14.42

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Geschätzte Zuse­herinnen und Zuseher! Ein Motto dieser Bundesregierung ist, das Leben der Menschen einfacher zu gestalten und – wir haben es schon gehört – Österreich neu zu bauen.

In diesem Zusammenhang spielen Gesetze und Verordnungen natürlich eine ganz wichtige Rolle. Dabei sind Gesetze kein Selbstzweck und vor allem auch kein Arbeits­nach­weis für uns Abgeordnete – also möglichst viele Gesetze zu beschließen, um dann möglichst viel gearbeitet zu haben –, im Gegenteil: Wir brauchen klare und über­sichtliche Regelungen, Gesetze, an denen sich die Menschen orientieren können, und diese müssen einfach und lesbar und vor allem auch verständlich sein, auch wenn alles immer komplexer wird, die Themengebiete immer schwieriger und vielfältiger und auch die Fragestellungen schwieriger werden.

Da geht es um eine inhaltliche Prüfung, und das ist der nächste Schritt, wie bereits angekündigt wurde, und zwar der nächste Schritt vor dem Schritt, die Übersichtlichkeit wiederherzustellen, denn um diese zu erhalten, ist es wichtig, regelmäßig auszu­sortieren. Sie werden das vielleicht aus dem eigenen Keller kennen: Irgendwann einmal ist ein Kellerabteil, in dem immer noch ein Ding hineingestellt wird, weil man sonst keinen Platz findet, voll, und man weiß eigentlich gar nicht mehr, was man hat. Das heißt, es ist auch notwendig, dieses Kellerabteil regelmäßig zu entrümpeln – und das machen wir mit diesem Gesetz. Es freut mich eigentlich, dass keiner der Vorredner wirklich tragfähige Gründe gegen den Beschluss dieses Gesetzes gehabt hat; es gab nur einen erheiternden Ausflug ins Jagdrecht und einige polemische Vergleiche.

Festzuhalten ist, dass 2 447 Gesetze und Verordnungen ersatzlos aus dem Rechts­bestand gestrichen werden, denn auch wenn sie totes Recht sind, sind sie immer noch da und tragen damit nicht zur Übersichtlichkeit bei; gleichzeitig werden aber 2 554 Vor­schriften ausdrücklich angeführt, die in Geltung bleiben – das Ganze nach einem entsprechenden Prozess, damit kein wichtiges Gesetz übersehen wird.

Auf einen Punkt möchte ich besonders hinweisen: Es ist natürlich wichtig, dass man sicher sein kann, dass im Rechtsinformationssystem des Bundes wirklich die gültigen Gesetze angeführt sind, dass man die gültigen Gesetze findet und dass es nicht vielleicht irgendwo anders auch noch ein Gesetz gibt, das man anwenden könnte. Dann wäre es tatsächlich so, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht findet, und auch in einem Wald muss man regelmäßig ausforsten.

Es ist ein Schritt zu einem schlanken, effizienteren Staat, der von unserer Regierung unter Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Strache und Reformminister Josef Moser gesetzt wird, wenn 38 Prozent aller vor dem Jahr 2000 kundgemachten Gesetze und 54 Prozent aller Verordnungen ihre Gültigkeit verlieren. Im nächsten Schritt wird es um die inhaltliche Prüfung der bestehenden Gesetze gehen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Bereinigung werfen wir unnötigen Ballast ab und entrümpeln – was notwendig ist – wieder einmal unsere Rechtsord­nung. – Danke sehr. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.45

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Berlakovich ist nächster Red­ner. Ich darf ihm das Wort erteilen.