12.23

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Bevor ich auf den eigentlichen Inhalt dieses Tagesordnungspunktes zu sprechen komme, möchte ich festhalten, dass in den letzten Wochen ein kultureller Wandel in diesem Hohen Haus stattgefunden hat. Wie Sie alle wissen, stammt der überwiegende Teil der Gesetzentwürfe und der beschlossenen Gesetzesvorlagen von der Bundes­regierung. Das ist auch nicht sehr verwunderlich, denn die Bundesregierung möchte in der Regel ja ihr Programm umsetzen und hat eine Mehrheit in diesem Haus. Zudem gibt es in den einzelnen Ministerien natürlich ausgewiesene Expertinnen und Experten, die mit ihrem Fachwissen Gesetze im Detail ausarbeiten.

Das zuständige Ministerium, so der Prozess, erstellt in der Regel einen Minis­terial­entwurf; dieser wird dann zur Begutachtung an andere Ministerien oder Gruppen, Gruppierungen, Betroffene gesendet. Es findet das Begutachtungsverfahren statt; Interessenvertretungen, Behörden oder auch Organisationen können ihre Stellung­nahmen zum Entwurf abgeben und Kritik äußern. Es sind normalerweise circa sechs Wochen, die dafür in Anspruch genommen werden. Anschließend kann das versen­dende Ministerium den Entwurf ändern, muss das aber nicht tun. Der Entwurf, sofern er die Zustimmung der Bundesregierung findet, wird dann als Regierungsvorlage in den Nationalrat eingebracht.

Das ist ein an und für sich sehr bewährtes Verfahren. In letzter Zeit fällt aber auf, dass seitens der Regierungsparteien vermehrt Initiativanträge statt Regierungsvorlagen ein­ge­bracht werden. Jetzt kann man sagen, Initiativanträge sind etwas Gutes und etwas Positives – ja, das ist so, aber man muss halt einfach auch sagen, warum das gemacht wird.

Warum sind Initiativanträge prinzipiell gut? – Logischerweise deshalb, weil das be­deu­tet, dass Repräsentanten des Volkes Gesetzesvorschläge einbringen (Abg. Gudenus: Das heißt, die Opposition darf und die Regierung nicht?), und das ist absolut gelebter Parlamentarismus. Das Problem, Herr Gudenus, das im Augenblick vorherrscht, ist, dass unsere Bundesregierung sich dieses wertvollen Instrumentes bedient und versucht, damit Wege abzukürzen. Es geht in Wahrheit darum, dass der Initiativantrag dazu missbraucht wird, um im Eiltempo Gesetzesvorhaben durchzuboxen. In Wahrheit umschiffen Sie so nämlich eines, und zwar: Unangenehme Themen müssen nicht breiter diskutiert werden. (Abg. Gudenus: Wieso? Im Nationalrat! Wozu gibt es das auch?) So wird es halt ganz oft gesehen.

Sie machen das beim Thema Arbeitszeitflexibilisierung so – das wird hier morgen definitiv zum Thema gemacht werden – und Sie machen das auch bei diesem Thema so. Wie sonst kann man sich erklären, dass Sie uns statt sechs Wochen sechs Tage Zeit gegeben haben, diesen Gesetzentwurf zu begutachten. Das Setzen von kurzen Fristen in jüngster Zeit macht jede ernsthafte und vertiefte Information und Auseinan­dersetzung mit der jeweiligen Thematik unmöglich. So kam auch von einigen Insti­tutionen, die eine Stellungnahme hätten abgeben sollen, die Antwort, dass sie es leider nicht geschafft haben, in so kurzer Zeit eine substanzielle Antwort vorzubereiten. Mein Kollege Gerald Loacker nennt das sehr zutreffend eine Dampfwalzenpolitik, die im Augenblick stattfindet und die offenbar zur Regel gemacht werden soll.

Mein Vorschlag: Überwinden Sie Ihre Angst und stellen Sie sich der Debatte! Dafür sind wir ja da. Wenn Sie von den Regierungsparteien ein Gesetz via Initiativantrag auf den Weg bringen wollen, dann doch bitte mit ausreichender Begutachtungsfrist!

Wir haben auch durch eine andere Stellungnahme, und zwar vom Justizministerium, also von anderer Seite, gesehen, dass die Qualität leidet, und auch bei diesem Gesetz gibt es massiv legistische Fragen, die nicht beantwortet sind. Die Begutachtung durch die Experten anderer Ministerien oder Organisationen, die eben nicht stattgefunden hat, fehlt, und das macht sich natürlich in der Qualität bemerkbar. Das ist auch der Grund dafür, dass wir im Ausschuss gesagt haben, dass wir vorerst dagegen stimmen. Das Ausbleiben einer demokratischen Begutachtung kann man nicht in sechs Tagen kompensieren, und die Qualität ist, wie gesagt – ich habe es ja schon erwähnt –, nicht die beste.

Nun zum Inhaltlichen: Wir sind d’accord, dass es für bereits bestehende Verträge Rechtssicherheit geben muss, und die soll geschaffen werden. Trotz einer Vielzahl von Entscheidungen, wie wir von Herrn Kopf schon gehört haben, bleibt eine Reihe von Rechtsfragen ungelöst. Es geht in der Regel nicht nur um evident unrichtige oder nicht erteilte Rücktrittsbelehrungen, sondern es geht oft auch um formale Aspekte. Es stimmt auch, dass für die Zukunft Rechtssicherheit geschaffen werden muss. Es muss eine transparente und praxistaugliche Rechtsgrundlage geschaffen werden. Zurzeit gibt es fünf verschiedene Rücktrittsrechte im Versicherungsvertrags- beziehungsweise im Konsumentenschutzgesetz, und das ist zu viel.

Außerdem – das wurde auch schon angesprochen – kam es auch vermehrt vor, dass Versicherungsnehmer aus einem Kalkül heraus agierten, wenn sich die Performance der Fonds nicht so entwickelt hat, wie sie sich das vorgestellt haben. Das ist nicht die Intention eines Rücktrittsrechts und auch für die Versicherungswirtschaft unbefriedi­gend. Dafür ist eine Kündigung des Vertrages nicht da.

Unser Fazit ist deshalb: Wir werden dem Initiativantrag trotz der Kritik am Prozedere und trotz der legistischen Schwächen heute zustimmen, weil er zumindest in die richtige Richtung geht. Er bringt trotz allem eine Verbesserung des Status quo und eine Verbesserung der jetzigen Rechtslage. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm – in Richtung der zu ihrem Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Doppelbauer –: Doch Zustimmung jetzt, oder wie?)

12.29

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Weidinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.