11.59

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen MMag. DDr. Hubert Fuchs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Jah­res­steuergesetze schaffen Klarheit und Rechtssicherheit für die Steuerzahler, Rechts­sicherheit bedeutet Planungssicherheit; wir alle wissen, Planungssicherheit ist auch ein wichtiger Standortfaktor.

Auch inhaltlich sorgt das Jahressteuergesetz für mehr Rechtssicherheit. Der Aus­kunfts­bescheid ist so ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. Mit dem Jahres­steuer­gesetz wird die Möglichkeit verbindlicher Auskunftsbescheide über noch nicht verwirk­lichte Sachverhalte entsprechend dem Regierungsprogramm auf weitere Themen­bereiche ausgedehnt, nämlich auf das internationale Steuerrecht und auch auf die Umsatzsteuer. Zusätzlich kann mittels Auskunftsbescheid künftig auch dahin gehend Rechtssicherheit erlangt werden, ob eine beabsichtigte Gestaltung als Missbrauch anzusehen ist oder nicht. Das heißt, es gibt auch da mehr Rechtssicherheit für die Unternehmer.

Ein weiterer Punkt zur Rechtssicherheit: die begleitende Kontrolle vulgo Horizontal Monitoring. Die begleitende Kontrolle stellt eine freiwillige – ich betone: freiwillige – Alternative zur klassischen Außenprüfung dar. Bei den teilnehmenden Unternehmern ersetzt ein vom Unternehmer selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater bezie­hungsweise einen Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem in Ver­bin­dung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und einem laufenden Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche Außenprüfung.

Worin besteht nun diese erweiterte Offenlegungspflicht? – Die teilnehmenden Unter­neh­mer haben bereits vor Abgabe der Steuererklärung Sachverhalte offenzulegen, wenn ein ernsthaftes Risiko vorliegt, dass die Sachverhalte durch die Finanzverwaltung möglicherweise abweichend beurteilt werden. Die Abgabenbehörde kontrolliert nicht nachträglich, sondern in diesem Fall wird der Unternehmer begleitet, was zahlreiche Vorteile für die Unternehmer, aber auch für die Finanzverwaltung bringt.

Noch ein paar Anmerkungen zu den Redebeiträgen: Wenn ich mir vor Augen halte, dass die Regierungsvorlage 42 Seiten umfasst und von der Opposition zwei bis drei Rechtsmaterien aus dieser Vielzahl von Rechtsmaterien kritisiert werden, dann wage ich zu behaupten: Das ist ein sehr gutes, ein sehr erfolgreiches Gesetz. (Abg. Schieder: Haben Sie ein sachliches Argument auch?) Mehr Kritikpunkte konnte die Opposition an diesem Jahressteuergesetz nicht entdecken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Schieder: ... argumentieren, oder haben Sie sachlich auch etwas zu sagen?)

Ich muss aber auch ein paar Dinge, die insbesondere vonseiten der Sozialdemokratie geäußert wurden, richtigstellen. Abgeordneter Krainer hat gemeint, der Titel sei neu, dazu muss ich ihm sagen: Sie sitzen selbst im Finanzausschuss und im Budgetaus­schuss und haben in der Vergangenheit schon oft von Abgabenänderungsgesetzen und Budgetbegleitgesetzen gehört. Das heißt, wir haben nicht nur eine neue Namens­gebung – wir hatten in der Vergangenheit auch diverse Novellen, Sammelgesetze in Form von Abgabenänderungsgesetzen und Budgetbegleitgesetzen –, sondern nun­mehr sagen wir, wir wollen ein Jahressteuergesetz, und in dieses ist alles hinein­ge­packt. (Abg. Rossmann: Schauen wir einmal, ob das eingehalten wird!) – Herr Kollege Rossmann, zu Ihnen komme ich auch noch! (Heiterkeit und Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe Kollegen Krainer schon in den Ausschüssen kennengelernt und habe fest­stellen müssen, er hat immer sehr, sehr viele Ideen, wie man Geld ausgibt, aber keine, wie man die Einkommensteuer senken kann. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe sowohl im Finanzausschuss als auch im Budgetausschuss und neuerlich auch im Rechnungshofausschuss angemerkt: Es geht uns beim Familienbonus um eine Entlastung der Einkommensteuerzahler mit Kindern. Uns ist völlig bewusst, dass es auch die Umsatzsteuer gibt und dass alle von der Umsatzsteuer betroffen sind, uns geht es aber darum, die Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken, und das ist hier der einzige Weg in Form des Familienbonus, dass wir hier die Einkom­men­steuerzahler mit Kindern entlasten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wenn der Abgeordnete Krainer meint, dass Holdings beziehungsweise große Unter­neh­men in Zukunft keine ImmoESt zahlen müssen, muss ich ihn korrigieren: Von der ImmoESt ist in der Regierungsvorlage überhaupt nicht die Rede. Es geht da rein um die Grunderwerbsteuer, auf die ich später noch kurz zu sprechen kommen werde.

Zu Kollegen Rossmann und seiner Aussage: „wenig Licht, viel Schatten“: Ich bin eher der Meinung, dass wir in dieser Regierungsvorlage nur Licht haben. (Abg. Zinggl: Wo Licht ist, ist automatisch viel Schatten!) Wir haben auch die Steuerfluchtrouten ent­sprechend eingeschränkt. Wir haben zwei Maßnahmen gegen Steuervermeidungs­strategien in dieses Gesetz aufgenommen, zum einen die Hinzurechnungs­besteue­rung – und Sie wissen ganz genau, dass wir den Methodenwechsel, der auch gegen Steuervermeidungsstrategien wirkt, nicht mehr hätten aufrechterhalten müssen, das heißt, wir hätten ihn streichen können; Sie hätten ihn auch lobend erwähnen können –, und zum anderen haben wir eine Nachschärfung beim Abzugsverbot für Zinsen und Lizenzgebühren vorgenommen.

Wenn Sie bekritteln, dass wir diesbezüglich nur 12,5 Prozent in das Gesetz hinein­ge­schrieben haben, so muss ich Ihnen sagen, Sie sollten sich genauer mit der Richtlinie beschäftigen, denn die Richtlinie sieht vor, dass mindestens 50 Prozent des nominellen Steuersatzes da aufzunehmen sind. Wir haben absichtlich diese Grenze gewählt, um auch Länder wie Irland und Zypern da aufzunehmen.

Der nächste Punkt ist die Grunderwerbsteuer, die Sie angesprochen haben. Wir haben das Grunderwerbsteuergesetz seit 1955. Diese Novelle zum Grunderwerbsteuergesetz schafft keine Steuerbefreiung, sondern eine Klarstellung. Wir hatten in Österreich nie einen Grunderwerbsteuertatbestand hinsichtlich einer mittelbaren Anteilsvereinigung. Sie sprechen immer von einem Entwurf, der von der Finanzverwaltung einmal hinaus­gegangen ist, aber Rechtsbestand war nie eine Grunderwerbsteuerpflicht aufgrund einer mittelbaren Anteilsvereinigung. Das macht auch Sinn, weil das administrativ nicht durchführbar wäre. Stellen Sie sich vor, wir verkaufen einen Konzern wie die Voest, wo, sage ich einmal, im zehnten Stock, in der zehnten Tochtergesellschaft irgendein Grund­stück enthalten ist – und das würden Sie dann der Grunderwerbsteuer unter­ziehen? Das war noch nicht der Fall und wird auch in Zukunft nicht der Fall sein, weil wir hier für eine Klarstellung im Gesetz gesorgt haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu Kollegin Yildirim und dem Abänderungsantrag zu § 264 beziehungsweise § 269 Bundesabgabenordnung: Ihr Vorschlag ist diskussionswürdig, aber nicht ausgereift. Der Abänderungsantrag weckt in der vorliegenden Form unter anderem verfassungs­rechtliche Bedenken, weil er entgegen Art. 133 Abs. 9 B-VG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässt. Weiters widerspricht er der Systematik des geltenden Beschwerdeverfahrens und ermöglicht zusätzliche Verfahrenswege, was eben dem Ziel der Verfahrensbeschleunigung widerspricht. Das heißt, beim Familienbonus for­dern Sie eine Vereinfachung der Gesetze, hier aber bringen Sie einen Abänderungs­antrag betreffend § 264 ein, wodurch Sie alles noch komplizierter machen. (Ruf bei der SPÖ: Stimmt nicht!)

Der zweite Punkt, also betreffend § 269, ist ebenso nicht ausgereift und weckt in der vorliegenden Fassung verfassungsrechtliche Bedenken, weil er den Grundsatz der materiellen Wahrheitsfindung einschränkt, im schriftlichen Verfahren zu einer Über­raschung beider Parteien führt und die im AVG-Entwurf vorgesehenen Ausnahmen nicht enthält.

Abschließend noch ein Satz zu Kollegen Loacker: Sie sind ein Mann aus der Wirtschaft und Sie wissen ganz genau, dass wir uns nationale Alleingänge bei der Missbrauchs­bekämpfung nicht leisten können. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Wenn Sie sagen, es gäbe da nur – ich betone: nur – 50 Millionen Euro jährlich an Mehrerlös, dann sage ich: Für uns sind 50 Millionen viel Geld, für NEOS offenbar nicht! – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.08

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da umfangreiche Abänderungsanträge vorliegen und eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstim­mung bis nach der Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2.