20.10

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Wir diskutieren hier das Bundesgesetz über Maßnah­men zum Schutz der Pflanzen vor Pflanzenschädlingen, kurz gesagt das Pflanzen­schutz­gesetz. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses nicht mit dem Pflanzenschutz­mittelgesetz zu verwechseln ist.

Das erste Pflanzenschutzgesetz wurde bereits im Jahr 2007 erlassen. Dieses Gesetz regelt den Schutz von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen vor Schadorganismen und auch die Bekämpfung auftretender Schadorganismen.

Was sind jetzt konkret die Änderungen und Ziele des vorgelegten Gesetzentwurfs? – Es geht um die Verbesserung der phytosanitären Sicherheit, das heißt um die Pflan­zengesundheit, es geht um schnelle Maßnahmen beim Befall durch Schädlinge, es geht auch um die Umsetzung von EU-Vorschriften, es geht um die Steigerung der Effizienz bei amtlichen Kontrollen, und es geht um die Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge.

In Österreich haben wir sehr strenge Kontrollen, und genau so muss es auch strenge Kontrollen bei den Einfuhren auf den europäischen Markt geben. Ich spreche mich auch für die Ausweitung der verpflichtenden Pflanzengesundheitszeugnisse aus. Mit diesen ist es uns möglich, sämtliche Handelsströme zwischen den Unternehmen zu kontrollieren. Durch Begleitmaßnahmen dieses Gesetzes werden unter anderem auch Anpassungen aufgrund des Klimawandels vorgenommen. Das muss uns auch ein generelles Anliegen sein, und das ist es auch.

Ich darf Ihnen, meine geschätzten Damen und Herren, dies anhand eines Beispiels verdeutlichen: Das Bakterium Xylella fastidiosa – oder, wie es bei uns auch heißt, Feuerbakterium – kann durch kleine Insekten verbreitet werden und kann bei vielen Nutzpflanzen auch Krankheiten auslösen. Ursprünglich war es ein in den USA ver­breitetes Bakterium, und es wurde wahrscheinlich in den Jahren 2012/13 durch infi­zierte Kaffeepflanzen nach Europa gebracht. 2013 ist es erstmals in Süditalien festge­stellt worden, und seit dem Jahr 2013 sind in Süditalien über eine Million Olivenbäume diesem Bakterium zum Opfer gefallen.

Was mich auch stutzig macht, ist, dass dieser Erreger auch Obstbäume und Reb­stöcke befallen kann. So könnten in einigen Jahren auch die heimischen Nutzbäume in Gefahr sein. Das Fortschreiten der Krankheit wird durch die steigenden Temperaturen und den Klimawandel verstärkt, und genau dieses Gesetz soll die Einfuhr verhindern. Deshalb sind die Maßnahmen in Bezug auf den Klimawandel unumgänglich, und die verstärkten Kontrollen und die strengeren Einfuhrvorschriften werden den heimischen Pflanzenschutz verbessern.

Das braucht aber auch die Unterstützung der neuen und effizienten Management­systeme. Die Politik muss die Rahmenbedingungen festlegen, und dieses Gesetz ist der Grundstein für eine Modernisierung der Kontrolle von Futter- und Lebensmitteln und für eine intakte Pflanzengesundheit in Österreich. Dieses Gesetz dient dem Schutz der Futtermittel hier in Österreich, es dient dem Schutz der Lebensmittel hier in Öster­reich, und es dient schlussendlich auch dem Schutz der Bevölkerung hier in Öster­reich. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.14

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Wimmer ist zu Wort gemel­det. – Bitte.