17.24

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Dass die Kol­leginnen und Kollegen von der Volkspartei das Recht und den Schutz der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer nicht als ihre oberste Priorität sehen (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!), das ist auch jetzt in den Reden, wie in jener des Kollegen Hammer, wieder deutlich geworden und ist auch für mich nicht ganz neu. (Abg. Winzig: Haben Sie schon einen Arbeitsplatz geschaffen?)

Anders gelagert ist die Situation aber bei der FPÖ, denn diese hat sich eigentlich als die – selbst ernannte – soziale Heimatpartei tituliert, und nun muss ich sehen, dass das, was da kommt, offen gesagt auf der ganzen Linie enttäuschend ist. Gestern sa­hen wir es bei Ceta: Vorher wurde monatelang, jahrelang kampagnisiert, eine Volks­abstimmung gefordert, Inhalte wurden abgelehnt, alles wurde verteufelt und in Grund und Boden kritisiert – und dann gestern: ohne Gegenwehr einfach umgefallen.

Heute wiederum diskutieren wir über vier Tagesordnungspunkte, wovon drei – einer ist ein Bericht – ebenfalls mit Stimmen der FPÖ abgelehnt worden sind. Diese drei Tages­ordnungspunkte hätten allesamt Möglichkeiten dargestellt, um für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Verbesserungen zu erreichen: was ihre Jobsituation betrifft, was Transparenz bezüglich Einkommen betrifft und natürlich was Unterstützung für junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt betrifft. Diese drei Tagesordnungspunkte möchte ich mit Ihnen jetzt durchgehen, weil es wichtig ist, dass auch die ZuseherInnen hier und zu Hause vor den Bildschirmen sehen, was in diesen Ausschüssen gemacht wird, weil es ja – was ein zusätzlicher Punkt ist, auf den ich hinweisen möchte – noch immer keine Transparenz in diesen Ausschüssen gibt.

Erster Punkt: keine soziale Gerechtigkeit im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping – ganz simpel. Es wird gegen eine Europäische Arbeitsbehörde gewettert und gearbeitet, obwohl diese eigentlich unumgänglich ist. Wir stehen vor der Situation, dass wir aktuell im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping Sanktionen verhängen müssen, weil Unter­nehmen sich nicht an die Spielregeln halten. Nur: Diese Sanktionen enden an unserer Staatsgrenze. Und genau deshalb ist es dringend notwendig, dass man eine gemein­same Behörde auf europäischer Ebene schafft, um diese Sanktionen auch durchset­zen zu können.

Da geht es mir nicht um Doppelgleisigkeiten oder was auch immer – die gehören selbstverständlich abgebaut. Kollege Loacker hat es erwähnt, ebenso Kollege Ham­mer, selbstverständlich müssen diese Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden. Aber hier die Kostenfrage oder was auch immer anzuführen, ist eine simple Ausrede. Wenn ich mir anschaue, wie viele Sanktionen nicht durchgesetzt, wie viele Strafzahlungen nicht eingehoben werden können, weil die Möglichkeit dafür an der Grenze endet, dann ist unser Beitrag, der zu dieser europäischen Behörde geleistet werden müsste, wirklich nur ein kleiner Anteil dessen.

Ein weiterer Antrag, der ebenfalls abgelehnt wurde, betrifft soziale Gerechtigkeit für äl­tere Erwerbstätige. Es wurde nun so dargestellt, also wäre Altersteilzeit etwas nicht so ganz Unterstützenswertes. Im Ausschuss hat es noch geheißen, dass die Altersteilzeit ein Erfolgsmodell ist. Ja, sie war ein Erfolgsmodell, bis wir im Rahmen der Verhand­lungen über das Budgetbegleitgesetz von der Bundesregierung erfahren mussten, dass das Alter hinaufgesetzt worden ist, mit dem man überhaupt die Altersteilzeit an­treten kann.

Das heißt, es wird verunmöglicht, obwohl man vielleicht gesundheitliche Beeinträch­tigungen hat, zu einem gewissen Zeitpunkt in seinem Leben in Altersteilzeit zu gehen. Es wird hinausgeschoben bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter, und es wird kaum mehr möglich sein, sein Arbeitsausmaß zu reduzieren, sondern man muss gleich in die frühzeitige Pension und in die Altersarmut gehen.

Keine soziale Gerechtigkeit für Frauen: Es ist ein Antrag vorgelegen, der auf hundert­prozentige Einkommenstransparenz gelautet hätte. Das wäre eine Möglichkeit, um Ge­haltsgerechtigkeit zu schaffen, weil es nur durch Transparenz möglich wird, da eine Vergleichbarkeit herzustellen.

Und ein weiterer wichtiger Punkt – der vierte Antrag befasst sich damit –: keine soziale Gerechtigkeit für die Jugend. Ich stelle mir wirklich die Frage: Wir haben aktuell mit­erleben müssen, dass auf der einen Seite AMS-Mittel für Personen, die über 50 Jahre alt sind, für Langzeitarbeitslose gekürzt werden, und nun wird auch bei Personen an­gesetzt, die unter 25 sind und eine Ausbildungsgarantie brauchen würden. Die Frau Ministerin hat im Ausschuss die Zahlen bekannt gegeben, wonach rund 6 700 Perso­nen aktuell in diesem Programm sind und ausgebildet werden und dabei unterstützt werden, einen Job zu finden. 6 700 Personen im Jahr 2017 – und für 2019 sind keine Mittel mehr budgetiert!

Wie können Sie sich das erklären? Diese Frage ist an die Regierungsfraktionen ge­richtet: 6 700 Personen, die aktuell noch ausgebildet werden und von dieser Jobgaran­tie oder Ausbildungsgarantie bis 25 Jahre profitieren – und 2019 brauchen wir das alles nicht mehr?! Wir haben aktuell Arbeitslosenzahlen, die zwar im Vergleich gesunken sind, angesichts derer wir aber eigentlich erschrecken und die Augen weit aufreißen müssten, weil sie immens hoch sind. Und auch davon sind Jugendliche betroffen. Eine Streichung dieser Mittel ist daher völlig abzulehnen. Deshalb stelle ich folgenden An­trag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Fortführung der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 25 Jahre, als Mittel akti­ver Arbeitsmarktpolitik“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jungen Menschen das Versprechen zu geben, dass in Österreich niemand unverschuldet, durch Mangel an entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, am Arbeitsmarkt chancenlos bleibt. Zu diesem Zwecke soll die Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr als unbefristetes Mittel aktiver Ar­beitsmarktpolitik fortgeführt werden.“

*****

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung dieses Antrags. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

17.29

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend die Fortführung der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 25 Jahre, als Mit­tel aktiver Arbeitsmarktpolitik,

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 12 (Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 213/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Finanzierung der Ausbildungsgarantie bis 25 auch 2019 (163 d.B.))

Begründung

In der Budgetanfragebeantwortung 10/SABBA vom 17.04.2018 zu „480/JBA-657/JBA und mündliche Anfragen“, nimmt Sozialministerin Hartinger-Klein auf die Frage bzgl. der Kompensation fehlender Mittel im Bereich der Ausbildungsgarantie wie folgt Stel­lung:

„Vor dem Hintergrund der günstigen Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung ist es Aufgabe des AMS, die entsprechenden Veranlassungen bedarfsgerecht zu treffen. (…) Für 2019 sehen die Kuchenstücke keine Extramittel für diese Zielgruppe im Bundesfi­nanzgesetz vor. Das AMS wird bedarfsgerechte Maßnahmen für die einzelnen Ziel­gruppen anbieten.“

Weiters soll, wie aus der oben angeführten Anfragebeantwortung hervorgeht, das bis­lang nur kryptisch umrissene „JOB AKTIV“-Programm sowohl die Förderung von Ju­gendlichen bis 18 Jahre im Rahmen der Ausbildungspflicht und beschränkt auf das Jahr 2018 auch von Jugendlichen bis 25 Jahre im Rahmen der Ausbildungsgarantie sicherstellen.

Im Jahr 2019 ist die restlose Streichung der Mittel für die Ausbildungsgarantie bis 25 vorgesehen. Die Verantwortung für zu erwartende negative Auswirkungen auf Jugend­liche in prekären Situationen wird indes prophylaktisch dem Arbeitsmarktservice unter­geschoben.

Ein in Summe unverantwortliches Vorgehen des Sozialministeriums, welches dringend überdacht werden sollte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, jungen Menschen das Versprechen zu geben, dass in Österreich niemand unverschuldet, durch Mangel an entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, am Arbeitsmarkt chancenlos bleibt. Zu diesem Zwecke soll die Ausbildungsgarantie bis zum 25. Lebensjahr als unbefristetes Mittel aktiver Ar­beitsmarktpolitik fortgeführt werden.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Als Nächste hat sich Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein zu Wort ge­meldet. – Bitte, Frau Ministerin.