Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung 10 Minuten Redezeit zukommen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregie­rung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dau­ern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhu­ber. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben jetzt 10 Minuten.