12.13

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, wenn ich Kollegen Krainer widerspreche. Ich denke, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage eine sehr gute, aus­gewogene Regelung, nämlich zwischen den gegensätzlichen Interessen von Versiche­rungsunternehmen auf der einen Seite und Versicherten auf der anderen Seite, gefunden haben, einen guten Kompromiss unter Berücksichtigung der europäischen Rechtslage. Wir haben auch viel Zeit für diesen Ausgleich der Interessen und die dies­bezügliche Diskussion aufgewendet.

Worum geht es? – Es hat in der Vergangenheit die Situation gegeben, dass sich mehr­fach die gesetzliche Grundlage, die Frist für den Rücktritt nach Abschluss eines Ver­sicherungsvertrages geändert hat und Versicherungen es verabsäumt haben, das in ihren eigenen Unterlagen, in den Versicherungsbedingungen nachzuvollziehen. Und das hat dazu geführt, dass die Rechtsprechung bis hinauf zum Europäischen Gerichts­hof die Nichtigkeit solcher Verträge beziehungsweise die dauerhafte Rücktrittsmög­lichkeit, die lebenslange Rücktrittsmöglichkeit festgestellt hat.

Ganz offen gesagt: Man soll zwar Gerichtsurteile nicht kritisieren, aber das ist meines Erachtens eine völlig überschießende Beurteilung, dass nämlich Versicherte aufgrund dieses Fehlers zu Beginn – es ist mehr als ein Formfehler; „Beratungsfehler“ nennt man es im Juristenjargon – lebenslang, ja, es heißt sogar, auch noch nach Auszahlung der Lebensversicherung, die dann vielleicht in ihrer wirtschaftlichen Performance nicht so wunschgemäß war, also auch noch rückwirkend den Austritt aus der Versicherung erklären können, mit Rückzahlung aller Prämien inklusive einer saftigen Verzinsung. Das kann doch nicht rechtens sein! Das ist zwar aufgrund des Gerichtsurteils rechtens, aber nach meinem Rechtsempfinden mit Sicherheit nicht und auch nicht nach dem Rechtsempfinden vieler, zumindest der Mehrheit im Ausschuss und auch hier im Haus.

Was haben wir jetzt gemacht? – Versicherte können auf Basis dieser EuGH-Recht­sprechung, die meines Erachtens zunächst der deutsche OGH und dann der öster­reichi­sche überschießend interpretiert haben, weiterhin bis zum Ende dieses Jahres mit denselben Konsequenzen – meines Erachtens überschießenden Konsequenzen, aber natürlich soll Rechtssicherheit herrschen – aus Altverträgen aussteigen, mit Rück­zahlung aller Prämien inklusive einer Verzinsung; aber ab dem 1. Jänner nächsten Jahres gelten dann andere Rücktrittsbedingungen, das heißt: bei einem Rücktritt im ersten Jahr nach Vertragsabschluss auch Rückzahlung aller Prämien und nach dem ersten Jahr bis zu fünf Jahren Rückzahlung, aber dann ohne Anrechnung der Vermitt­lungskosten.

Ich denke, dass das ein guter Kompromiss ist, denn es galt sicherzustellen, dass einer­seits kapitalbildende Lebensversicherungen, dieses wichtige Instrument zur Zukunfts­vorsorge, aus wirtschaftlicher Sicht für die Versicherungen nicht uninteressant werden, sodass sie sie vielleicht gar nicht mehr anbieten können, und andererseits natürlich Fairness für die Versicherten gegeben ist, dass sie selbstverständlich Ausstiegsmög­lichkeiten haben, und zwar ohne Begründung im ersten Jahr, und daraus keinen wirt­schaftlichen Schaden erleiden. Das kann aber natürlich insgesamt nicht lebenslang gelten, weil das letzten Endes dieses Zukunftsvorsorgeinstrument ad absurdum führen würde.

Kurzum: etwas kompliziert, aber letzten Endes, denke ich, eine saubere, eine faire Lösung unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherungsunternehmen auf der einen Seite, angeschlossen da noch die Interessen der Vermittler, also der Makler und Versicherungsagenten, und der Interessen der Versicherten, der Konsumenten, auf der anderen Seite. Es ist das eine faire Lösung und ein fairer Kompromiss für alle. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.17

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Rossmann. – Bitte.