20.25

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Danke für die Bereitschaft der Mehrheitsfraktionen, sich diesem Anliegen zu nähern. Es ist mehr als schräg, wenn man eine 10-Tages-Vignette als digitale Vignette kauft und 18 Tage warten muss, bis sie gilt. Ungefähr 18 Tage braucht ein Radfahrer, um die Tour de France zu fahren. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Daran sieht man auch, dass der Konsumentenschutz, wenn er überzogen ist, ein Schuss ins Knie sein kann. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen am Computer, kaufen eine digitale Vignette – dann brauchen Sie natürlich ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass Sie draufkommen, dass Sie gar kein Auto haben! Also das kann nicht die einzige Erklärung sein für diese Art von Konsumentenschutz, und bei etwas gutem Willen wird sich eine Ausnahmemöglichkeit dafür finden.

Es gibt auch für andere Fern- und Auswärtsgeschäfte Ausnahmen, da müsste man eine solche für den konkreten Fall auch machen können, weil es ja so gut wie nicht denkbar ist, dass sich jemand dann beschwert und tatsächlich sagt, er habe eine Vignette für ein Auto oder für ein Motorrad, das er nicht hat, gekauft. Wenn Sie auf den Kalender schauen: Wenn Sie am 27. Mai eine Vignette gekauft haben, dann dürften sie ab heute damit herumfahren.

Ich hoffe doch, dass der Justizausschuss dem mehrheitsfarbigen Herzen einen Stoß gibt und das Ganze einem guten Ende im Sinne der Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich zugeführt wird. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.27