14.51

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Gäste, Zuhörer auf der Galerie! Wir haben vor drei Wochen hier in einer sehr, sehr guten Enquete zur Klima- und Energiestrategie viele wichtige Punkte besprochen, diskutiert, ein wesentlicher Punkt war natürlich der Bereich Verkehr.

Die Ziele, die wir uns vor allem auch im Bereich des Verkehrs bei der #mission 2030 gesetzt haben, sind ambitioniert, sind notwendig, aber sie sind auch erreichbar. Dafür braucht es große Anstrengungen von uns allen, vom Gesetzgeber, von der Bun­des­regierung, von der Wirtschaft, vom Konsumenten, vom Bürger. Uns war es wichtig  und es wird uns auch weiterhin wichtig sein , dass wir den einzelnen Bürger in diesem Prozess mitnehmen.

Wir wollen dafür Anreize schaffen, möglichst nicht mit Verboten arbeiten, wir wollen keine Steuern erhöhen, dafür aber Barrieren beseitigen. So bin ich froh, dass wir heute eine dieser Erleichterungen beschließen können; da hat Kollege Leichtfried recht. Des­wegen tut es mir leid, dass die SPÖ als einzige Oppositionspartei nicht mitgeht, denn wer will, dass alternative Kraftstoffe stärker genützt werden, der muss auch die dafür notwendigen Voraussetzungen herstellen.

Mit der Vorlage, über die wir hier diskutieren, kann das Parlament die Lage sowohl für Nutzer als auch für Betreiber von Ladestationen stärken. Ich möchte die einzelnen Punkte ein wenig ausführen: Erstens: Mit der Konkretisierung des Gesetzestextes, welche E-Ladestationen öffentlich zugänglich sein müssen, werden den Nutzerinnen und Nutzern mehr Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen. Vor allem auf öffentlichem Gelände und öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf Raststätten entlang der Autobah­nen ist ein dichteres Angebot für eine verstärkte Nutzung alternativer Kraftstoffe ohne Zweifel förderlich und notwendig.

Zweitens: Wenn, wie vorgesehen, Betreiber von öffentlichen Tankstellen sicherstellen müssen, dass ihre Ladestationen von allen das heißt auch jenen ohne Mitgliedschaft oder Ähnlichem  benutzt werden können, muss der Kunde sich weniger binden, wird dadurch flexibler und somit wird E-Mobilität attraktiver. Gleichzeitig sind sinnvolle Ausnahmen bei der Ladeinfrastruktur für betriebliche Zwecke wie E-Taxidienste oder Ladepunkte für E-Busse sichergestellt.

Drittens: Derzeit, und das verwundert natürlich auch, gibt es noch keine einheitlichen Standards für die Ladestecker an diesen Ladestationen. Das führt oft zu Unsicherheit bei möglichen Nutzern und verhindert oft genug, dass der Kunde und der Verkäufer zueinander finden. Was bei anderen Kraftstoffen schon längst Usus ist, muss auch in der E-Mobilität, beim Wasserstoff und im Bereich des Gases möglich sein.

Planungssicherheit für Unternehmen durch klare Vorgaben und möglichst einfache und einheitliche Nutzung für den Verbraucher: Die Gesetzesvorlage schafft genau dafür die Grundlage und erfüllt die Vorgaben der EU-Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Daher gratuliere ich stellvertretend für alle Mitbeteiligten auch ein herzliches Danke an den Koalitionspartner und die Opposition, zumindest an jene Parteien, die mitgehen  Frau Bundesministerin Köstinger zum vorliegenden Ge­setzentwurf, der Unternehmen und Nutzern viel bringt, alternative Kraftstoffe attraktiver macht und auch die angestrebten Ziele der #mission 2030 unterstützt.

Ich lade noch einmal die gesamte Opposition ein, hier mitzugehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Klinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.