20.14

Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Hohes Haus! Die Pflanzengesundheit ist für das Ökosystem, für unsere schönen Wälder, Wiesen, Kulturflächen und für die biologische Vielfalt von großer Be­deutung. Durch den globalisierten Handel und den Klimawandel besteht in höherem Maße die Gefahr, dass gefährliche Pflanzenschädlinge eingeführt und weiterverbreitet werden. Die Europäische Union hat deshalb neue Vorschriften auf dem Gebiet der Pflanzengesundheit und der Kontrolle erlassen, da das von den Mitgliedstaaten oft sehr unterschiedlich gehandhabt wurde.

Mit diesem Gesetz werden nun entsprechende EU-Vorgaben näher ausgeführt, um die Ausbreitung von Krankheiten und Pflanzenschädlingen zu verhindern. Diese Regie­rungs­vorlage sieht auch einen einheitlichen Rechtsrahmen für amtliche Kontrollen vor, und auch dieser dient dem Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen. Die Bundesländer treffen nähere Regelungen innerhalb dieses Rahmens, und damit wird der Pflanzenschutz durch ein möglichst einheitliches und effizientes Kontrollsystem gewährleistet. Grundsatzgesetzgebung ist also nicht immer schlecht.

Pflanzenschutz ist insgesamt sehr wichtig für die Landwirtschaft, aber Pflanzenschutz kann nicht nur über den Einsatz von Pestiziden, sondern auch durch eine intelligente Bewirtschaftungsform wie etwa den Fruchtfolgeanbau erfolgen. (Beifall bei der SPÖ.)

§ 12 Abs. 1 Z 4 zählt dezidiert als Pflanzenschutzmaßnahme „die Anwendung und die Überwachung bestimmter Pflanzenschutzverfahren sowie die Einhaltung bestimmter Fruchtfolgen“ auf, also eine intelligente Bewirtschaftungsform wie Fruchtfolgeanbau. Ich wiederhole noch einmal, was meine Kollegen bereits gesagt haben: Obwohl in Österreich der Anteil der biologisch bewirtschafteten Flächen zunimmt und der Anteil der insgesamt bewirtschafteten Flächen abnimmt, hat sich die Menge der ausge­brach­ten Pestizide nicht verringert. Grüne Berichte zeigen dies eindeutig nachvollziehbar auf.

In Österreich werden nach wie vor hochgiftige Pestizide angewandt, im österreichi­schen Pflanzenschutzmittelregister finden sich immer noch Pestizide mit hormoneller Wirkung, bienen- und insektengefährliche Mittel. Wir brauchen wirksame und mess­bare Nachhaltigkeitskriterien als Voraussetzung für die Abrufbarkeit von EU-Agrar­fördermitteln. Es sollen nur Betriebe, die sich zu einer messbaren Pestizidreduktion verpflichten, Agrarfördermittel erhalten können. (Beifall bei der SPÖ.)

Agrarfördermittel, die im Rahmen eines Umweltprogrammes abrufbar sind, sollen nur dann beansprucht werden dürfen, wenn auf den Einsatz von Pestiziden gänzlich verzichtet wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

20.17

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter.