14.26

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Volks­anwalt! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Werte Damen und Herren im Hohen Haus! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen ist der Volks­anwaltschaft ein besonderes Anliegen, daher auch dieser Sonderbericht 2017. Der Bericht entstand durch unangekündigte Expertenbesuche über fünf Jahre hinweg, und dadurch konnten Schwachstellen der Systeme aufgedeckt und Rückschlüsse gezogen werden.

Ein Schwerpunkt im Bericht ist die Kindergesundheit, die meine zwei Vorrednerinnen schon angesprochen haben. Ich möchte auf ein ähnliches Thema eingehen, und zwar auf jenes der chronisch kranken Kinder. Auch das ist ein Schwerpunkt des Berichts über Kindergesundheit, jenen Kindern besonderes Augenmerk zukommen zu lassen.

Chronisch kranke Kinder im Schulsystem sind kein Randthema, sondern eine wirklich große Problematik, denn in Österreich leben mehr als 190 000 Kinder und Jugendliche mit chronischen Krankheiten wie Asthma, Allergien, Diabetes, Rheuma und anderen Krankheiten. Diese Kinder lernen schnell, wie sie mit dieser Krankheit umgehen müs­sen, sie lernen aber auch, wie sie in der Schule mit Mitschülern und Lehrern umgehen müssen. Aber es gibt auch immer wieder Probleme, da Lehrer mitunter Angst haben, einen Fehler zu machen, ein Problem damit haben, diese Kinder bei medizinischen Tätigkeiten zu unterstützen. Und dafür müssen die Gesetzgeber und die Behörden recht­liche Rahmenbedingungen schaffen.

Dazu gab es auch eine Enquete im Parlament, mit dem Titel „Das chronisch kranke Kind im Schulsystem“. Bei dieser Veranstaltung wurde diese Schwierigkeit beleuchtet und es wurden Verbesserungen und Empfehlungen dargestellt. Durch das Bildungs­reformgesetz 2017 trägt die Initiative bereits erste Früchte, denn durch die Geset­zesänderung werden gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonal nun ein­deutig als Ausübung von Dienstpflichten anerkannt. Und passieren dabei Fehler durch die Lehrkräfte, haftet nicht primär die Lehrperson selbst, sondern der Staat als Dienst­geber im Wege der Amtshaftung.

Dennoch sind weitere Verbesserungsmaßnahmen wichtig und notwendig. Laut Bericht sollte es in jeder Schule – je nach Bedarf – eine oder mehrere Lehrpersonen mit einer Art Ersthilfeausbildung geben, damit sie einfache medizinische Tätigkeiten durchführen können, und dadurch die betroffenen Kinder, wenn diese selbst nicht mehr weiterwis­sen, Unterstützung bekommen. Schulärztinnen und Schulärzte können selbstver­ständ­lich eine wertvolle Hilfe leisten, da sie aber nicht immer vor Ort sind, benötigt man zusätzliche medizinisch gebildete Ansprechpersonen innerhalb der Schule.

Obwohl bereits ein erster Erfolg zu sehen ist, ist es noch ein langer Weg bei der Um­setzung aller Verbesserungen und Empfehlungen.

Abschließend möchte ich mich recht herzlich bei der Volksanwaltschaft für ihr Enga­gement bedanken. Ich möchte mich auch für die Sprechtage in den Bezirken bedan­ken, wo Sie die Nähe zu der Bevölkerung, zu den Menschen finden, und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.30

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Marchetti. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.