Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist damit geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 192 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungs­antrag eingebracht.

Ich darf daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile dieses Gesetzent­wurfs abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Streichung des Eintrags unter der Klassifikationsnummer 22.04.20 aus der Anlage zu diesem Bundesgesetz eingebracht.

Wer dafür stimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit ist er angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungs­vorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür die Zustimmung erteilen, sich zu erheben. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen zugleich zur dritten Lesung.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist damit in dritter Lesung angenommen.