20.24

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Ich darf auch hier die Gelegenheit nutzen, kurz ein paar Punkte herauszustreichen, worum es bei der Erlassung des Pflanzenschutz­gesetzes 2018 wirklich geht. Die Grundlage ist eine Änderung des EU-Rechtes, die wir damit umsetzen. Es gibt Begleitmaßnahmen zur neuen Pflanzenschädlingsverordnung sowie zur neuen Verordnung über die amtlichen Kontrollen der Europäischen Union. Neben der Erlassung von begleitenden Vorschriften wie jenen betreffend die Behör­den­zuständigkeit, die Anforderungen an Kontrollorgane und auch die Festlegung von Datenschutzvorschriften und Strafbestimmungen gilt es, einige konkrete Ziele der neu­en Rechtsvorschriften umzusetzen.

Wir dehnen die Kontrollpflicht auf Schädlinge auf alle gewerblichen Handelsströme aus. Das betrifft sowohl die Erzeugung als auch den Handel mit Pflanzen und Pflan­zen­erzeugnissen. Durch die Verschärfung der Einfuhrvorschriften sollen vor allem auch die Einschleppung aus Drittländern und die weitere Ausbreitung gefährlicher Schäd­linge effektiv verhindert werden, und die Ausnahmen für die Einfuhren im Reiseverkehr werden stark eingeschränkt.

Das zweite Ziel, das wir mit der Verordnung verfolgen, ist die Effizienzsteigerung der Kontrollen. Das heißt, dass wir durch Maßnahmen wie beispielsweise die Harmonisie­rung der amtlichen Kontrollen in allen Bereichen der Lebensmittelsicherheit auf europä­ischer Ebene und die Einführung von Qualitätsmanagementsystemen der Kontrollbe­hörden diese Effizienzsteigerung zustande bringen wollen und auch werden.

Ich würde mich über eine sehr breite Zustimmung zum Pflanzenschutzgesetz 2018 freuen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.26

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Frau Minister.

Jetzt gelangt Frau Abgeordnete Krenn zu Wort. – Bitte.