Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gehen in die Debatte ein.
Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung 10 Minuten Redezeit zukommen. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben jetzt 10 Minuten.