14.38

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Abgeordneter Marchetti hat ein Lieblingsthema von mir aufgebracht – dieses ist nicht diesem speziellen Thema zugehörig, das wir jetzt be­sprechen, sondern würde zum vorigen Tagesordnungspunkt passen –: Ich habe schon oft die Schließung von Prüflücken erwähnt. Durch die Auslagerung von Rechtsträgern kam es dazu, dass der Rechnungshof zwar für ausgelagerte Rechtsträger, an denen die öffentliche Hand zu 50 Prozent beteiligt ist, zuständig ist, das aber nicht für die Volksanwaltschaft gilt. Ich wiederhole den vielleicht schon hundert Mal ausge­sproche­nen Appell, das Parlament möge diese Prüflücke schließen.

Zum aktuellen Thema darf ich sagen, dass ich sehr dankbar bin, dass dem Gebiet des mir besonders nahe liegenden Themas – wir haben ja doch eine Arbeitsaufteilung –, nämlich der chronisch kranken Kinder im Schulsystem, Aufmerksamkeit geschenkt wird. Ich darf auch bei dieser Gelegenheit wiederholen: All das, was wir feststellen, ersin­nen und an Verbesserungen einfordern, ist Gegenstand der Gesetzgebung. Die Volksanwaltschaft zeigt auf, aber gesetzliche Anpassungen muss das Parlament treffen.

Ich wiederhole das, was schon von Frau Abgeordneter Mühlberghuber gesagt wurde: Wir haben im Schulsystem 190 000 chronisch kranke Kinder. Das ist erschreckend viel, das ist keine kleine Zahl, da sie tendenziell auch steigt. Aus Gründen, die sozial­medizinischer Betrachtung bedürfen, haben wir leider – leider! – eine Zunahme typi­scher Kinderkrankheiten: Epilepsie, Diabetes, Asthma und so weiter. Mit dieser Zunah­me, diesem wachsenden Bedrohungsszenario – so würde ich es nennen  nicht ein­her­gegangen ist die Fähigkeit des Schulsystems, damit umzugehen.

Immerhin ist es so gewesen, dass einer Forderung der Volksanwaltschaft, die anläss­lich des Symposiums im Jahr 2015 erhoben worden ist, dass die Hilfstätigkeit medizi­nischer Art durch Lehrpersonen eventuell als Fall der Amtshaftung zu betrachten wäre – denn viele Lehrer haben sich davor gefürchtet, haftbar zu sein, wenn sie helfen, Spritzen zu geben –, nachgekommen wurde. Es gibt keinen einzigen Fall, aber mit dem Bildungsreformgesetz 2017 ist diese Befürchtung beseitigt worden.

Die Volksanwaltschaft bittet das Parlament, dieses Thema nicht nur einmal im Jahr anlässlich der Berichtslegung zu debattieren, sondern sich permanent damit zu be­schäf­tigen. Es gibt keine Gegenargumente, keine Widerworte zu einer weiteren For­derung, die wir erhoben haben, nämlich dass chronisch kranken Kindern jedenfalls die volle Teilhabe am schulischen Alltag zu ermöglichen ist. Es muss daher das Maß der Aufmerksamkeit, auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, als Dienstpflicht der Lehrerschaft verankert sein. Die Pädagogen müssen im Rahmen ihrer Aus- und Fort­bildung, die jetzt ohnedies schon sehr viele Jahre in Anspruch nimmt, über grund­legende medizinische Fakten und ausreichende problemorientierte Kompensations­mög­lichkeiten hinreichend informiert und dafür ausgebildet werden.

Medizinisches Grundwissen ist daher als fixes Ausbildungsmodul in der Lehrer­ausbildung zu verankern. Speziell geschulte Ansprechpersonen innerhalb der Lehrer­schaft müssen zur Verfügung stehen, um eine eventuell rasch erforderliche Hilfeleis­tung zu gewährleisten. Als Fern- und Abschlussziel schwebt mir vor, ein School-Nurse-System nach englischem Vorbild einzurichten, wonach für Schwerpunktschulen jeder­zeit schnell verfügbares Hilfspersonal medizinischer Art etabliert werden sollte.

So weit, so gut. Wir handeln im Rahmen des Bohrens harter Bretter. Es genügt aber nicht, das einmal positiv zu verankern. Verbunden mit meiner Wahrnehmung, dass Gott sei Dank die Behandlung chronisch kranker Kinder in der Schule und die Behand­lung von Kindern und ihren Rechten in den öffentlichen Einrichtungen nicht farbnotiert sind, sondern eine Querschnittsmaterie, bin ich der festen Überzeugung, dass dieses Thema – und die Verbesserung – nicht parteipolitisch konnotiert werden kann, sondern ein Maß des Zusammenwirkens der parlamentarischen Kräfte darstellt und darstellen muss. Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.43

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Nächster Redner: Herr Volksanwalt Kräuter. – Bitte, Herr Volksanwalt.