13.41

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Wieder einmal eine Dienstrechts-Novelle, und wieder einmal werden Regelungen übernommen, die es zum Beispiel im privaten Arbeitsrecht schon gibt, oder es wird für den Richterstand eine Regelung übernommen, die es für andere Bereiche des öffentlichen Dienstes schon gibt – durchaus sinnvolle, wichtige Dinge wie eine Wiedereingliederungsteilzeit, wie eine Familienhospizkarenz, wo wir absolut der Meinung sind, dass es das im öffentlichen Dienst in gleicher Weise geben soll wie in einem privaten Arbeitsverhältnis. Das ist gut.

Aber das öffentliche Dienstrecht darf nicht nach dem Prinzip des Cherry Picking aufge­bessert werden. Die Regelungen für private unselbständig Beschäftigte und im öffent­lichen Dienst unselbständig Beschäftigte gehören angeglichen, und zwar in beide Rich­tungen. Als berühmtes Beispiel nenne ich hier zum wiederholten Male die bezahlte Mittagspause im öffentlichen Dienst, die dort schon nach vier Stunden und nicht erst nach sechs Stunden zusteht. Warum das dort so ist und im privaten Arbeitsrecht nicht, kann man niemandem erklären, denn mit den Steuergeldern der privat Erwerbstätigen werden solche bezahlten Mittagspausen nämlich finanziert.

Was auch übernommen wird, ist eine Regelung für die Schwerarbeitspension bei Richtern, und es ist auch da gut und recht, dass die Richter die gleichen Regelungen für eine Schwerarbeitspension haben wie andere öffentlich Bedienstete, nämlich: Wenn man in Pflegestufe 3 ist, dann wird die Tätigkeit als Schwerarbeit gerechnet. Warum man allerdings im öffentlichen Dienst für eine Schwerarbeitspension 504 Mo­nate nachweisen muss und im ASVG 540 Monate, das ist wieder österreichisches Absurdistan.

Warum ist das so? – Beamter kann man erst mit 18 werden, also werden die 36 Mo­nate zwischen dem 15. und dem 18. Geburtstag quasi automatisch angerechnet. – Na ja, gut, aber auch ein ASVG-Versicherter kann Schule und Studium absolvieren und dann erst Anfang 20 ins Berufsleben eintreten. Dem wird das in dieser Form nicht angerechnet. Da haben wir eine Ungleichbehandlung, die sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Solche Besserstellungen für die öffentlich Bediensteten sind nicht fair und sollten daher nicht ad infinitum weitergetragen werden, vor allem weil ja auf europäischer Ebene gerade ein Verfahren läuft, das die Republik Österreich mit großer Wahrscheinlichkeit verlieren wird, und da geht es um die Behandlung von Dienstzeiten von öffentlich Be­diensteten vor dem 18. Geburtstag. Wir laufen da also sehenden Auges in eine juris­tische Niederlage hinein, setzen das aber fort, nämlich Dienstzeiten vor dem 18. Ge­burtstag anders zu behandeln als solche danach. Das gehört dringend umgestellt. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

13.44

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Strache. – Bitte.