19.50

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Schön langsam, nach ein paar Stunden, wundere ich mich nicht mehr, dass die SPÖ gegen jede Vorlage stimmt. Den Wortmeldungen zufolge ist es, glaube ich, nicht ganz klar, worum es in der Änderung des vorliegenden Marktord­nungsgesetzes geht. Ich darf das vielleicht inhaltlich ein bisschen ausführen, denn jetzt ist, glaube ich, sehr vieles miteinander vermengt worden, das wir heute aber nicht be­schließen werden, auch nicht beschließen können, da wir ja über das Marktordnungs­gesetz reden.

Wir haben im Sinne einer unbürokratischen Abwicklung alle Erfahrungen im Bereich des aktiven Betriebsinhabers, speziell auch betreffend Hutweiden, eingearbeitet. Hut­wei­­den  das wurde einige Male angesprochen, auch vom Herrn Abgeordneten Unterrainer sind extensiv bewirtschaftetes Dauergrünland, da ist vor allem das Land Tirol betroffen. Das heißt, mit dieser Novelle zum Marktordnungsgesetz versuchen wir vor allem auch den Betrieben im Berggebiet, im Grünland massiv zu helfen.

Wir haben neue Erfahrungen betreffend die Anpassung bestehender Regelungen an die Änderungen im EU-Recht, die setzen wir um, gleichzeitig gibt es auch einige Anpassungen aufgrund des neuen Datenschutzrechtes.

Drei zentrale Punkte in dieser Novelle zum Marktordnungsgesetz, die wir vorschlagen, sind erstens Bürokratieabbau, durch die Möglichkeiten, die uns die europäische Omni­bus-Verordnung gibt; zweitens eine Neuregelung für Hutweideflächen, da wurde eine Neuzuweisung der Zahlungsansprüche vorgenommen, die vor allem den von Ihnen propagierten kleinen und mittleren Betrieben maßgeblich zugutekommt; und als Drittes eine Kostentragung beim Thema Anlastungen.

Vielleicht ganz kurz zur Omnibus-Verordnung: Durch diese gesetzliche Änderung auf europäischer Ebene haben wir mehr Flexibilität in der Abwicklung erhalten, und die setzen wir jetzt auch gerne um. Speziell bei dem Thema des aktiven Betriebsinha­bers – das ist nicht zu verwechseln mit der tatsächlichen landwirtschaftlichen Tätig­keit – ist der Verwaltungsaufwand für alle Betroffenen zurzeit noch enorm, das haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt. Wir können in diesem Bereich eine maß­gebliche Vereinfachung sicherstellen, und wir stellen auch sicher, dass die Leistungs­abgeltung wirklich bei den Richtigen ankommt, also den Bäuerinnen und Bauern.

Zum Thema Hutweiden: Die Umsetzung der reduzierten Zuweisung von Zahlungs­an­sprüchen für Hutweideflächen wurde von der Europäischen Kommission beanstandet. Um diese Anlastung zu vermeiden, haben wir die bisherige Regelung abgeändert. Es ist jetzt vorgesehen, dass für das Antragsjahr 2017 rückwirkend für freie Hutweide­flächen zusätzliche Zahlungsansprüche zugewiesen werden können.

2015 wurden für circa 10 Hektar Hutweide nur zwei Zahlungsansprüche zugewiesen, jetzt bekommen die Bäuerinnen und Bauern in den betroffenen Regionen für 8 Hektar frei gebliebene Hutweidefläche zusätzlich acht Zahlungsansprüche.

Das Marktordnungsgesetz wird die Kostentragung beim Thema Anlastungen neu regeln. Nunmehr werden die Länder, soweit ihnen die EU-Rechtswidrigkeit zuzurech­nen ist, die Anlastung mittragen. Mit dieser Änderung setzen wir auch eine Forderung des Rechnungshofes um. Ich glaube, das ist auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und soll vor allem dazu beitragen, dass sich das System nachhaltig ver­bessert. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.54

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.