13.31

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseher auf der Galerie und vor den Fernseh­apparaten, auch meinerseits ein herzliches Willkommen! Wir stimmen natürlich sehr gerne der Änderung und Modifizierung des vorliegenden Gesetzes in puncto Privat­schulen zu; diese Vorlage hätte ohne Weiteres aber auch schon früher eingebracht werden können.

Ich möchte mich sehr herzlich bei den PädagogInnen, die in den diversen Privatschu­len in Österreich unterrichten, bedanken. Sie leisten genauso wie auch die PädagogIn­nen an den öffentlichen Schulen nachhaltig gute und wertvolle Arbeit im Sinne der Aus­bildung der Schülerinnen und Schüler, der jungen Generation in Österreich – daher ein herzliches Dankeschön an alle PädagogInnen, egal ob sie in Privatschulen oder in Schu­len mit öffentlicher Trägerschaft tätig sind. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

Der vorliegende Antrag sieht eine Vereinfachung beim Nachweis von Deutschsprach­kenntnissen für PädagogInnen an Privatschulen vor und leistet auch eine gesetzliche Klarstellung bei der Einrichtung von Privatschulclustern – mein Vorredner hat schon kurz darauf Bezug genommen.

Mit der Bildungsreform 2017 wurde im Sinne eines qualitätsvollen Unterrichts die erfor­derliche Sprachkompetenz für PädagogInnen an Privatschulen auf C1-Niveau festge­legt, ein entsprechender Sprachnachweis ist natürlich auch vorgeschrieben. Letzten Endes geht es darum, dass künftig Reifeprüfungszeugnisse und Studienabschlüsse mit der Unterrichtssprache Deutsch als gleichwertig mit einem C1-Zertifikat, wie es Sprach­institute ausstellen, gelten. Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Lehrkräfte, die als Native Speaker an internationalen Schulen unterrichten.

Die Definition für C1 ist eigentlich sehr technisch, ich möchte daher nur kurz inhaltlich darauf Bezug nehmen: „Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu kom­plexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung an­gemessen verwenden.“ – So weit das Zitat bezüglich C1.

Es ist meiner Meinung nach aber auch sehr sinnvoll, dass für LeiterInnen von Privat­schulclustern die Lehrbefähigung für nur einen am Schulcluster beteiligten Schultyp erforderlich ist. Das ist eine hundertprozentige Angleichung zur Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Trägerschaften.

Ich möchte nun folgende Frage an Sie richten, Herr Bildungsminister: Ist es auch mög­lich, dass ein Clusterleiter für Schulen mit jeweils privater und öffentlicher Trägerschaft bestellt wird? Vielleicht ist das auch eine Novität in der Diskussion und eine Überle­gung wert.

Des Weiteren möchte ich auch auf einen Punkt Bezug nehmen, der vorhin bereits kurz angesprochen wurde, nämlich auf die politische Bildung. Diese ist natürlich sehr we­sentlich und insofern wichtig, als wir ja vor geraumer Zeit hier im Hohen Haus das Wählen ab 16 beschlossen haben, weswegen die Notwendigkeit besteht, sich im Allge­meinen intensiver mit Politik und im Speziellen mit der Parteienlandschaft in Österreich zu befassen. Wo, wenn nicht an der Schule, ist der Ort, an dem das möglich ist? – Daher meine ich, dass es in Zukunft nicht nur beim Unterrichtsprinzip der politischen Bildung bleiben soll, sondern sehr wohl auch die Möglichkeit bestehen könnte, diesbe­züglich ein eigenes Unterrichtsfach einzurichten.

Auch noch ein Wunsch meinerseits an Sie, Herr Minister Faßmann, was die institutio­nelle Kinderbetreuung betrifft: Wir wissen, dass diese 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern im August 2018 ausläuft. Sie ist mit 52,2 Millionen Euro dotiert, speziell als finanzielle Transferzahlung an die Gemeinden, letzten Endes auch als finanzielle Unterstützung der Eltern. Ich möchte Sie dringendst ersuchen, sich im Mi­nisterrat dafür einzusetzen (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), dass dieser Betrag auch 2019 in derselben Höhe erhalten bleibt. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die nun von Regierungsseite beschlossenen 1 000 Euro sind eindeutig zu wenig. Ach­ten Sie bitte auch in diesem Bereich auf mehr soziale Gerechtigkeit, schaffen Sie mehr Planungssicherheit für die Gemeinden, schaffen Sie aber auch insofern Sicherheit für die Eltern, als dass diese nicht mehr für die Elementarpädagogik in den Kindergärten zahlen müssen!

Ich bin erfreut darüber, dass wir diese Änderung des Privatschulgesetzes heute ein­stimmig beschließen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

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