14.30

Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Volksanwälte! Toughe Anwälte, die knifflige Fälle lösen, schier über­mächtige Gegner in die Knie zwingen und für Gerechtigkeit sorgen, dieser Helden­mythos wird gerade in jeder zweiten Fernsehserie gepflegt. Derartige Figuren sind aber natürlich immer nur frei erfunden, denn die wahren Helden findet man nämlich nicht auf Netflix, sondern in der Singerstraße 17. Ich möchte mich an dieser Stelle wirklich bei Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist, glaube ich, nicht selbstverständlich, dass man 20 000 Bürgeranfragen jährlich – das haben schon einige Kollegen erwähnt – mit seinem Team so akribisch und mit einer so hohen Erfolgsquote abarbeitet. Gerade für uns als Parlament ist das wichtig, denn das ist genau das Vertrauen, das die Bevölkerung dann auch in die staatlichen Institutionen hat, wenn ihr geholfen wird, wenn wo etwas nicht passt, und stärkt im Endeffekt auch das Vertrauen in die Demokratie.

Der aktuelle Sonderbericht zu Kindern und ihren Rechten in öffentlichen Einrichtungen ist auch ein ganz wichtiger Baustein, bei dem einige Missstände zutage gekommen sind. Es gibt zum Beispiel in Psychiatrien viel zu wenige kindgerechte Betreuungs­plätze. Meine Kollegin hat es vorhin gesagt, Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen gerade in diesem sensiblen Bereich ganz, ganz viel Unterstützung. Und nicht nur das, es gibt auch viel zu wenige Plätze in der nachstationären Betreuung. Das heißt, Kinder und Jugendliche müssen länger in stationärer Betreuung bleiben, was gerade in diesem Alter nicht einfach zu verkraften ist. Allein in Wien kommen auf 2 217 Kinder im stationären Bereich lediglich 100 dieser sozialtherapeutischen Betreu­ungs­plätze.

Damit komme ich auch gleich zu meinem Heimatbundesland Wien, denn am Montag ist auch ein Wienbericht veröffentlicht worden. Und da war ein Fall besonders absurd: Eine Dame hat ordnungsgemäß Pläne für die Errichtung eines Wintergartens einge­reicht und diesen dann gebaut. Und 25 Jahre später ist die MA 37 an sie herangetreten und hat gemeint, das sei nicht in Ordnung und sie müsse ihn jetzt abreißen. Die Volks­anwaltschaft hat die Säumigkeit der Behörde aufgedeckt und das wird jetzt nach­träglich genehmigt. Für genau solche Themen ist die Volksanwaltschaft da. Teil­be­reiche des Berichts sind Mindestsicherung, Jugendwohlfahrt, intransparente Vor­gänge, mangelnde Bürgerinformation bei Bauprojekten; das waren die Gründe, warum im Wienbericht 8,4 Prozent mehr Beschwerden als im letzten Jahr angeführt werden.

Nach all dem Lob für die Volksanwaltschaft möchte ich trotzdem auf ein Problem hin­weisen. Die ausgelagerten Unternehmen der Daseinsvorsorge sind vom Prüfgebiet der Volksanwaltschaft nicht umfasst. Zum Beispiel ist die Friedhöfe Wien GmbH ein Mono­pol, ein privates Unternehmen, aber zu 100 Prozent im Besitz der öffentlichen Hand. Dort wurden die Grabbenützungsgebühren beispielsweise verdoppelt und die Bürgerin­nen und Bürger können sich dagegen nicht in vollem Umfang wehren. Ich sage daher, es braucht für die Volksanwaltschaft auch eine Prüfkompetenz für die privaten Betriebe der Daseinsvorsorge, denn wenn etwas zu 100 Prozent im öffentlichen Besitz ist, sind die Bürger nicht Kunden, sondern sie sind Eigentümer und brauchen diese besonderen Rechte. Das halte ich für ganz, ganz wichtig und ich möchte diese Diskussion damit auch anstoßen, da ich glaube, es ist auch wichtig, dass wir den Bürgern in diesem Zusammenhang dieses effiziente Tool der Volksanwaltschaft in die Hände geben.

Ich möchte mich abschließend noch einmal bedanken. Diese Debatte ist auch er­fri­schend, denn es hat keine Zwischenrufe gegeben, es war auch sonst eine sehr vernünftige Debatte. Vielleicht können wir uns daran auch bei brisanteren Themen ein Beispiel nehmen, da ich denke, das würde auch der Glaubwürdigkeit der Demokratie, zumindest unserem Anteil daran, sehr gut tun. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.34

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Somit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit kommen wir nun zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschafts­aus­schusses, den vorliegenden Bericht - - (Volksanwältin Brinek: Meine Wortmeldung ist nicht registriert worden!) – Entschuldigung.

Als Nächste ist Frau Volksanwältin Brinek zu Wort gemeldet. – Bitte schön.