19.19

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich! Ich möchte an das anschließen, was Klubobmann Schieder gesagt hat: Wie geht man denn damit um? Wie geht man mit wichtigen Materien, die jeden Arbeitnehmer jeden Tag betreffen, in diesem Haus um?

Es wäre wirklich gut, wenn man die Methoden eines Rechtsstaates, einer Demokratie einhält, nämlich: Die Regierung macht eine Regierungsvorlage, macht einen Ministe­rialentwurf. Diese Regierung befragt die betroffenen Einrichtungen, dann hat man ei­nen qualitativ guten Entwurf.

Ich habe jetzt vor, ein paar Dinge einfach vorzulesen – das ist der Vorschlag, der hier gemacht wird –, § 4 Abs. 7 des Arbeitszeitgesetzes soll lauten: „Der Kollektivvertrag kann bei einer Arbeitszeitverteilung gemäß Abs. 4 und 6 eine mehrmalige“ – noch ein­mal für die Arbeitnehmer: mehrmalige! – „Übertragung von Zeitguthaben und Zeitschul­den in die nächsten Durchrechnungszeiträume zulassen.“ Wir haben Durchrechnungs­zeiträume bis zu einem Jahr. Die mehrmalige Übertragung kann heißen, mehrere Jah­re Zeitschulden und Zeitguthaben zu übertragen. Meine Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer, dann bekommen Sie die Zuschläge nie ausgezahlt! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

§ 7 Abs. 1 lautet: „Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes darf die durchschnittli­che Wochenarbeitszeit unbeschadet der Bestimmungen des § 8 über die nach den §§ 3 bis 5 zulässige Dauer innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.“ – Das ist die europäische Regelung. „Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als zwanzig“ – ich wiederhole: „nicht mehr als zwanzig“! – „Überstunden zulässig. Die Tagesarbeitszeit darf zwölf Stunden nicht überschreiten. Die Regelungen des § 9 Abs. 4 bleiben unberührt. [...]

7. In § 7 Abs. 5 letzter Satz sowie § 8 Abs. 1 und 2 wird jeweils das Wort ‚zehn‘ durch das Wort ‚zwölf‘ ersetzt.“ Das heißt, die tägliche Höchstarbeitszeit wird von 10 auf 12 Stunden erhöht. (Abg. Wöginger: Das stimmt ja nicht!) – Es steht in Ihrem Antrag. Das ist Ihr Antrag, ich lese Ihn nur vor. Die Arbeitnehmer können das lesen. (Ruf bei der FPÖ: Plan A! Das war im Plan A!)

„§ 7 Abs. 6 und 6a werden durch folgenden Abs. 6 ersetzt:

‚(6) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Überstunden nach den § 7 und § 8 Abs. 2 aus überwiegenden persönlichen Interessen ablehnen, wenn durch diese Über­stunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden“ – bisher waren es acht – „oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden übersteigt.“ (Ruf bei der SPÖ: Das schau ich mir an!)

„In § 9 Abs. 1 wird die Zahl [...] ‚50‘ durch die Zahl ‚60‘ ersetzt.“

Ich könnte das noch weiter fortsetzen. (Abg. Belakowitsch: Bitte nicht!) Das heißt am Ende, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Österreichs eine entgrenzte Ar­beitszeit haben und sich nicht mehr auf den 8-Stunden-Tag verlassen können. (Abg. Klinger: Das ist ja nicht wahr!) Das ist das, was Sie tun, und davor wollen wir sie schützen. Bei der Maßnahme, die Sie setzen, haben Sie ein schlechtes Gewissen. Sie haben dieses schlechte Gewissen zu Recht, weil Sie so vorgehen. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Winzig: Wir haben kein schlechtes Gewissen, weil die Arbeitneh­mer das auch wollen!)

19.23

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Haubner. – Bitte.