Fristsetzungsantrag
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters darf ich vor Eingang in die Tagesordnung mitteilen, dass der Abgeordnete Mag. Andreas Schieder beantragt hat, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 274/A der Abgeordneten Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Gutangestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 1984 und das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert werden“, eine Frist bis zum 15. Juni 2018, 24 Uhr, zu setzen.
Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen. Diese kurze Debatte wird im Anschluss an die Debatte über die Anfragebeantwortung stattfinden.
Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird dann nach Schluss dieser Debatte vorgenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 9 bis 12 der Tagesordnung zusammenfassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Da das nicht der Fall ist, dürfen wir in die Tagesordnung eingehen.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt.
Der Tagesordnungspunkt 1, die EU-Erklärungen, ist nicht in die Tagesblockzeit einzurechnen.
Weiters wurde eine Tagesblockzeit von 6 „Wiener Stunden“ für die Tagesordnungspunkte 2 bis 16 vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 111, SPÖ und FPÖ jeweils 99 sowie NEOS und Liste Pilz je 33 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich, sich vom Sitz zu erheben. – Das ist einstimmig.