Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich vor Eingang in die Tagesord­nung mitteilen, dass der Abgeordnete Mag. Andreas Schieder beantragt hat, dem Aus­schuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 274/A der Abge­ordneten Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Ge­setzbuch, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geän­dert werden“, eine Frist bis zum 15. Juni 2018, 24 Uhr, zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeant­wortung stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird dann nach Schluss dieser Debatte vorgenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punk­te 9 bis 12 der Tagesordnung zusammenfassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Da das nicht der Fall ist, dürfen wir in die Tages­ordnung eingehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.

Der Tagesordnungspunkt 1, die EU-Erklärungen, ist nicht in die Tagesblockzeit einzu­rechnen.

Weiters wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ für die Tagesordnungs­punkte 2 bis 16 vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 111, SPÖ und FPÖ jeweils 99 sowie NEOS und Liste Pilz je 33 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. – Das ist ein­stimmig.