15.56

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf vorweg die Ge­legenheit wahrnehmen und in der Debatte zu diesem Antrag Folgendes sagen: Wir diskutieren das aktuell, und gerade in den letzten Tagen und Wochen gab es – Kollege Schieder hat das auch angesprochen – wieder einige Unwetterereignisse. Kollege Schieder, Sie haben es ja auch gesagt, und ich möchte das noch einmal betonen: Es sind ehrenamtliche Helfer in den Rettungs- und Feuerwehrorganisationen, die diese Arbeit leisten, und für diesen Einsatz darf ich mich im Namen meiner Fraktion auch sehr herzlich bedanken! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie haben angesprochen, dass es nach solchen Ereignissen auch größere Schäden gibt und der Einsatz mehrere Stunden oder Tage dauert. Ich möchte es als ÖVP-Wehr­sprecher auch nicht verabsäumen, zu erwähnen, dass gerade bei großen Elementar­ereignissen oder Hochwasserereignissen das österreichische Bundesheer sehr oft nach einigen Tagen die Arbeiten in Form eines Assistenzeinsatzes, eines Katastro­pheneinsatzes übernimmt. Das sollte man nicht vergessen, weil es in Österreich sehr, sehr gut abgestimmt ist, dass die Feuerwehren, die Rettungen als Erste im Einsatz sind, Hilfe leisten, und wenn es ein längerfristiger Einsatz ist, kommt auch das öster­reichische Bundesheer zum Einsatz und bietet Schutz und Hilfe. Und auch dafür ge­bührt unser Dank! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Zum Antrag selbst: Man muss immer differenzieren; wenn man versucht, gewisse Din­ge zentral zu regeln, trifft man in der Praxis meistens den Nagel nicht ganz auf den Kopf. Man muss sich einfach die Situation anschauen. In vielen Betrieben ist oft nicht die Entgeltfortzahlung das Problem, sondern das Problem ist: Wenn ich einen kleinen Betrieb mit nur ein, zwei Mitarbeitern habe, dann stellt sich die Frage, ob es möglich ist, längere Zeit weg zu sein, weil ja die Aufträge auch abgearbeitet werden müssen.

In vielen Bundesländern gibt es schon Regelungen. Bei uns in Oberösterreich ist es so, dass die Entgeltfortzahlung ab dem vierten Tag, an dem man im Einsatz ist, vom Land Oberösterreich übernommen wird. Das ist also Länderzuständigkeit und in einigen an­deren Bundesländern ist es auch geregelt.

Man muss auch aufpassen – wir hatten ja im Sozialausschuss auch wieder Anträge der SPÖ –, denn wenn es darum geht, einen Rechtsanspruch auf etwas zu gewährleis­ten, gibt es immer die Gefahr, dass man damit das Gegenteil von dem erreicht, was man eigentlich erreichen wollte. Man muss aufpassen, dass man nicht jemanden dis­kriminiert, wenn es darum geht, in einem Betrieb aufgenommen zu werden, wenn man sagt, es ist rechtlich gesichert, dass er einige Tage nicht zur Arbeit kommt. (Beifall des Abg. Loacker.) Das kann also auch zum Nachteil des jeweiligen Betroffenen sein. (Zwischenruf des Abg. Schieder.)

Eines möchte ich an dieser Stelle auch dazusagen: Regional ist es ja oft auch ein The­ma, ob die Einsatzfähigkeit am Tag sichergestellt werden kann. Ich komme aus dem Großraum Linz, wir haben eine sehr hohe Auspendelrate, die Arbeitskräfte sind oft gar nicht vor Ort. Auch das ist ein Problem, und das Wichtige ist, dass die Tageseinsatzbe­reitschaft entsprechend sichergestellt werden kann.

Sie haben die Aufstockung des Katastrophenfonds angesprochen: Es gibt relativ klare Regelungen über die Vergabe und darüber, wie der Katastrophenfonds eingesetzt wird. Sie sagen, man sollte 10 Millionen Euro zuschießen. – Bis jetzt war es immer so, dass die Mittel, die notwendig waren, um solche Dinge aus dem Katastrophenfonds ab­zuwickeln, immer zur Verfügung gestellt wurden. Ich glaube, so sollten wir es auch wei­terhin handhaben, denn wenn Sie sagen, 10 Millionen Euro mehr, dann deckeln wir wieder. (Abg. Schieder: ... 17 budgetiert!) Wenn es ein größeres Katastrophenereignis gibt, dann wird auch entsprechend zugeschossen. Der Katastrophenfonds hat diese Dinge in den Ländern immer entsprechend abgewickelt, das funktioniert sehr gut. Auch da braucht es keine Regelung. Ich glaube, in der Praxis funktionieren die Dinge sehr, sehr gut. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie haben von fünf Tagen bezahlter Arbeit gesprochen. – Da gehen Sie schon wieder einen Schritt weiter, nämlich indem man dann bei diesen Organisationen ehrenamtli­che Arbeit bezahlen würde, bei anderen wieder nicht. (Abg. Schieder: ... nicht ver­standen!) Ich möchte mir diese Diskussion, dass man für Ehrenämter etwas bezahlt, generell ersparen, weil es so, wie es ist, funktioniert und die Leute das aus Überzeu­gung ehrenamtlich machen. Ihnen gebührt unser Dank, und das funktioniert auch so. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Loacker. – Abg. Wittmann: Ein sehr kompli­ziertes Nein!)

16.00

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stö­ger. – Bitte.