11.05

Bundesminister für Finanzen Hartwig Löger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Liebe Besucherinnen, liebe Besucher auf der Galerie! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich erlaube mir, zu den Vorrednerinnen und Vorrednern die eine oder andere Klarstellung zu machen, aber vor allem auch dieses Jahressteuergesetz in seiner Gesamtheit noch einmal darzustellen.

Ich glaube, es ist sehr wohl eine Anerkennung der Arbeit würdig, die für dieses Jah­ressteuergesetz geleistet wurde. Wir haben nicht nur, wie es von Abgeordnetem Krainer kommentiert wurde, eine semantische Namensänderung durchgeführt, sondern es ist wirklich gelungen, in sehr kurzer Zeit ein Gesamt-Jahressteuergesetz 2018 zu entwickeln, das als Paket und damit auch in seiner Klarheit, in seiner Gesamtheit und Transparenz dafür Sorge trägt, dass die Arbeit mit den Gesetzen in Österreich einfacher und leichter wird. Auch das ist ein Grundprinzip dieser neuen Regierung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein wesentlicher Punkt dieses Jahressteuergesetzes ist – was wir heute auch in der Aktuellen Stunde schon präsentieren und diskutieren konnten – der Familienbonus Plus, das mit Sicherheit größte Entlastungspaket, das es für Familien in Österreich bisher gegeben hat. Es beinhaltet aber darüber hinaus auch unsere Zielsetzung, die Abgaben- und Steuerquote in Österreich deutlich in Richtung 40 Prozent zu senken. Zusätzlich sind weitere Gebührenerleichterungen und die Abschaffung von Gebühren in diesem Jahressteuergesetz inkludiert. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein ganz wichtiger Aspekt als Ergänzung dazu: Wir haben auch wichtige Punkte in der Vereinfachung des Steuerrechtes und darüber hinausgehend auch Maßnahmen inkludiert, die die Chance bieten, Steuervermeidungsmaßnahmen zu verhindern. Damit haben wir in dem Bereich auch einen wichtigen Anstoß in Richtung Betrugs­bekämp­fung gegeben. Auch das ist eine klare Zielrichtung dieser Regierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Erlauben Sie mir vielleicht, auf die wesentlichen Punkte einzugehen und als Einstieg etwas zum Thema Familienbonus Plus zu sagen: Das, was wir alle in Österreich als positive Basis nehmen können, ist, dass Österreich über viele Jahre hinweg wichtige Beiträge in Richtung der Sozialleistungen entwickelt und aufgebaut hat. Wir zahlen aus unserem Jahresbudget von rund 80 Milliarden Euro 50 Prozent für die soziale Sicher­heit in unserem Land. Diese Regierung – das haben wir auch bei der Budgetpräsen­ta­tion 2018 und 2019, beim Doppelbudget, gezeigt – ist auch imstande, diese Leistungen in den nächsten Jahren zu steigern und damit die soziale Sicherheit in Österreich nicht nur zu sichern, sondern auszubauen. Das ist die Grundlage, auf der diese Regierung aufbauen kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Um es konkret zu machen: Rund 9 Milliarden Euro werden jährlich für alle Öster­reiche­rinnen und Österreicher im Bereich derer, die Kinder haben, für Beihilfen, für Förderun­gen und Transferleistungen für Familien und Kinder aufgewendet. Auch da haben wir Maßnahmen gesetzt, um diesen Wert in den nächsten Jahren zu steigern. Das, was wir jetzt mit dem Familienbonus Plus tun, kommt darüber hinausgehend jenen Familien zugute, die durch Arbeitsleistung in Österreich dieses Sozialsystem mitfinanzieren, die durch ihre Beiträge, durch Steuern und Abgaben, das System überhaupt möglich machen. Diese Menschen in Österreich, meine Damen und Herren, haben sich ver­dient, durch ihre Leistung eine Entlastung zu bekommen, um damit auch das Ziel der Abgaben- und Steuersenkung zu erreichen. Das ist die Zielrichtung dieser Regierung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir können jetzt Relationen von unten und nach oben diskutieren, wie es die Opposition gerne in ihren Stellungnahmen macht. (Zwischenruf der Abg. Friedl.) Wir haben mit diesem Familienbonus Plus 90 Prozent der Familien in Österreich über die Basis der 9 Milliarden Euro hinausgehend eine zusätzliche Ent­lastung für die nächsten Jahre gesichert. (Zwischenruf der Abg. Friedl.) Wir haben bei 80 Prozent dieser Familien die volle Wirkung von bis zu 1 500 Euro netto pro Jahr und Kind an Entlastungsleistung. Wenn Sie hier versuchen, über eine theoretische Spal­tung oder was auch immer zu reden, sage ich Ihnen: Das ist eine Maßnahme, die bei den kleineren, mittleren Familieneinkommen die stärkste Wirkung hat und eine mas­sive Breitenwirkung der Entlastung in Österreich zeigt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Rossmann: Das stimmt nicht!)

Die Gesamtleistung für 950 000 Familien, für 1,6 Millionen Kinder dahinter mit einer Gesamtwirkung von 1,5 Milliarden Euro, das ist die Dimension. Ich freue mich, dass auch einige der Opposition – wie ich sehe – jetzt schon den Familienbonusrechner auf ihrem Smartphone aktiviert haben, und ich hoffe, dass Sie auch alle zustimmen wer­den, wenn wir heute den Beschluss zu diesem Thema fassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ein wichtiger Zusatzaspekt: Wir haben mit dem Jahressteuergesetz auch zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen. Das wurde heute angesprochen und soll nicht unter­ge­hen: Wir haben für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich zwei ganz wichtige neue Serviceelemente, die wir im Bereich der Finanzverwaltung einsetzen wer­den.

Das erste Thema, das ich diesbezüglich ansprechen möchte, ist auch unter dem Begriff Advance Ruling bekannt und im Jahressteuergesetz definiert. Da geht es darum, dass von der Steuerbehörde verbindliche Auskunft im Bereich der inter­natio­nalen Steuerrechtsfragen und auch der Umsatzsteuerfragen gegeben wird. Das ist eine zusätzliche Qualität, die wir im Bereich der Finanzverwaltung und als Service­leistung für Österreich anbieten. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser neuen Regelung der Bundesabgabenordnung die Möglichkeit geschaffen, unter dem Begriff Horizontal Monitoring eine begleitende Prüfung zu machen. Diese stellt sicher, dass die Unternehmen auch im permanenten Dialog und Austausch von Daten und Infor­mationen mit den Behörden die Möglichkeit haben, rechtzeitig eine entsprechende Prü­fungssicherheit zu haben. Auch das ist ein Beitrag zur Sicherung des Standortes, zur Sicherung der Wirtschaftsentwicklung, zur Sicherung der Arbeitsplätze in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Zum Thema Verhinderung und Bekämpfung von Steuervermeidung erwähne ich zwei sehr wichtige Aspekte. Da kritisiert wurde, dass einzelne Elemente in der Nach­teils­situ­ation wären, und Kollege Rossmann bei einem Thema auch den Vergleich mit Deutsch­land gezogen hat, kann ich Ihnen nur Folgendes dazu sagen: Österreich hat durch die Arbeit der Finanzministerinnen und Finanzminister auch in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass Österreich gerade gegenüber Deutschland im Bereich von Maßnahmen zur Steuerbekämpfung ein Vorbild geworden ist. Dort, wo wir jetzt nachsetzen, ist der Bereich, wo es um das Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren geht, die in Niedrigsteuerländern versucht wurden zu verbergen.

2014 gab es in Österreich die erste vorbildhafte gesetzliche Maßnahme dagegen, 2017 hat Deutschland uns kopiert – im wahrsten Sinne des Wortes –, wir setzen jetzt nach. Wir schärfen dort nach, sodass diese Regelung auch in den Bereichen, die sich in­zwischen verändert haben, gesichert wird und damit auch in dem Bereich das Einkom­men aus den Steuern in Österreich anfällt.

Darüber hinaus stellen wir als zweite diesem Thema gewidmete Maßnahme sicher, dass auch bei den Konzernen, die auf internationaler Ebene mit Tochtergesellschaften arbeiten, die Gewinne dieser teilweise niedriger besteuerten Unternehmungen im inter­nationalen Bereich nicht erst bei der Ausschüttung, sondern bereits direkt beim Anfall versteuert werden. Auch das ist eine deutliche, spürbare Maßnahme, die die Gerech­tigkeit und Fairness der Steueraufbringung für Österreich in diesem Bereich sicher­stellt.

Eine Senkung der Abgabenquote – ich habe es angesprochen – kommt auch im Be­reich der Gebühren. Wir haben die Abschaffung der Gebühren im Bereich der Woh­nungs­mietverträge. Darüber hinaus schaffen wir jetzt mit diesem Jahressteuergesetz auch die Bürgschaftsgebühren ab. Damit geben wir gerade den jungen Menschen in Österreich, die vielleicht des Öfteren umziehen – in Studentenwohnungen oder in andere Wohnformen –, ein Signal, denn diese Bürgschaft – großteils der Eltern – ist in Zukunft gebührenbefreit. Auch das ist ein Signal, das wir in Richtung Abgaben­quoten­senkung senden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Last but not least möchte ich zuletzt bewusst noch ein Thema ansprechen, betreffend die schwierige Phase, die die Landwirte und Landwirtinnen derzeit in Österreich erle­ben. Wir haben eine Situation, in der in einigen Teilen unseres Landes Dürre herrscht und in anderen massive Niederschläge und massive Hagelschäden aufgetreten sind. Wir haben uns zu dem Maßnahmenpaket bekannt, das Ministerin Elli Köstinger ge­schnürt hat, um hier den Menschen Unterstützung zu bieten. Mit diesem Jahressteuer­gesetz leisten wir einen guten, positiven Beitrag dazu, dass die Landwirte in Österreich insofern unterstützt werden, als sie nicht nur im Rahmen der Hagelversicherung, son­dern darüber hinaus eine gerechte, faire, niedrigere Besteuerung haben. Damit geben wir 5 Millionen Euro Unterstützung jenen, die für uns in diesem Land einen wichtigen Beitrag liefern. Auch dazu stehen wir.

Aufgrund all dieser positiven Aspekte lade ich Sie alle ein, heute dem Jahres­steuer­gesetz zuzustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.16

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Winzig. – Bitte, Frau Abgeordnete.