17.24
Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Dass die Kolleginnen und Kollegen von der Volkspartei das Recht und den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht als ihre oberste Priorität sehen (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!), das ist auch jetzt in den Reden, wie in jener des Kollegen Hammer, wieder deutlich geworden und ist auch für mich nicht ganz neu. (Abg. Winzig: Haben Sie schon einen Arbeitsplatz geschaffen?)
Anders gelagert ist die Situation aber bei der FPÖ, denn diese hat sich eigentlich als die – selbst ernannte – soziale Heimatpartei tituliert, und nun muss ich sehen, dass das, was da kommt, offen gesagt auf der ganzen Linie enttäuschend ist. Gestern sahen wir es bei Ceta: Vorher wurde monatelang, jahrelang kampagnisiert, eine Volksabstimmung gefordert, Inhalte wurden abgelehnt, alles wurde verteufelt und in Grund und Boden kritisiert – und dann gestern: ohne Gegenwehr einfach umgefallen.
Heute wiederum diskutieren wir über vier Tagesordnungspunkte, wovon drei – einer ist ein Bericht – ebenfalls mit Stimmen der FPÖ abgelehnt worden sind. Diese drei Tagesordnungspunkte hätten allesamt Möglichkeiten dargestellt, um für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Verbesserungen zu erreichen: was ihre Jobsituation betrifft, was Transparenz bezüglich Einkommen betrifft und natürlich was Unterstützung für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt betrifft. Diese drei Tagesordnungspunkte möchte ich mit Ihnen jetzt durchgehen, weil es wichtig ist, dass auch die ZuseherInnen hier und zu Hause vor den Bildschirmen sehen, was in diesen Ausschüssen gemacht wird, weil es ja – was ein zusätzlicher Punkt ist, auf den ich hinweisen möchte – noch immer keine Transparenz in diesen Ausschüssen gibt.
Erster Punkt: keine soziale Gerechtigkeit im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping – ganz simpel. Es wird gegen eine Europäische Arbeitsbehörde gewettert und gearbeitet, obwohl diese eigentlich unumgänglich ist. Wir stehen vor der Situation, dass wir aktuell im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping Sanktionen verhängen müssen, weil Unternehmen sich nicht an die Spielregeln halten. Nur: Diese Sanktionen enden an unserer Staatsgrenze. Und genau deshalb ist es dringend notwendig, dass man eine gemeinsame Behörde auf europäischer Ebene schafft, um diese Sanktionen auch durchsetzen zu können.
Da geht es mir nicht um Doppelgleisigkeiten oder was auch immer – die gehören selbstverständlich abgebaut. Kollege Loacker hat es erwähnt, ebenso Kollege Hammer, selbstverständlich müssen diese Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden. Aber hier die Kostenfrage oder was auch immer anzuführen, ist eine simple Ausrede. Wenn ich mir anschaue, wie viele Sanktionen nicht durchgesetzt, wie viele Strafzahlungen nicht eingehoben werden können, weil die Möglichkeit dafür an der Grenze endet, dann ist unser Beitrag, der zu dieser europäischen Behörde geleistet werden müsste, wirklich nur ein kleiner Anteil dessen.
Ein weiterer Antrag, der ebenfalls abgelehnt wurde, betrifft soziale Gerechtigkeit für ältere Erwerbstätige. Es wurde nun so dargestellt, also wäre Altersteilzeit etwas nicht so ganz Unterstützenswertes. Im Ausschuss hat es noch geheißen, dass die Altersteilzeit ein Erfolgsmodell ist. Ja, sie war ein Erfolgsmodell, bis wir im Rahmen der Verhandlungen über das Budgetbegleitgesetz von der Bundesregierung erfahren mussten, dass das Alter hinaufgesetzt worden ist, mit dem man überhaupt die Altersteilzeit antreten kann.
Das heißt, es wird verunmöglicht, obwohl man vielleicht gesundheitliche Beeinträchtigungen hat, zu einem gewissen Zeitpunkt in seinem Leben in Altersteilzeit zu gehen. Es wird hinausgeschoben bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter, und es wird kaum mehr möglich sein, sein Arbeitsausmaß zu reduzieren, sondern man muss gleich in die frühzeitige Pension und in die Altersarmut gehen.
Keine soziale Gerechtigkeit für Frauen: Es ist ein Antrag vorgelegen, der auf hundertprozentige Einkommenstransparenz gelautet hätte. Das wäre eine Möglichkeit, um Gehaltsgerechtigkeit zu schaffen, weil es nur durch Transparenz möglich wird, da eine Vergleichbarkeit herzustellen.
Und ein weiterer wichtiger Punkt – der vierte Antrag befasst sich damit –: keine soziale Gerechtigkeit für die Jugend. Ich stelle mir wirklich die Frage: Wir haben aktuell miterleben müssen, dass auf der einen Seite AMS-Mittel für Personen, die über 50 Jahre alt sind, für Langzeitarbeitslose gekürzt werden, und nun wird auch bei Personen angesetzt, die unter 25 sind und eine Ausbildungsgarantie brauchen würden. Die Frau Ministerin hat im Ausschuss die Zahlen bekannt gegeben, wonach rund 6 700 Personen aktuell in diesem Programm sind und ausgebildet werden und dabei unterstützt werden, einen Job zu finden. 6 700 Personen im Jahr 2017 – und für 2019 sind keine Mittel mehr budgetiert!
Wie können Sie sich das erklären? Diese Frage ist an die Regierungsfraktionen gerichtet: 6 700 Personen, die aktuell noch ausgebildet werden und von dieser Jobgarantie oder Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre profitieren – und 2019 brauchen wir das alles nicht mehr?! Wir haben aktuell Arbeitslosenzahlen, die zwar im Vergleich gesunken sind, angesichts derer wir aber eigentlich erschrecken und die Augen weit aufreißen müssten, weil sie immens hoch sind. Und auch davon sind Jugendliche betroffen. Eine Streichung dieser Mittel ist daher völlig abzulehnen. Deshalb stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Fortführung der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 25 Jahre, als Mittel aktiver Arbeitsmarktpolitik“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jungen Menschen das Versprechen zu geben, dass in Österreich niemand unverschuldet, durch Mangel an entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, am Arbeitsmarkt chancenlos bleibt. Zu diesem Zwecke soll die Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr als unbefristetes Mittel aktiver Arbeitsmarktpolitik fortgeführt werden.“
*****
Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung dieses Antrags. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)
17.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, betreffend die Fortführung der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 25 Jahre, als Mittel aktiver Arbeitsmarktpolitik,
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 12 (Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Finanzierung der Ausbildungsgarantie bis 25 auch 2019 (163 d.B.))
Begründung
In der Budgetanfragebeantwortung 10/SABBA vom 17.04.2018 zu „480/JBA-657/JBA und mündliche Anfragen“, nimmt Sozialministerin Hartinger-Klein auf die Frage bzgl. der Kompensation fehlender Mittel im Bereich der Ausbildungsgarantie wie folgt Stellung:
„Vor dem Hintergrund der günstigen Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung ist es Aufgabe des AMS, die entsprechenden Veranlassungen bedarfsgerecht zu treffen. (…) Für 2019 sehen die Kuchenstücke keine Extramittel für diese Zielgruppe im Bundesfinanzgesetz vor. Das AMS wird bedarfsgerechte Maßnahmen für die einzelnen Zielgruppen anbieten.“
Weiters soll, wie aus der oben angeführten Anfragebeantwortung hervorgeht, das bislang nur kryptisch umrissene „JOB AKTIV“-Programm sowohl die Förderung von Jugendlichen bis 18 Jahre im Rahmen der Ausbildungspflicht und beschränkt auf das Jahr 2018 auch von Jugendlichen bis 25 Jahre im Rahmen der Ausbildungsgarantie sicherstellen.
Im Jahr 2019 ist die restlose Streichung der Mittel für die Ausbildungsgarantie bis 25 vorgesehen. Die Verantwortung für zu erwartende negative Auswirkungen auf Jugendliche in prekären Situationen wird indes prophylaktisch dem Arbeitsmarktservice untergeschoben.
Ein in Summe unverantwortliches Vorgehen des Sozialministeriums, welches dringend überdacht werden sollte.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jungen Menschen das Versprechen zu geben, dass in Österreich niemand unverschuldet, durch Mangel an entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, am Arbeitsmarkt chancenlos bleibt. Zu diesem Zwecke soll die Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr als unbefristetes Mittel aktiver Arbeitsmarktpolitik fortgeführt werden.“
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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.