11.39

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Jahressteuergesetz. Darin enthalten sind einige Gesetzesbereiche wie zum Beispiel Körperschaftsteuer-, Einkommen­steu­er­gesetz, Umsatzsteuergesetz, Gebührengesetz oder die Bundesabgabenordnung. Ich möchte aber nur einige wenige Beispiele aus dem Konvolut herausnehmen und behandeln.

Zentrales Stück ist natürlich der Familienbonus Plus, der heute beschlossen wird. Das ist ein zentraler Punkt dieses Reformgesetzes. Es ist in den Redebeiträgen schon erwähnt worden, ab 2019 werden 950 000 Familien in Österreich davon profitieren. 1,6 Millionen Kinder werden diesen Bonus in Anspruch nehmen können, ihre Eltern werden diesen Bonus in Anspruch nehmen können. Zielgruppe ist eben die berufs­tätige Frau, der berufstätige Mann, die oder der Lohn- oder Einkommensteuer zahlt. Für diese Personen wird es ab 1. Jänner 2019 einen Absetzbetrag von bis zu 1 500 Euro im Jahr geben. Im System ist es so geregelt, dass das Finanzamt diese 1 500 Euro von den Steuerpflichtigen erst gar nicht einkassiert, sondern es belässt diesen Betrag gleich bei den Familien. Das ist eine große Entlastung – die größte Entlastung, wie es die Frau Minister schon gesagt hat, für die Familien seit Jahrzehnten. Und diese Entlastung werden die Familien auch tatsächlich spüren. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Für Familien mit Jugendlichen über 18 Jahren beträgt die Entlastung bis zu 500 Euro im Jahr, und zwar solange die Familienbeihilfe bezogen wird. Auch für jene, die keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, ist ein Erstattungsbetrag von zumindest 250 Euro vorgesehen – also wir tun etwas für die Familien.

Wenn man die gesamten Leistungen zusammenzählt, dann kommt man in Österreich im Durchschnitt auf 2 400 Euro pro Kind im Jahr an Familienbeihilfe, Sachleistungen und jetzt eben diesem Familienbonus Plus, also in Summe 2 400 Euro pro Kind im Jahr. Das ist eine großartige Leistung. Die Regierung ist angetreten, um für mehr Ge­rechtigkeit zu sorgen, um für Entlastung zu sorgen. Keine Regierung vorher hat für so viel Entlastung gesorgt wie diese Regierung. Das kommt den Familien zugute. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ein zweiter Punkt, den ich ansprechen möchte – dieser ist auch schon von meinen Vor­rednern angesprochen worden –: Es gibt Steuererleichterungen und eine Verein­heit­lichung bei den landwirtschaftlichen Risikoversicherungen. Max Linder hat es schon angesprochen: Bis jetzt wurde die Steuer von der Prämie berechnet, jetzt sind es von der Versicherungssumme 0,2 Promille. Das wird nicht nur für Hagelschäden verein­heitlicht, sondern auch für Frostschäden bei Pflanzen oder für Nutztiere, die versichert sind. Das ergibt in Summe eine Ersparnis für die Bäuerinnen und Bauern von 5 Mil­lionen Euro, und das ist gut so.

Ein dritter Punkt, den ich noch ansprechen möchte, sind Bürokratieabbau, Verein­fachung und Entlastung bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungs­rechten. Statt aufwendiger Ermittlungsverfahren, wobei der tatsächliche Schaden dem gegenüber gerechnet werden musste, der auch ein Entgelt für dessen Duldung bekam, gibt es in Zukunft eine Abzugsteuer. Das ist sehr einfach. Davon sind Infrastruk­tur­einrichtungen für die Energieversorgung betroffen. Was ich mir noch wünschen würde, ist, dass man auch andere Bereiche der Daseinsvorsorge miteinbezieht, wie zum Beispiel Datenleitungen, Hochwasserschutz, Retentionsbecken sowie die Wasserver- und -entsorgung.

Ich wünsche mir, dass wir in nächster Zeit noch darüber sprechen können, um da eventuell noch Vereinfachungen zu schaffen. In Summe ist aber dieses Jahres­steuer­gesetz ein sehr, sehr gutes Gesetz. Ich hoffe, dass alle zustimmen werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.44

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Schimanek zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.