12.47

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mein Debatten­beitrag bezieht sich auf Tagesordnungspunkt 3 beziehungsweise 4. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Änderung des Kapitalmarktgesetzes beziehungsweise des Alter­nativfinanzierungsgesetzes. Das ist ein sperriger Titel, aber eigentlich ein sehr spannendes Thema. Es geht um Risikokapitalfinanzierung, und das Thema ist deshalb spannend, weil Risikokapital mithilfe entsprechender Rahmenbedingungen Arbeits­plätze schaffen kann. Von allen politischen Gestaltungsaufgaben gehört die Schaffung von Arbeitsplätzen sicher zu den wichtigsten.

Wir haben im Jahr 2015 den Rechtsrahmen für alternative Finanzierungen, für Crowd­funding geschaffen. In der Begrifflichkeit geht es genau genommen um Crowd­inves­ting – man beteiligt sich mit kleinen Einlagen an einem Unternehmen – oder Crowd­lending – man gibt quasi in kleinen Beträgen Geld für ein Unternehmen.

Wieso ist das wichtig? – Wenn ein junger Mensch oder eine Österreicherin oder ein Österreicher eine Unternehmensidee hat, was braucht man dann? Man braucht eine Vision, man braucht ein Konzept, man braucht im Idealfall einen gut etablierten, gut durchdachten Businessplan, aber am Ende des Tages braucht es auch eine Finan­zierung. Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Im Idealfall hat man das notwendige Eigenkapital; das wird bei jungen Menschen in den seltensten Fällen der Fall sein. Die zweite Möglichkeit ist die, zu einer Bank zu gehen, sich Fremdkapital zu organisieren; wir wissen seit der Finanzkrise 2008/2009, das ist schwieriger geworden, der Banken­markt, der Fremdkapitalmarkt ist sehr stark reguliert worden – Basel III, Basel IV sind da die Stichwörter –, und man braucht entsprechende Sicherheiten.

Es passiert in Österreich leider sehr oft, dass dann eine sehr, sehr gute Unter­nehmensidee, die da ist, nicht umgesetzt werden kann, weil die notwendige Finanzie­rung fehlt, und da greift das Alternativfinanzierungsgesetz. Über Crowdinvesting, Crowd­funding, über Plattformen die Crowd einzuladen, in kleinen Beträgen eine Unternehmensidee zu finanzieren, ist eine sehr, sehr gute Idee.

Wie sieht jedoch die Bilanz seit 2015 aus? – Ich habe mir das ein bisschen ange­schaut. Im Jahr 2017 wurden über Crowdfunding laut Crowdfundingplattform Crowd­Circus 28,8 Millionen Euro finanziert. Betrachtet man das gesamte Finanzvolumen, dann muss man sagen, dass das ein sehr, sehr geringer Betrag ist. Dieser Betrag ist zwar um 48 Prozent gestiegen, aber gesamt betrachtet hat das volkswirtschaftlich noch kaum einen Effekt gebracht.

Woran kann das liegen? – Unter anderem liegt das mit Sicherheit daran, dass es bei uns für Risikokapital vielleicht nicht wirklich eine entsprechende Kultur gibt; vielleicht ist das Instrument auch zu wenig bekannt, aber es liegt sicher auch daran, dass dieser Markt so streng reguliert ist. Wir haben zu strenge Regularien geschaffen, als dass dieses Instrument zum Beispiel für Start-ups relevant wäre, und genau da setzt die Novelle des Alternativfinanzierungsgesetzes und des Kapitalmarktgesetzes an.

Man reduziert die Informationspflichten, die eine große bürokratische Hürde für die Unternehmen sind. Es gibt dann bis 250 000 Euro keine Informationspflicht mehr. Man vereinfacht die Informationspflichten bei Beträgen zwischen 250 000 und 5 Millionen Euro. Ab 5 Millionen Euro Fundingvolumen bleibt das Kapitalmarktprospekt natürlich so, wie es bis jetzt war. Unverändert bleibt auch – das möchte ich auch erwähnen –, dass 5 000 Euro die Höchstsumme für einen Privatinvestor sind, die man in ein Start-up, natürlich auch aufgeteilt auf mehrere, investieren kann. Diese Schutzbestimmung gilt also weiter; darüber kann man meiner Meinung nach auch diskutieren.

Am Ende des Tages bleibt die Aussage, dass Risikokapital immer Risikokapital bleiben wird. Das muss jedem bewusst sein; aber es gibt einen Wert, der für uns sehr wichtig ist, der lautet: Eigenverantwortung. Wir müssen den Menschen auch die Freiheit geben, um in Eigenverantwortung agieren zu können, Regularien zurücknehmen, dann wird auch das Instrument der alternativen Finanzierung bei uns in Österreich mehr Bedeutung bekommen. Das schafft dann wieder Arbeitsplätze, und ich glaube, genau das ist das, was wir wollen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gudenus.)

12.51

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Yılmaz. – Bitte, Frau Abgeordnete.