13.51

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Volksanwälte! Zunächst eine kurze Erwähnung: Frau Abgeordnete Dr. Krisper hat eine Positionierung der Volksanwaltschaft dazu verlangt, was betreffend externe Untersuchungsstellen bei der Behauptung von Polizeimisshandlungen denn angebracht wäre. Das war schon – kurz, aber doch – Gegenstand der Aussprache im Ausschuss.

Frau Abgeordnete Dr. Krisper, vielleicht habe ich zu undeutlich oder zu freundlich oder zu mäßig gesprochen; die Volksanwaltschaft hat sich schon positioniert, und zwar im Bericht 2015 und im Bericht 2016. Mehr kann die Volksanwaltschaft nicht tun. Die Volksanwaltschaft ist nicht Gesetzgeber, das sind Sie. Wenn Sie also zu einem Ent­schluss kommen – wozu die Volksanwaltschaft positiv eingestellt wäre –, dann müssen Sie hier eine entsprechende gesetzliche Vorschrift erzeugen, die eine externe Unter­suchungsstelle bei der Behauptung von Polizeimisshandlungen vorsieht. Es wäre auch angezeigt, das zu machen, weil es selbstverständlich tendenziell verdächtig ist, wenn die Polizei selber eine gegen die Polizei gerichtete Behauptung negativer Art unter­sucht. Es wären sozusagen alle im Prinzip fein heraußen, wenn das ausgelagert würde. Bitte lesen Sie die beiden Berichte 2015 und 2016! An Klarheit kann da gar nichts mehr ergänzt werden.

Ob Sie sonstige gesetzliche Änderungen zum Bestellmodus von Volksanwälten erzeu­gen oder nicht, das ist nicht unsere Sache, das ist Parlamentssache; aber die letzten 40 Jahre haben bewiesen, dass sich die gegenwärtige Modalität der Bestellung von Volksanwälten, deren Aufgabenstellung, Überwachung, wenn Sie so wollen, durchaus bewährt haben. Da wir ja den Bericht an das Parlament und an die Landtage machen, überwachen wir uns ja tendenziell selber und reflektieren das, was Sie zu den Erzeug­nissen der Volksanwaltschaft sagen, im Ergebnis als Gegenstand dieser Aussprache.

Gut, ich bin sehr erfreut, dass das Thema, das Frau Abgeordnete Schimanek erwähnt hat, so auf dem Tableau bleibt. Es handelt sich um die von mir sehr, sehr nachhaltig und aus gutem Grund geforderte Einrichtung einer Haftpflichtversicherung für Katastro­phenschäden. Ich habe heute in der Früh – ich glaube, in der „Heute“-Zeitung – gelesen, dass sogar eine Haftpflichtversicherung für Rasenmäher ins Auge gefasst oder verlangt wird. Rasenmäher, kleinere oder größere, können ja irgendwie auch einen Schaden anrichten. Dazu will ich mich gar nicht äußern. Das Ansinnen mag für sich selber gerechtfertigt sein, aber im Katastrophenschutzfall – und ich kann das nicht nachdrücklich genug sagen, im Ausschuss habe ich es auch dargelegt, und ich habe es voriges Jahr dargelegt und so weiter und so fort – haben wir ein Problem.

Nehmen wir durch Hochwasser geschädigte Hauseigentümer: Das Stichwort für mich war die Erfahrung aus der großen Zahl an Beschwerden, aus dem Fall im Eferdinger Becken, da gab es 1 500 auf Dauer vernichtete Einfamilienhäuser. Aufgrund der Tatsache, dass eine Katastrophenschutzversicherung keine Haftpflichtversicherung ist und weil das keine Pflichtversicherung ist, kann die österreichische Versicherungs­wirtschaft keine Rückversicherungen eindecken. Das Ergebnis ist, dass höchstens 10 Prozent – höchstens 10 Prozent! – des Gebäudewerts von Versicherungen erstatt­bar sind. Das heißt, die Leute bleiben auf 90 Prozent Schaden sitzen. Das ist nicht die ganze Wahrheit, weil es auf Länderebene Hilfsfonds, Ausgleichsfonds und alles Mög­liche gibt. Aufgrund meiner grundsätzlichen Auffassung bin ich aber der Meinung, dass man all dies auf die Beine von Rechtsansprüchen stellen kann, statt es von Gnaden­erweisen von Landeshauptleuten und so weiter abhängig zu machen.

Ich habe ein Beispiel dazu: Wenn sich morgen ein Unfall mit meinem Auto ereignet und meine Autotür kaputt ist, rufe ich auch nicht den Landeshauptmann an und sage: Ich bitte gar schön, ich brauche eine neue Autotür, kannst du mir die nicht aus einem Hilfsfonds zahlen? – So, das ist der schlechte Ansatz. Ich bin dafür, dass ein System eingeführt wird, wonach aufgrund eines bestehenden Rechtsanspruchs ein vollkom­mener Schadenersatz entsteht – vollkommen wird er nicht sein, weil der Grund und Boden bleibt, der ist nie abgeltbar, aber da können Hilfsfonds ja eine Rolle spielen. Die Einführung einer Haftpflichtversicherung für Katastrophenschäden soll also sein.

Das bedarf noch einiger ergänzender Maßnahmen, die aber leicht durchführbar sind. Es dürften auch in hochwassergefährdeten Zonen, in roten Zonen keine Baubewilli­gungen mehr erteilt werden – was derzeit der Fall ist –, da diese beiden Systeme nicht deckungsgleich sind. Die roten Zonen sind aktuell nicht Verbotszonen für Baube­willi­gungen. Ergänzend sollte auch eine Grundbuchsanmerkung zur Hochwasser­gefähr­dung im Gutsbestandsblatt erfolgen. Österreich ist nun einmal ein Land des Katastro­phenwesens – von der Lawine in Galtür bis zum Hochwasser im Osten Österreichs. Jetzt erleben wir es ja wieder: Für die Leute, die jetzt durch Hochwässer schwerstens beeinträchtigt und gefährdet sind, wäre es schon höchste Eisenbahn. Wir schieben das Problem dauernd vor uns her.

Ich habe auf meiner Ebene durchaus schon Bemühungen entfaltet, damit das geändert wird, aber es bedarf auch des parlamentarischen Bewusstseins und der parlamen­tari­schen Initiative. Es bedarf der Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Einführung eines Haftpflichtversicherungssystems für Katastrophen. Andere Länder haben das schon. Wir brauchen nicht das Rad neu zu erfinden. Die Schweiz, Belgien, Frankreich – wir brauchen diese Länder ja nur als Beispiel herzunehmen und müssen endlich einen Durchbruch schaffen. – Damit danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.59

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Volksanwalt.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Volksanwalt Dr. Kräuter. – Bitte schön, Herr Volksanwalt.