ö13.06

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Kollegin­nen und Kollegen! Ich möchte Ihnen zuerst, wie schon im Ausschuss, für Ihre Arbeit danken, auch Ihren Geschäftsbereichsleiterinnen und -leitern und Ihren Mitarbeitern, die ich in meiner Arbeit für die Volksanwaltschaft kennenlernen durfte.

Ich möchte über einen Wermutstropfen sprechen, den wir auch schon im Ausschuss für mich nicht befriedigend diskutiert haben und aus dem sich für mich eine Forderung ableitet. Die Volksanwaltschaft ist ja aufgrund der Verpflichtung Österreichs aus dem Zusatzprotokoll der Antifolterkonvention als Nationaler Präventionsmechanismus ein­gesetzt worden. In Österreich hat das aber einen massiven Schönheitsfehler: nämlich dass die oberste Hierarchie nicht unabhängig ist, nämlich nicht unabhängig bestellt wird, und daraus ein Zweifel an Unabhängigkeit herrscht.

Deswegen erlangte Österreich bei dem Akkreditierungskomitee nur B-Status, weil eben laut Verfassung automatisch die drei größten Parteien die Volksanwälte stellen. Herr Volksanwalt Kräuter wird vielleicht sagen, damit teilen wir uns den B-Status mit Schweden, und den haben wir lieber als den A-Status mit Afghanistan. – Es ist aber so, dass der Unterausschuss zur Verhütung von Folter der UNO  auch vorsieht, einen unabhängigen Bestellmodus zu implementieren.

Die Frage für mich ist nun, ob man das in der Arbeit der Volksanwaltschaft sieht. Wir haben im Ausschuss nur einen Aspekt diskutiert, auf den ich auch jetzt wieder zurück­kommen möchte.

Sehr geehrter Herr Volksanwalt Fichtenbauer, unsere Polizei leistet täglich großartige Arbeit. Es gibt wenige Fälle, bei denen es zu Misshandlungen kommt, das liegt ganz in der Natur der Sache. Für diese muss es im Sinne des Rechtsstaates ein effizientes Beschwerdeverfahren geben. Wir haben in Österreich das Problem, dass von allen Seiten, von der UNO, vom Europarat, von Experten, seit Jahrzehnten schon kritisiert wird, dass es in den ersten 24 Stunden ein nicht unabhängiges, aber schnelles Verfah­ren gibt und danach ein unabhängiges, aber nicht schnelles, denn in der ersten Phase ist die Polizei selbst zuständig, erst in der zweiten dann die Staatsanwaltschaft. Das heißt, es gibt zu keiner Zeit ein effizientes und schnelles Verfahren, wie vorgesehen.

Nun ist die Volksanwaltschaft für die Prävention von Folter zuständig. Artikel 3 der Menschenrechtskonvention sieht vor, dass, um Folter zu verhindern, die Polizei gut ausgebildet sein muss, der Einsatz gut geplant sein muss und es danach bei Be­schwerden auch ein effizientes Beschwerdeverfahren geben muss. Es hat sich nun das Komitee des Europarates für Folterprävention gefreut, dass die Volksanwaltschaft die Misshandlungsvorwürfe auf den Tisch bekommt. Aber warum bekommt sie diese? – Damit sie sich diese anschaut, und wenn es Probleme mit den Beschwer­deverfahren gibt, sich diesen widmet. Was ich vermisse, ist eine Empfehlung von Ihnen für eine Gesetzesänderung im Sinne der internationalen Kritik.

Was ich daraus für mich ableite, ist, dass solche Fälle auch immer wieder Anlass zur Kritik am Bestellmodus der Volksanwaltschaft geben und ich deswegen hier für NEOS ein Hearing fordern werde. Wir wissen, dass sich der Bestellmodus nicht ändern wird, wir möchten aber ein verpflichtendes und transparentes Hearing, in dem die Kan­didaten ihre Kompetenz, ihre Unabhängigkeit und ihr Interesse für dieses Thema beweisen müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.10

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Dönmez. – Bitte, Herr Abgeordneter.