. Juni 2018 von der WKStA in­formiert.

Zur Frage 6:

Nein, weil eine Veröffentlichung der Liste verhindert werden konnte.

Zur Frage 7:

Es erging ein entsprechendes Ersuchen an Medienvertreter, im Hinblick auf die Sensi­bilität der Thematik von der Veröffentlichung Abstand zu nehmen. Diesem Ersuchen wurde entsprochen. Es wurde diesbezüglich auch mit der WKStA Rücksprache gehal­ten.

Zur Frage 8:

Die Namen verdeckter Ermittler waren nicht auf dieser Liste enthalten, und diese wur­de überdies – siehe auch Antwort auf die Frage 7 – nicht veröffentlicht.

Zur Frage 9:

Das BVT war im Vorfeld über die Hausdurchsuchung nicht informiert. Während der Haus­durchsuchung wurde vom BVT ein Antrag auf Versiegelung der sensiblen Daten ge­stellt. Bereits am nächsten Tag wurde klargestellt, dass es sich um einen Verschluss­akt der WKStA handelt.

Zur Frage 10:

Das BVT hat am 23. März 2018 Kenntnis davon erlangt, dass sich auf einer sicherge­stellten Festplatte ZQB-Daten befinden. Seitens des BVT wurde die sofortige Löschung der Kopie bei der WKStA beantragt. Weitere Maßnahmen sind aufgrund des Umstan­des, dass sich unter den Daten keine Klarnamen von Quellen befinden, nicht erforder­lich.

Zur Frage 11:

Am 13. März 2018 erlangte das BVT Kenntnis, am 14. März 2018 wurde die sofortige Löschung dieser Informationen bei der WKStA durch das BVT beantragt. Die Part­nerdienste wurden über die erfolgte Hausdurchsuchung am 19. März 2018 schriftlich in­formiert.

Zur Frage 12:

Am 16. März 2018 wurde in den Medien über eine Pressemeldung des Justizministeri­ums berichtet, in der Generalsekretär Pilnacek bestätigt hat, dass gegen M.K. ein Er­mittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Das BMI hat am 16. April 2018 bei der WKStA angefragt, gegen welche in dem ano­nymen Dossier genannten Bediensteten des BMI ein Ermittlungsverfahren eingeleitet beziehungsweise ein solches eingestellt wurde. Die WKStA hat mit Schreiben vom 20. April 2018 unter anderem mitgeteilt, dass gegen M.K. als Beschuldigten ein Straf­verfahren geführt wird. M.K. wurde auf eigenes Ersuchen am 1. April 2018 ein Kurzur­laub gegen Entfall der Bezüge gewährt, und er hat bis zum Karenzurlaubsantritt seinen Resturlaub konsumiert. Eine Suspendierung konnte nicht geprüft werden, da zu die­sem Zeitpunkt keine Aktenlage vorhanden war.

Zur Frage 13:

Mit der Übermittlung der Hausdurchsuchungsanordnung am 28. Februar 2018.

Zu a) und b): Nein.

Zu c): Aufgrund der Vorführung zur sofortigen Einvernahme und des Umstandes, dass Z. nicht mehr im BVT Dienst versieht, wurde von einer Suspendierung vorläufig abge­sehen. Sollte sich aus zukünftigen Aktenübermittlungen der Verdacht erhärten, wird ei­ne neuerliche Prüfung in Richtung § 112 BDG durchgeführt.

Zu den Fragen 14 und 15:

Am 18. Mai 2018 langte ein anonymes Schreiben im BMI ein. Dieses wurde unverzüg­lich dem BAK vorgelegt. Am 23. Mai 2018 ging eine Anfrage an WKStA, StA und Jus­tizministerium hinsichtlich offener Strafverfahren – bis dato liegt keine Beantwortung vor.

Zu a) und b): Eine Suspendierung konnte nicht geprüft werden, da bis dato keine Ak­tenlage der WKStA vorhanden ist.

Zu c) und d): Ja, am 23. Mai 2018. Bis dato ist keine Rückmeldung erfolgt.

Zur Frage 16:

Die Suspendierung erfolgte nach § 112 Abs. 1 Z 3 BDG – in Klammern: Ansehen des Amtes.

Zu a), b) und c): Das BAK wurde nicht beauftragt, hat selbst keine Ermittlungen durch­geführt oder eine Ermittlungsanordnung einer Staatsanwaltschaft zur Durchführung von Ermittlungen erhalten. Es wurde lediglich in der Causa der Reisepassrohlinge befasst und hat dafür seine Zuständigkeit verneint.

Zu d): Ja.

Zu e): Die zuständige Fachabteilung im BMI.

Zur Frage 17:

Die Informationen wurden der Staatsanwaltschaft nicht in meinem Auftrag und nicht mit meiner Zustimmung übermittelt, sondern in Entsprechung der gesetzlichen Verpflich­tungen. Ich wurde vom Generalsekretär im Nachhinein davon in Kenntnis gesetzt. (Zwi­schenruf bei der SPÖ.)

Zu den Fragen 18, 19 und 20:

In Entsprechung der gesetzlichen Verpflichtungen wurde die Staatsanwaltschaft von der Existenz der ersten Zeugin, das heißt der ersten, die nach meinem Wissensstand bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt hat, und von zwei weiteren uns bekannten Zeu­gen informiert. Ich wurde vom Generalsekretär im Nachhinein darüber informiert, dass diese Zeugenaussagen bei der Staatsanwaltschaft stattgefunden haben.

Zur Frage 21:

Dass ein Kabinettsmitarbeiter bei Zeugeneinvernahmen als Vertrauensperson anwe­send war, erfolgte nicht in meinem Auftrag und nicht mit meiner Zustimmung. Ich wur­de davon im Nachhinein vom Generalsekretär in Kenntnis gesetzt. (Zwischenruf bei der spö.)

Zur Frage 22:

Ja, seit 30. Jänner melden sich immer wieder Personen in dieser Causa bei Mitarbei­tern des Kabinetts.

Zu den Fragen 23 und 24:

Diese Frage kann nur von der WKStA beziehungsweise von den allfällig kontaktierten Bediensteten beantwortet werden. Das BMI verfügt zum Stand 11. Juni 2018 über 35 963 Mitarbeiter, daher ist die konkrete Beantwortung dieser Frage in der Kürze der Frist nicht möglich.

Zur Frage 25:

Der Vorschlag erfolgte mit meiner Kenntnis; ich wurde vom Generalsekretär verstän­digt.

Zur Frage 26:

Die Teilnahme erfolgte mit meiner Kenntnis vom 26. Februar 2018; ich wurde vom Ge­neralsekretär verständigt.

Zur Frage 27:

Ich wurde am 27. Februar 2018 vom Generalsekretär von der geplanten Hausdurch­suchung, von der Empfehlung und von der von der Staatsanwaltschaft mitbeschlosse­nen Beiziehung der EGS informiert.

Zur Frage 28:

P. wurde vom Generalsekretär am 21. Februar 2018 ohne jedwede Nennung von Ein­satzdetails von einem möglichen Einsatz informiert.

Zur Frage 29:

Der Generalsekretär des Justizministeriums wurde nicht informiert, da diese Informa­tion im Rahmen der Berichtspflichten innerhalb des Justizministeriums durch die WKStA vorgenommen wurde. Der Justizminister wurde von mir im Rahmen des Ministerrates am 14. März 2018 informiert.

Zur Frage 30:

Die Posten des Leiters der Abteilung 2 sowie des stellvertretenden Direktors des BVT wurden ausgeschrieben; sie wurden vorläufig betraut. Die Besetzung mit einer stellver­tretenden Abteilungsleiterin wurde durchgeführt. Eine Vertretungsregelung nach der Geschäftsordnung des BVT betreffend die Abteilungen 2 und 4 wurde getroffen, eine Entlassung, drei Suspendierungen und eine Dienstfreistellung erfolgten. Strukturelle Veränderungen wurden keine vorgenommen.

Zahlreiche Interessentensuchen nach dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zur Auf­rechterhaltung des laufenden Dienstbetriebs wurden veranlasst. Am 6. April 2018 wur­de die Vertretung der Abteilung 2 provisorisch im Sinne der Geschäftsordnung des BVT geregelt. Es erfolgten Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit sensiblen Da­ten, nämlich Ausbau der Schulungsmaßnahmen, Einrichtung von Informationssicher­heitsvertrauenspersonen zur Unterstützung des Informationssicherheitsbeauftragten, ver­stärkte stichprobenartige Kontrollen durch den Informationssicherheitsbeauftragten als Ergänzung zu den Kontrollen der unmittelbaren Vorgesetzten.

Zur Frage 31:

Unter Adjustierung wird die Zusammenstellung/Kombination von Uniformteilen und ihre Trageweise verstanden. Die Polizei-Uniformierungsvorschrift definiert unterschiedliche Uniformkombinationen, die unter anderem als sogenannte Einsatzuniform getragen werden dürfen. Im Kriminaldienst wird zusätzlich Zivilkleidung getragen. Ein Ramm­bock gilt als Einsatzmittel, nicht als Bestandteil einer Adjustierung.

Zur Frage 32:

Über einen „Falter“-Artikel vom 29. Mai 2018 beziehungsweise durch die Akteneinsicht am 26. April 2018.

Zu a) bis e): Ja. Der Sachverhalt wurde dienstrechtlich geprüft, ein disziplinarrechtli­cher Sachverhalt konnte nicht festgestellt werden. Aus den Erhebungen hat sich ein allfälliger organisatorischer Handlungsbedarf ergeben, welcher der Frau Generaldirek­tor zur weiteren Veranlassung übermittelt wurde. Sollten an die Dienstbehörde derar­tige Sachverhalte herangetragen werden, werden die betroffenen Bediensteten von der Dienstbehörde umgehend befragt, um eine Gefährdungseinschätzung bei der General­direktion zu veranlassen.

Zu den Fragen 33, 34, 35 und 36:

Es wird auf die Amtsverschwiegenheit verwiesen. Darüber hinaus wird darauf hinge­wiesen, dass sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts des Bundesmi­nisters sicherheitsüberprüft sind.

Zu den Fragen 37, 38, 39 und 40:

Das BMI verfügt zum Stand 11. Juni 2018 über 35 963 Mitarbeiter, daher ist die kon­krete Beantwortung dieser Fragen in der Kürze der Frist nicht möglich.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle Exekutivbediensteten sowie Bediensteten des Staatsschutzes im Rahmen des Aufnahmeverfahrens sicherheitsüberprüft werden. Ent­sprechende Aufzeichnungen oder Ermittlungsstatistiken werden aus Gründen des Da­tenschutzes nicht geführt. Darüber hinaus ist eine Abfrage aller BMI-Bediensteten ohne Konkretisierung einer Verdachtslage weder rechtlich zulässig noch faktisch durchführ­bar.

Zu den Fragen 41 und 42:

In den Tagen und Wochen nach der Hausdurchsuchung fanden zahlreiche Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BVT statt. Diese vertrauensbildenden Maßnahmen erfolgten unter anderem durch den Herrn Generalsekretär, durch die Ge­neraldirektorin für die öffentliche Sicherheit sowie durch den Direktor und den stellver­tretenden Direktor des BVT. Neben internen rechtlichen Informationen wurde auch eine psychologische Begleitung angeboten.

Zu den Fragen 43 und 44:

Ja; durch Dienstzuteilungen, durch Versetzungen, jedenfalls im Rahmen des Aufnah­meprozedere im BMI und nach den Erfordernissen des Arbeitsplatzes. Darüber hinaus wird eine Sicherheitsüberprüfung nach dem SPG durchgeführt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, ich habe meine Redezeit nicht allzu sehr überzogen, die Fülle der Fragen hat es allerdings notwendig gemacht, etwas aus­führlicher zu antworten. Wenn Sie die Sache so sehen, wie sie sich tatsächlich dar­stellt, und von jeder parteipolitischen Polemik entkleiden, dann werden Sie sehen, dass wir es hier mit einem rechtsstaatlich einwandfreien Vorgang zu tun haben.

Ich hoffe, wir werden uns am Ende des Tages darauf verständigen und bei Ihnen wird eine gewisse oppositionelle Beruhigung einkehren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.40

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub steht eine Gesamtredezeit von 25 Mi­nuten zu.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jarolim. Ich erteile ihm das Wort. – Bitte.