12.44

Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Rus­sischen Föderation stammt in seiner gegenwärtigen Form aus dem Jahr 2000. Mit dem jetzt vorliegenden Protokoll setzen wir zum einen die Grundsätze der OECD im Bereich Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen um, zum anderen wird es bei Veräuße­rungen von Immobilien auch im Einklang mit OECD-Standards in Zukunft so sein, dass die Einkünfte daraus im Belegenheitsstaat zu entrichten sind.

Was mir bei diesem Abkommen recht wichtig ist, ist die einseitige Erklärung Öster­reichs, wonach wir gemäß der UNO-Resolution 68/262 mit kundtun, dass wir, was die territoriale Beschränkung betrifft, die Krim und Sewastopol – von Russland besetzte Teile der Ukraine – nicht im Doppelbesteuerungsabkommen mit eingeschlossen se­hen, sondern diese Teile ausnehmen wollen, weil wir die territoriale Integrität der Ukraine in keinster Weise antasten wollen und diesbezüglich natürlich auch den Ver­einten Nationen folgen.

Das erneuerte Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet auch einen Informations­aus­tausch, der im OECD-Raum State of the Art ist; das heißt, Informationen über steuer­liche Angelegenheiten, die nicht der Vertraulichkeit oder einer Geheimhaltungs­bestim­mung unterliegen, müssen vom jeweiligen anderen Land gegeben werden, auch wenn es selbst kein Interesse an diesen Informationen hat. Es darf keine Auskunfts­ver­weigerung geben, und es wird auch eine gegenseitige Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuerbescheiden vereinbart.

Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt gerne auch als Gelegenheit dafür nutzen, darauf hinzuweisen, dass wir als Republik Österreich auch ein gesetzlich verbrieftes Kohärenzgebot haben; das heißt, alle unsere Politiken, alle unsere legislativen Maß­nahmen müssen auch dazu dienen, einer globalen Entwicklung weiterzuhelfen. Das ist im Fall des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Russischen Föderation nicht relevant, aber bei anderen Doppelbesteuerungsabkommen ist es durchaus so, dass man auch schauen muss, wie sich diese auf die Partnerländer auswirken.

Gerade wenn es darum geht, über internationale Steuerpolitik zu reden, dann ist die Domestic Resource Mobilization immer wieder ein wichtiger Knackpunkt dahin gehend, dass auch Länder des globalen Südens die Möglichkeit haben, dementsprechende Steuereinnahmen zu erzielen und damit ihren Aufgaben wie zum Beispiel dem Ausbau sozialer Infrastruktur nachzukommen, das heißt Ausgaben im Bereich Bildung, Ge­sundheit, öffentlicher Verkehr und Sonstiges zu tätigen.

Mir ist es sehr wichtig, dass wir bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Ländern des globalen Südens dieses Kohärenzgebot in Zukunft wirklich besser verfolgen und darauf schauen, dass auch ärmere Länder ihren Teil der Steuereinkommen haben, um die Möglichkeit zu haben, ihren entwicklungspolitischen Verpflichtungen in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht nachzukommen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.47

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.