12.29

Abgeordneter Mag. Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätz­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzte Mitglie­der des österreichischen Bundesheers, die soeben eingetroffen sind! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Zu der zur Debatte stehenden Thematik im Bereich der Versicherungs­wirt­schaft ist festzuhalten, dass sich diese Bundesregierung und die Parlamentsmehrheit grundsätzlich Prinzipien und Werten verschreibt, bei denen es darum geht, Themen zu lösen, auszuarbeiten und Entscheidungen zu fällen und dabei immer die Wahrung der Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Auge zu behalten. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist auch immer, auf Entbürokratisierung und auf Rechtssicherheit zu achten.

Dieses Gesetz erfüllt diese Kriterien. Wir schaffen mit diesem Gesetz Rechtssicherheit in einem fairen Ausgleich der Interessen des Konsumentenschutzes einerseits und der Versicherungswirtschaft andererseits. Was wir nicht wollen, meine Damen und Herren, das ist, dass sich die Meinung durchsetzt, dass eine Lebensversicherung ein Spekula­tionsobjekt mit einem Rücktrittsjoker ist. Diese Auffassung haben wir nicht. Wir als Freunde einer freien Marktwirtschaft und einer offenen Gesellschaft sind der Meinung, dass eine Lebensversicherung dazu dient, Menschen zu helfen, ihren individuellen Lebensentwurf zu ermöglichen.

Die Modelle sind klug und gut austariert, und wir sichern sie jetzt auch für die Zukunft ab. Deswegen, meine Damen und Herren: Unterstützen Sie dieses Gesetz, es ist ein gutes! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die europarechtlichen Einwände, die vorgetragen wurden, meine Damen und Herren, sind Gutachten von honorigen Persönlichkeiten, ohne Zweifel, aber genauso gibt es Gutachten, die eben besagen, dass gerade der Bereich der Wirkung der Rechtsfolgen des Rücktritts als solcher vom nationalen Gesetzgeber zu regeln ist. Darauf bezieht sich auch ein wichtiger Punkt des inhaltlich bereits Vorgetragenen.

Die drei wesentlichen Punkte, die das Rücktrittsrecht umfasst, sind auch schon von Kollegen Kopf angesprochen worden; vor allem die Regelung, dass nach dem ersten Jahr eine Abwicklung erfolgt, die als sehr konsumentenschutzfreundlich zu bezeichnen ist, und dass für die weiteren Jahre, zunächst nach zwei bis fünf Jahren und dann weiter, auch faire und gut austarierte Lösungen gefunden worden sind.

Grundsätzlich, meine Damen und Herren, möchte ich auch noch auf den Einwand meiner Vorrednerin eingehen, nämlich dass man darüber nicht lange diskutiert und debattiert hätte. Dem kann ich nicht zustimmen. Diese Diskussion wird zumindest seit zwei Jahren intensiv geführt, war auch schon für die Vorgängerregierung ein Thema, zu dem es auch schon einen Initiativantrag gegeben hat; er ist aber schlussendlich dann nicht zur Abstimmung gekommen.

Ein weiteres Argument, das noch angeführt wurde, kann ich nicht teilen, meine Damen und Herren! Wir sind ein Parlament, wir sind Abgeordnete, die für die Bevölkerung arbeiten, die auch mittels Initiativanträgen dafür Sorge tragen, dass Anliegen ins Hohe Haus eingebracht werden, um für die Bevölkerung Verbesserungen zu erzielen. Ich halte das für ein richtiges und wichtiges parlamentarisches Instrument und ich ermutige alle Abgeordneten, davon auch kräftig Gebrauch zu machen – schlussendlich sind wir der Gesetzgeber, der hier für gute Regeln für Österreich sorgt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.33

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Wurm. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.